Logo

Lehrberufe

Berufskraftfahrerin
Berufskraftfahrer

Seite drucken

BerufskraftfahrerIn

Lehrberufe

Aufstieg und Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für BerufskraftfahrerInnen in den Handwerken "Kraftfahrzeugtechnik" oder "Landmaschinentechnik" (Voraussetzung: Meisterprüfung). Eine weitere Möglichkeit der selbständigen Berufsausübung bieten die unter dem Sammelbegriff "Mit Kraftfahrzeugen betriebene Personenbeförderungsgewerbe" zusammengefassten Gewerbe "Betrieb von Kraftfahrlinien", "Ausflugswagen-(Stadtrundfahrten-)Gewerbe", "Mit Omnibussen betriebenes Mietwagen-Gewerbe", "Taxi-Gewerbe", "Mit Personenkraftfahrzeugen betriebenes Mietwagen-Gewerbe" und "Mit Omnibussen ausgeübtes Gästewagen-Gewerbe"; Voraussetzung ist jeweils die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung (die Zulassung zur Prüfung ist zwar an keine Ausbildungs- oder Praxis-Voraussetzungen gebunden, jedoch bringen die BerufskraftfahrerInnen von ihrer Ausbildung her bereits zahlreiche Kenntnisse/Erfahrungen mit, die die Prüfungsvorbereitung erleichtern). Weiters können BerufskraftfahrerInnen folgendes Teilgewerbe (Voraussetzung: Lehrabschlussprüfung) ausüben: "Autoverglasung".



zurück zurück

Berufsvideo


Fotos

Foto

Berufe im Bereich "Verkehr, Transport und Zustelldienste" anzeigen:

Liste Lehrberufe
Liste Mittlere / Höhere Schulen
Liste Uni / FH / PH
Liste Sonstige Berufe
Gemerkte Berufe
  • Keine Berufe in der Merkliste