
Die Unternehmen des Bildhauergewerbes sind meist kleine Handwerksbetriebe, so dass es hier kaum Aufstiegsmöglichkeiten gibt. Es besteht aber die Möglichkeit zur selbständigen Berufsausübung bzw. zur Gründung eines eigenen Betriebes (Voraussetzung: Meisterprüfung).
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für BildhauerInnen im Handwerk "Bildhauer" (Voraussetzung: Meisterprüfung) sowie im Gewerbe "Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher" (Voraussetzung: Befähigungsprüfung nach mindestens siebenjähriger fachlicher Tätigkeit, davon zwei Jahre in leitender Stellung).