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Lehrberufe

Bildhauerin
Bildhauer

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BildhauerIn

Lehrberufe

Aufstieg und Selbstständigkeit

Die Unternehmen des Bildhauergewerbes sind meist kleine Handwerksbetriebe, so dass es hier kaum Aufstiegsmöglichkeiten gibt. Es besteht aber die Möglichkeit zur selbständigen Berufsausübung bzw. zur Gründung eines eigenen Betriebes (Voraussetzung: Meisterprüfung).

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für BildhauerInnen im Handwerk "Bildhauer" (Voraussetzung: Meisterprüfung) sowie im Gewerbe "Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher" (Voraussetzung: Befähigungsprüfung nach mindestens siebenjähriger fachlicher Tätigkeit, davon zwei Jahre in leitender Stellung).



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