
Grundsätzlich ist die Ablegung der Führerscheinprüfung für die Führerscheingruppen C oder D und eine möglichst lange unfallfreie Fahrpraxis Voraussetzung, um diesen Beruf auszuüben. Darüber hinaus gibt es auch noch die Möglichkeit, eine Lehre (Lehrzeit: 3 Jahre) als BerufskraftfahrerIn zu absolvieren. Zur Lehrabschlussprüfung können auch Personen antreten, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und zumindest 3 Jahre lang Kraftfahrzeuge der Führerscheingruppen C oder D berufsmäßig gelenkt haben.