Start | Brunnen- und GrundbauerIn

Hinweis

Ältere Berufsbezeichnung(en): BrunnenmacherIn

Tätigkeitsmerkmale

Brunnen- und GrundbauerInnen errichten Brunnenanlagen (Schacht- und Filterbrunnen), Quellfassungen (auch Quellsammelschächte und Speicherbauwerke), Entwässerungsanlagen (Drainagen), Abwasserleitungen (Kanäle) und Kläranlagen (Abwasserreinigung). Sie führen Erkundungsbohrungen (zur Feststellung der Bodenbeschaffenheit und der Wasserqualität) und Erschließungsbohrungen (für Tiefbrunnen, Horizontalbrunnen, Erdwärmeanlagen und Thermen) durch. Sie kontrollieren auch die Wassergüte (Untersuchung der Wasserproben z.B. auf Sandgehalt, Sauerstoffgehalt, Verunreinigungen usw.) und erstellen Gutachten über die Bodenbeschaffenheit (wichtig bei Tiefbauprojekten, Abfalldeponien usw.). Brunnen- und GrundbauerInnen führen weiters alle Brunnenbau- und Betonarbeiten durch, bauen die Pumpen, Wasserförder- und Wasseraufbereitungsanlagen ein und sorgen für die Wartung und Reparatur bestehender Brunnenanlagen. Im Grundbau sind sie auch zuständig für die Grundwasserabsenkung und die Entwässerung von Baustellen (z.B. im Tunnel- und U-Bahnbau), für die Baugrubensicherung oder die Errichtung von Dichtwänden. Immer wichtiger werden schließlich auch Aufgaben im Umwelt- und Gewässerschutz; so muss etwa beim Bau von Abfall-Deponien durch brunnenbautechnische Maßnahmen verhindert werden, dass das Grundwasser verunreinigt wird.

Beim Bau eines Brunnens führen die Brunnen- und GrundbauerInnen zunächst eine Aufschlussbohrung durch, um festzustellen, wie tief der Grundwasserspiegel liegt und wie die Bodenschichten, vor allem die wasserführenden Schichten, beschaffen sind. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen dienen als Grundlage für die Auswahl der geeigneten Brunnenart, für die Berechnung des Brunnens (Tiefe, Fläche, Rauminhalt usw.) und die Planung der weiteren Arbeiten.

Je nach Boden- und Grundwasserbeschaffenheit kommen verschiedene Brunnenbauweisen zur Anwendung. Die wichtigsten Arten von Brunnenanlagen sind Schachtbrunnen, geschlagene Brunnen (Rammbrunnen) und Bohrbrunnen.

Schachtbrunnen bestehen aus einem an der Sohle wasserdurchlässigen Schacht mit einem Durchmesser von 1 bis 5 Metern und einer Tiefe von meist nicht mehr als 20 Metern. Die Ausführung einer Brunnenanlage als Schachtbrunnen erfolgt dann, wenn die wasserführende Schicht höchstens 20 Meter unter der Erdoberfläche liegt und der Wasserbedarf relativ gering ist (z.B. für Bauernhöfe oder Kleinbetriebe). Der Brunnenschacht wird entweder betoniert oder mit vorgefertigten Betonringen hergestellt. Die Brunnen- und GrundbauerInnen graben zunächst mit speziellen Baggervorrichtungen einen Schacht, dessen Wand sie auskleiden (z.B. mit vorgefertigten Betonringen). Am unteren Ende des Schachtes ("Schachtfuß") bauen sie den Wasserraum aus, dichten die Wassereinbruchstellen an der Wand des Schachtes ab und verschließen den Schacht mit einer Schachtabdeckplatte. Danach montieren sie die Pumpe und das Wasserleitungsrohr.

Geschlagene Brunnen oder Rammbrunnen bestehen aus einem Stahlrohr mit rund 5 cm Durchmesser, das bis zur wasserführenden Schicht in den Boden geschlagen wird.

Bohrbrunnen werden vor allem bei tiefliegendem Grundwasserspiegel sowie bei großen Wasserbedarfsmengen errichtet. Für die Herstellung von Bohrbrunnen bohren die Brunnen- und GrundbauerInnen zunächst mit Handbohrgeräten oder Bohrmaschinen (Stoß-, Dreh- oder Rotationsbohrer) ein bis zur wasserführenden Bodenschicht reichendes Bohrloch. Dieses versehen sie mit geeigneten Rohren, wobei sie am unteren Ende sogenannte Sumpf- und Filterrohre einsetzen, die mit schlitzförmigen Öffnungen versehen sind und der Wasseraufnahme dienen. Auf diese schrauben die Brunnen- und GrundbauerInnen dann die vollwandigen Aufsatzrohre auf. Schließlich verbinden sie das Brunnenrohr mit der Wasserförderungsanlage, die aus einer Pumpe, aus Schalt- und Belüftungsanlagen sowie den Wasserleitungen besteht. Den Zwischenraum zwischen Bohrlochwand und Brunnenrohr füllen sie mit Kies. Zum Schutz der Wasserfördergeräte (Pumpe, Armaturen) errichten sie eine sogenannte Brunnenstube, eine kleine Kammer aus Beton oder Mauerwerk.

Bei besonders großem Wasserbedarf und einem Grundwasserspiegel in geringer Tiefe errichten die Brunnen- und GrundbauerInnen sogenannte Horizontalfilterbrunnen. Beim Bau dieses Brunnentyps graben die Brunnen- und GrundbauerInnen zunächst einen Schacht bis zur wasserführenden Schicht, in die sie mehrere Rohre waagrecht vortreiben.

Ein wichtiger Aufgabenbereich der Brunnen- und GrundbauerInnen ist die Errichtung von Abwasserreinigungsanlagen und von Abwasserkanälen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Auswahl der für diese Anlagen verwendeten Materialien, die der Beschaffenheit der Abwässer angepasst sein müssen, sowie die Abdichtung der Anlage, um ein Eindringen von Schadstoffen in das Grundwasser zu verhindern.

Im Grundbau sind die Aufgaben der Brunnen- und GrundbauerInnen vor allem Arbeiten, die mit der Ableitung des Grundwassers und der Sicherung der Baugruben und des Untergrundes zu tun haben.

Brunnen- und GrundbauerInnen errichten Brunnenanlagen (Schacht- und Filterbrunnen), Quellfassungen (auch Quellsammelschächte und Speicherbauwerke), Entwässerungsanlagen (Drainagen), Abwasserleitungen (Kanäle) und Kläranlagen (Abwasserreinigung). Sie führen Erkundungsbohrungen (zur Feststellung der Bodenbeschaffenheit und der Wasserqualität) und Erschließungsbohrungen (für Tiefbrunnen, Horizontalbrunnen, Erdwärmeanlagen und Thermen) durch. Sie kontrollieren auch die Wassergüte (Untersuchung der Wasserproben z.B. auf Sandgehalt, Sauerstoffgehalt, Verunreinigungen usw.) und erstellen Gutachten über die Bodenbeschaffenheit (wichtig bei Tiefbauprojekten, Abfalldeponien usw.). Brunnen- und GrundbauerInnen führen weiters alle Brunnenbau- und Betonarbeiten durch, bauen die Pumpen, Wasserförder- und Wasseraufbereitungsanlagen ein und sorgen für die Wartung und Reparatur bestehender Brunnenanlagen. Im Grundbau sind sie auch zuständig für die Grundwasserabsenkung und die Entwässerung von Baustellen (z.B. im Tunnel- und U-Bahnbau), für die Baugrubensicherung oder die Errichtung von Dichtwänden. Immer wichtiger werden schließlich auch Aufgaben im Umwelt- und Gewässerschutz; so muss etwa beim Bau von Abfall-Deponien durch brunnenbautechnische Maßnahmen verhindert werden, dass das Grundwasser verunreinigt wird.

Beim Bau eines Brunnens führen die Brunnen- und GrundbauerInnen zunächst eine Aufschlussbohrung durch, um festzustellen, wie tief der Grundwasserspiegel liegt und wie die Bodenschichten, vor allem die wasserführenden Schichten, beschaffen sind. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen dienen als Grundlage für die Auswahl der geeigneten Brunnenart, für die Berechnung des Brunnens (Tiefe, Fläche, Rauminhalt usw.) und die Planung der weiteren Arbeiten.

Je nach Boden- und Grundwasserbeschaffenheit kommen verschiedene Brunnenbauweisen zur Anwendung. Die wichtigsten Arten von Brunnenanlagen sind Schachtbrunnen, geschlagene Brunnen (Rammbrunnen) und Bohrbrunnen.

Schachtbrunnen bestehen a…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
Brunnen- und GrundbauerIn
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Brunnenmeister, Grundbau- und Tiefbohrunternehmen (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
  • gute körperliche Verfassung: Transportieren schwerer Baumaterialien und Geräte
  • physische Ausdauer: Arbeiten in Brunnenschächten und im Freien
  • körperliche Wendigkeit: Arbeiten in Brunnenschächten, Arbeiten auf Leitern und Gerüsten
  • Gleichgewichtsgefühl: Arbeiten auf Leitern und Gerüsten
  • Handgeschicklichkeit: Ausbauen und Abdichten von Brunnenschächten und Kanälen, Montieren der Rohre und der Pumpenanlage
  • Unempfindlichkeit der Haut: Belastung durch Verschmutzung und Feuchtigkeit, Arbeiten mit Schmier- und Reinigungsmitteln
  • räumliche Vorstellungsfähigkeit: Anfertigen von Werkskizzen, Arbeiten nach Brunnenbauplänen
  • technisches Verständnis: Montieren, Warten und Reparieren von Pumpen- und Filteranlagen
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten im Team
  • Reaktionsfähigkeit: Bedienen von Baggern, Bohrmaschinen usw., Unfallgefahr

Betriebe/Lehrbetriebe:
Brunnen- und GrundbauerInnen arbeiten im Brunnenmeistergewerbe sowie in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserwirtschaft. Weiters sind sie in Bauunternehmen beschäftigt, die Tiefbauprojekte durchführen, z.B. in Straßen- und Brückenbau-, Kanalbau- und Gleisbaufirmen.

Lehrstellensituation:
Dieser Lehrberuf wird eher selten erlernt (zuletzt 20 Lehrlinge). Allerdings ist die jährliche Gesamtzahl der Brunnen- und GrundbauerIn-Lehrlinge in den letzten Jahren erheblich gestiegen, sodass ein zunehmender Bedarf in diesem Berufsbereich vermutet werden könnte. Die meisten Lehrstellen gibt es in Niederösterreich und Wien (zusammen 70 Prozent), vereinzelte auch in Oberösterreich, der Steiermark, im Burgenland und in Kärnten.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Beruf wird ausschließlich von Männern erlernt. Grund dafür dürften die sehr hohen körperlichen Anforderungen sein.

Berufsaussichten:
Der Bedarf an Brunnen- und GrundbauerInnen könnte in den kommenden Jahren zunehmen, da Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Anlagen notwendig sind. Auch steigt die Nachfrage nach Wasserversorgungs- und Wasserentsorgungsanlagen. Brunnen- und GrundbauerInnen können daher mit einer steigenden Berufsnachfrage rechnen.

Beschäftigungsaussichten:
Fundierte Kenntnisse in den Bereichen Umweltschutz, Geologie, Wassergüte und Analysemethoden zur Boden- und Wasseruntersuchung verbessern die Beschäftigungsaussichten.

Zusatzinformationen:
In diesem Beruf kann es, wie in vielen Bauberufen, zu saisonalen Schwankungen bei der Arbeitskräftenachfrage kommen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "TiefbauerIn", dem der Beruf "Brunnen- und GrundbauerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
Brunnen- und GrundbauerIn (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 7 10 7 8 11 16 13 18 20 20
weiblich 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
gesamt 7 10 7 8 11 16 13 18 20 20
Frauenanteil 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
Brunnen- und GrundbauerIn
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
BetonbauerIn nein
HochbauerIn nein
MaurerIn nein
Straßenerhaltungsfachmann/-frau nein
TiefbauerIn nein
TiefbauspezialistIn - Schwerpunkt Baumaschinenbetrieb nein
TiefbauspezialistIn - Schwerpunkt Siedlungswasserbau nein
TiefbauspezialistIn - Schwerpunkt Tunnelbautechnik nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Folgende berufsbildende Schulen bieten eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

Fachschule für Bautechnik, Höhere Lehranstalt für Bautechnik (vor allem Ausbildungsschwerpunkt "Tiefbau").

Für Brunnen- und GrundbauerInnen kommen zahlreiche Kurse für Bauberufe in Frage, die vom Berufsförderungsinstitut (BFI), dem Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI), den Lehrbauhöfen und anderen angeboten werden (z.B. Kurse über Betontechnologie, über Baumaschinen, über betriebswirtschaftliche und rechtliche Bereiche des Bauwesens, Vorbereitung auf die Brunnenmeister- oder Baumeisterbefähigungsprüfung usw.).

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung eines höheren Bildungsabschlusses bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs sind vor allem die Werkmeisterschule für Berufstätige der Fachrichtung "Bauwesen" (2 Jahre, Abendunterricht) oder die Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Bautechnik (4 Jahre, Abendunterricht).

Aufstiegsmöglichkeiten:

Brunnen- und GrundbauerInnen können zu VorarbeiterInnen, PartieführerInnen oder WerkmeisterInnen aufsteigen; die Aufstiegschancen hängen von der Weiterbildungsbereitschaft, den organisatorischen Fähigkeiten und den Führungsqualitäten ab.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für Brunnen- und GrundbauerInnen im reglementierten Gewerbe "BrunnenmeisterIn" (Befähigungsnachweis erforderlich).

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