Start | Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

ÄrztInnen für Allgemeinmedizin sind für die medizinische Basisversorgung ihrer PatientInnen verantwortlich und führen körperliche Untersuchungen durch. Zum Beispiel hören sie ihre PatientInnen mit dem Stethoskop ab, messen den Blutdruck, führen Röntgen- oder Ultraschalluntersuchungen durch und nehmen Blutproben, die sie selbst analysieren oder zur weiteren Analyse an ein Labor schicken. Zudem verabreichen sie Injektionen und verschreiben Medikamente. Aufgrund ihrer Diagnose legen sie gemeinsam mit den PatientInnen die nächsten Behandlungsschritte und therapeutischen Maßnahmen fest. Falls nötig, überweisen sie ihre PatientInnen zu FachärztInnen und anderen GesundheitsdiensteanbieterInnen, etwa zu PhysiotherapeutInnen oder zu PsychotherapeutInnen.

Da sie meist die erste Anlaufstelle für Erkrankte sind, kommt ÄrztInnen für Allgemeinmedizin eine besondere Bedeutung in der Früherkennung von Erkrankungen zu. Sie beraten auch über Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge und behandeln die PatientInnen nach operativen Eingriffen. Weiters informieren sie ihre PatientInnen über präventive Maßnahmen, um das Risiko für eine Erkrankung zu reduzieren. Sie betreuen zudem chronisch kranke Menschen und setzen Notfallmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Krankheitszuständen. Wenn die PatientInnen krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, die Ordination aufzusuchen, führen ÄrztInnen für Allgemeinmedizin auch Hausbesuche durch.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Gespräche mit PatientInnen führen
  • PatientInnen untersuchen
  • Blutproben nehmen und analysieren
  • Diagnosen und Befunde erstellen
  • Präventive Maßnahmen beschließen
  • Therapien festlegen und begleiten
  • Patientenkarteien führen
  • Auge-Hand-Koordination
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft, in den Abendstunden zu arbeiten
  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Einzelpraxis und Gemeinschaftspraxen
  • Kur- bzw. Rehabilitationszentren
  • Krankenhäuser
  • Ambulatorien
  • Schulen
  • Größere Unternehmen aller Branchen
  • Universitäten

Besonders durch die Corona-Krise wurde deutlich, dass in der medizinischen Versorgung, Pflege und Betreuung von Menschen Personalmangel herrscht, der durch die älter werdende Bevölkerung noch weiter steigen wird. Obwohl die Ärztedichte in Österreich im Vergleich zum restlichen Europa insgesamt relativ hoch ist, herrscht in manchen österreichischen Bundesländern dennoch ein starker Mangel an ÄrztInnen für Allgemeinmedizin, der in den nächsten Jahren noch zunehmen wird.

 

Vor allem in ländlichen Regionen sind die Berufsaussichten für ÄrztInnen für Allgemeinmedizin vielversprechend, vor allem, wenn sie bereit sind, ihren Wohnort flexibel an den Ort der freien Arztstelle anzupassen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin", dem der Beruf "Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Grundlage für diesen Beruf bildet ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin. Daran anschließend müssen angehende ÄrztInnen für Allgemeinmedizin eine 9-monatige Basisausbildung, den sogenannten Turnus, absolvieren. Dann folgt eine mindestens 33 Monate dauernde praktische Ausbildung in einer Lehrpraxis. Die Ausbildung zum/zur ÄrztIn für Allgemeinmedizin schließt mit einer Prüfung, die bei der Österreichischen Ärztekammer abgelegt werden muss, ab.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für ÄrztInnen besteht eine Weiterbildungspflicht, die im Ärztegesetz, ÄrzteG § 49, verankert ist. Demnach müssen innerhalb von 5 Jahren 250 Fortbildungspunkte absolviert werden, z.B. in Form von Seminaren, Lehrgängen oder Kongressen. Weitere Informationen zur ärztlichen Fortbildungsverordnung finden Sie z.B. auf der Website der Österreichischen Akademie der Ärzte.

Weiterbildungen können beispielsweise bei der Österreichischen Akademie der Ärzte, an den medizinischen Universitäten und bei der Österreichischen Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Kinder- und Jugendgesundheit
  • Schmerztherapie
  • Präventivmedizin
  • Mentale Gesundheit
  • Onkologische Erkrankungen
  • Komplementärmedizin
  • Infektionsdiagnostik
  • Notfallmedizin
  • Ernährungsmedizin
  • Qualitätsmanagement in der Arztpraxis

Aufstiegsmöglichkeiten für ÄrztInnen für Allgemeinmedizin bestehen in Abteilungsleitungsfunktionen sowie als ärztliche LeiterInnen. ÄrztInnen für Allgemeinmedizin, die in Universitätskliniken tätig sind, können nach Verfassen einer Habilitation zu außerordentlichen oder ordentlichen UniversitätsprofessorInnen aufsteigen.

Eine selbstständige Berufsausübung mit eigener Ordination ist nach der Ablegung zur Prüfung als ÄrztIn für Allgemeinmedizin möglich, die von der Österreichischen Ärztekammer abgenommen wird. Der Beruf Arzt/Ärztin unterliegt bei selbstständiger Berufsausübung nicht der Gewerbeordnung, sondern zählt zu den freien Berufen (Neue Selbstständige).

Die Berechtigung zur unselbstständigen und selbstständigen ärztlichen Berufsausübung verleiht die Österreichische Ärztekammer.

Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

Diese Berufe könnten Sie auch interessieren ...

Uber weitere Berufsvorschläge
Weitere Berufe aus dem Bereich "Soziales, Gesundheit, Schönheitspflege" anzeigen
Suche
AMS
Suchportal