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Tätigkeitsmerkmale

VerkehrsplanerInnen sind für die Entwicklung und Gestaltung von Verkehrssystemen und -infrastrukturen verantwortlich. Ziel ist es, einen effizienten, sicheren und reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Dazu sammeln und analysieren VerkehrsplanerInnen Daten über Verkehrsströme, Staus, Unfälle und andere relevante Informationen, um Probleme im Verkehrssystem zu identifizieren. Darauf aufbauend entwerfen sie Lösungen, darunter Straßen, Autobahnen, Kreuzungen und öffentliche Verkehrssysteme, um den Verkehrsfluss zu optimieren.

VerkehrsplanerInnen arbeiten auch daran, die Sicherheit im Verkehr zu verbessern, indem sie Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, Sichtbarkeit und Unfallprävention entwickeln und umsetzen. Zudem fördern sie nachhaltige Mobilitätsformen wie den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, von Radwegen und Fußgängerzonen, um den Verkehr umweltfreundlicher zu gestalten. Bei all ihren Tätigkeiten berücksichtigen sie die geltenden Verkehrsgesetze und -vorschriften.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Verkehrsflussanalysen durchführen
  • Verkehrssysteme planen
  • Maßnahmen zur Verkehrssicherheit umsetzen
  • Nachhaltige Mobilitätslösungen konzipieren
  • Gesetzliche Vorschriften berücksichtigen
Siehe auch:
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Englischkenntnisse
  • Freude am Beraten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Organisationstalent
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Zahlen
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Verkehrsbetriebe
  • Gemeinden
  • Verkehrsministerium

Städte und manche Regionen wachsen zunehmend: Immer mehr Menschen bedeuten aber gleichzeitig mehr Verkehr und Infrastruktur. Es braucht daher wirtschaftliche, soziale und ökologische Ansätze, um die Lebensqualität der BewohnerInnen zu erhalten und nachhaltige, klimafreundliche Mobilitätslösungen zu etablieren. VerkehrsplanerInnen haben daher gute Berufsaussichten. Aufgrund des allgemein erhöhten Umweltbewusstseins sind Kenntnisse in den Bereichen Elektromobilität und alternative Verkehrsmöglichkeiten hilfreich.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "VerkehrsplanerIn", dem der Beruf "VerkehrsplanerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Grundlage für diesen Beruf bildet ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Universität oder Fachhochschule, z.B. in den Bereichen Raumplanung oder Mobilitätsmanagement. Für die Zulassung zum Studium muss, je nach Anbieter, ein Aufnahme- bzw. Bewerbungsverfahren absolviert werden. Wichtige Ausbildungsinhalte sind zum Beispiel Klimawandel, Elektromobilität, Smart Cities, Mobilitätssysteme und Energiemanagement.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen. 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen insbesondere an Universitäten und Fachhochschulen z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie:

  • Mobilitätsmanagement
  • Verkehr und Umwelt
  • Nachhaltige Mobilität
  • Alternative Verkehrsmittel
  • Stadtplanung
  • Umwelt- und Energieberatung
  • Rhetorik
  • Kommunikation

Je nach Struktur und Größe des Unternehmens bestehen Aufstiegsmöglichkeiten in Leitungsfunktionen. 

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des reglementierten Gewerbes "Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe.

Die Ablegung der Ziviltechnikerprüfung ermöglicht eine selbstständige Tätigkeit als ZiviltechnikerIn (IngenieurkonsulentIn). Nähere Informationen zur Ziviltechnikerprüfung finden Sie auf der Website der Kammer der ZiviltechnikerInnen, ArchitektInnen und IngenieurInnen.

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