Start | Diplom-SozialbetreuerIn für Familienarbeit

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

Diplom-SozialbetreuerInnen für Familienarbeit unterstützen oder vertreten haushaltsführende Personen in schwierigen Lebenslagen oder kritischen Situationen. Beispiele dafür sind die Erkrankung eines Familienmitglieds, psychische Krisensituationen wie Scheidungen oder Todesfälle, Überlastung oder Überforderung von Betreuungspersonen sowie deren vorübergehende Abwesenheit, z.B. aufgrund von Operationen oder Kur- und Erholungsaufenthalten. Ziel der Betreuung ist es, den gewohnten Alltag aufrechtzuerhalten und Familien dabei zu unterstützen, schwierige Lebenssituationen zu bewältigen.

Sie tragen Mitverantwortung für das Wohl der Familie und sorgen für die Pflege und Erziehung der Kinder sowie für die Führung des Haushalts. Diplom-SozialbetreuerInnen für Familienarbeit begleiten, beraten und betreuen Menschen mit Behinderung in der Familie und können aufgrund ihrer Pflegeassistenz-Qualifikation auch kranke bzw. ältere Menschen im häuslichen Bereich pflegen. Bei Bedarf stellen sie Kontakte zu anderen Sozialeinrichtungen her und beraten auch bei Rechtsfragen.

Diplom-SozialbetreuerInnen für Familienarbeit übernehmen darüber hinaus auch konzeptuelle und planerische Aufgaben. Sie sind für Koordinationsaufgaben und Aufgaben in Bezug auf die Weiterentwicklung des Betreuungsangebots und die fachliche Anleitung in Fragen der Familienarbeit zuständig. Bei ihrer Tätigkeit arbeiten sie eigenverantwortlich oder in Zusammenarbeit mit Fachkräften aus dem Gesundheitswesen und Sozialwesen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Alltag planen und organisieren
  • Einkäufe erledigen
  • Mahlzeiten zubereiten
  • Wäsche waschen
  • Kinder und Jugendliche bei Hausaufgaben unterstützen
  • Freizeitaktivitäten planen und durchführen
  • KlientInnen bei Amts- oder Arztbesuchen begleiten
  • Vernetzungsgespräche führen
Siehe auch:
  • Bereitschaft, an unterschiedlichen Orten zu arbeiten
  • Durchsetzungsvermögen
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Soziales
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationstalent
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen:

  • Gemeinde-Einrichtungen
  • Kirchliche Institutionen, z.B. Caritas
  • Private und öffentliche Sozialeinrichtungen

Der Bedarf an psychosozialer Pflege und Betreuung steigt, daher sind die Berufsaussichten für Diplom-SozialbetreuerInnen für Familienarbeit stabil. Neben Kompetenzen im Case-Management sind auch fundierte rechtliche Kenntnisse sowie digitale Kompetenzen im Sozialbereich vorteilhaft.

Der Sozialbereich ist stark durch Einsparungen geprägt. Hinzu kommt, dass die Löhne in diesem Sektor vergleichsweise gering sind und die fachlichen Herausforderungen steigen. In manchen Sozialberufen sind unregelmäßige Arbeitszeiten üblich.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "DiplomsozialbetreuerIn für Familienarbeit", dem der Beruf "Diplom-SozialbetreuerIn für Familienarbeit" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine im Jahr 2005 in Kraft getretene Rechtsvorschrift für Sozialbetreuungsberufe regelt Ausbildung, Berufsbild und Tätigkeitsfeld der Sozialberufe österreichweit einheitlich. Bei den Sozialbetreuungsberufen wird unterschieden zwischen:

  • 1. HeimhelferInnen
  • 2. Fach-SozialbetreuerInnen
  • 3. Diplom-SozialbetreuerInnen

Diplom-SozialbetreuerInnen können sich in ihrer Ausbildung je nach Zielgruppe im Bereich Altenarbeit (A), Familienarbeit (F), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB) spezialisieren; Fach-SozialbetreuerInnen im Bereich Altenarbeit (A), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB).

Die Ausbildung zum/zur Diplom-SozialbetreuerIn für Familienarbeit erfolgt an Schulen für Sozialbetreuungsberufe. Sie dauert in der Regel 3 Jahre und umfasst sowohl 1800 Stunden Theorie als auch 1800 Stunden Praxis im Rahmen von Praktika. Zudem ist die Pflegeassistenz-Ausbildung inbegriffen. Aufnahmekriterien sind z.B. ein Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule, ein Mindestalter von 17 Jahren, ein Nachweis über die geistige und körperliche Eignung zur Ausführung des Berufs sowie ein Aufnahmegespräch.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Diplom-SozialbetreuerInnen sind dazu verpflichtet, im Zeitraum von 2 Jahren mindestens 32 Stunden an Fortbildung zu absolvieren.

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Universitäten, z.B. im Bereich Sozialwirtschaft. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Soziale Arbeit
  • Sozialmanagement
  • Konfliktregelung
  • Krisenintervention
  • Umgang mit Aggression und Gewalt
  • Sterbe- und Trauerbegleitung
  • Frühförderung
  • Familientherapie
  • Ehe- und Familienberatung
  • Kinder- und Jugendberatung

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Berufliche Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten vor allem Positionen im Sozialmanagement und in der Sozialverwaltung sowie im Ausbildungsbereich, z.B. als Lehrperson für Sozialberufe. Zudem besteht die Möglichkeit, durch Absolvieren einzelner Module aus den anderen Betreuungsbereichen, wie Altenarbeit, Behindertenarbeit oder Behindertenbegleitung, in einen anderen Sozialberuf zu wechseln.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der freien Gewerbe "Beaufsichtigung von Kindern ohne Verfolgung erzieherischer Zwecke", "Bügeln und Waschen mit haushaltsüblichen Geräten" oder "Personenbetreuung" möglich. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der freien Gewerbe.

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