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Tätigkeitsmerkmale

Dieser neue Lehrberuf wurde speziell für die Büro- und Verwaltungsarbeit in Finanzämtern und Wirtschaftstreuhandkanzleien geschaffen, also in Einrichtungen bzw. Unternehmen, die mit dem Steuer- und Abgabewesen, der Steuereinhebung und der Steuerberatung zu tun haben. Wichtige Steuerbereiche sind z.B. die Lohn- und Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer. SteuerassistentInnen müssen steuerrechtliche, sozialrechtliche und sonstige abgabenrechtliche Sachverhalte erkennen und richtig einordnen. Sie müssen alle erforderlichen Angaben in Formularen erfassen und auf Richtigkeit kontrollieren. Dabei arbeiten sie meist mit speziellen Computerprogrammen des Steuerwesens sowie mit Internetprogrammen, mit denen die Abgabenpflichtigen (vor allem Unternehmen und Selbständige) ihre steuerlichen Angaben verwalten (z.B. FinanzOnline oder ELDA = Elektronisches Datensammelsystem der österreichischen Sozialversicherungsträger). SteuerassistentInnen benötigen genaue Kenntnisse über Belegwesen und Nachweispflichten (z.B. Rechnungsmerkmale, Ausfuhrnachweise), Rechnungswesen (Buchhaltung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung), Abläufe von Steuerverfahren und deren Fristen, Lohn- und Gehaltsverrechnung (Lohnkontenführung, Beitragsgrundlagennachweise) uä. Zu ihren Aufgaben gehören weiters administrative Arbeiten (Kartei- und Dateiverwaltung am Computer, Brief- und E-Mailverkehr), das Erstellen und Auswerten von Statistiken und die Mitwirkung bei der Beurteilung und Auswertung betriebswirtschaftlicher Sachverhalte aus unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen.

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
SteuerassistentIn
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Finanzämter (Finanzamt Österreich) (Angestellte)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Bilanzbuchhalter-, Buchhalter- und Personalverrechner-Gewerbe (Kollektivvertrag für die Angestellten in Information und Consulting) (Angestellte)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen (WirtschaftstreuhänderInnen) (Angestellte)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
  • Mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Kontrollieren von Steuerberechnungen und Steuerkonten, Erstellen und Auswerten von Statistiken
  • Organisationstalent: Ordnen von steuerrelevanten Belegen, Kartei- und Dateiverwaltung, Einhalten der vorgeschriebenen Abläufe von Steuerverfahren und deren Fristen
  • Sprachfertigkeit mündlich: Informieren und Konsultieren der Vorgesetzten, Teilnehmen an Besprechungen
  • Sprachfertigkeit schriftlich: Erstellen von Berichten
    logisch-analytisches Denken: Kontrollieren und Erstellen von Steuererklärungen, Analysieren von Steuerbelegen, Erstellen und Auswerten von Statistiken
  • Merkfähigkeit: Beachten gesetzlicher Vorschriften, Vergleichen von Belegen und Berechnungen
  • Selbständigkeit: Analysieren, richtiges Einordnen und Bearbeiten von steuerrechtlichen Sachverhalten, Erstellen der Bilanz, Berechnen von Kosten, Beurteilen von Produktionszeiten
  • generelle Lernfähigkeit: Aneignen neuer gesetzlicher Bestimmungen, Bedienen neuer EDV- und Internet-Programme im Steuerwesen
  • psychische Belastbarkeit: Termindruck

 

 

Betriebe/Lehrbetriebe:
SteuerassistentInnen arbeiten entweder bei den staatlichen Steuerbehörden (Finanzämter) oder bei Wirtschaftstreuhandunternehmen (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), die Leistungen wie Buchhaltung, Lohnverrechnung, Jahresabschlüsse, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung anbieten.

Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der SteuerassistentIn-Lehrlinge lag viele Jahre lang stabil bei etwas weniger als 300 Personen, ist zuletzt aber relativ stark gestiegen (fast 340 Lehrlinge). Die Lehrstellen sind derzeit recht gleichmäßig auf alle Bundesländer verteilt, allerdings mit Ausnahme von Vorarlberg, wo es nur einige wenige Lehrstellen gibt.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird überwiegend von Frauen erlernt. Der Anteil der weiblichen Lehrlinge macht seit einigen Jahren rund 70 Prozent aus.

Berufsaussichten:
Die Berufsaussichten werden als gut beurteilt, da es den Lehrberuf noch nicht lange gibt und daher noch ein erheblicher Bedarf an Fachkräften mit einer Steuerassistenz-Ausbildung besteht. Da die Ausbildung gleichzeitig eine fundierte Büroausbildung umfasst, bestehen auch vielfältige Umstiegsmöglichkeiten in andere Büroberufe (z.B. Bürokaufmann/-frau). Allerdings ist am Arbeitsmarkt auch mit einer erheblichen Konkurrenz seitens der AbsolventInnen berufsbildender Schulen (vor allem Handelsschule, Handelsakademie) zu rechnen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "SteuerassistentIn", dem der Beruf "SteuerassistentIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
SteuerassistentIn (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 75 81 100 103 96 90 90 82 95 98
weiblich 214 200 190 178 186 197 207 210 228 240
gesamt 289 281 290 281 282 287 297 292 323 338
Frauenanteil 74,0% 71,2% 65,5% 63,3% 66,0% 68,6% 69,7% 71,9% 70,6% 71,0%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
SteuerassistentIn
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
Archiv-, Bibliotheks- und InformationsassistentIn nein
AssistentIn in der Sicherheitsverwaltung nein
Bahnreise- und Mobilitätsservice nein
Bankkaufmann/-frau nein
BetriebsdienstleisterIn nein
Betriebslogistikkaufmann/-frau nein
Buch- und MedienwirtschafterIn - Buch- und Musikalienhandel nein
Buch- und MedienwirtschafterIn - Buch- und Pressegroßhandel nein
Buch- und MedienwirtschafterIn - Verlag nein
Bürokaufmann/-frau ja <
DrogistIn nein
E-Commerce-Kaufmann/-frau nein
EinkäuferIn nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Allgemeiner Einzelhandel nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Baustoffhandel nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Einrichtungsberatung nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Eisen- und Hartwaren nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Elektro-Elektronikberatung nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Feinkostfachverkauf nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Gartencenter nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Kraftfahrzeuge und Ersatzteile nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Lebensmittelhandel nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Parfümerie nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Schuhe nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Sportartikel nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Telekommunikation nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Textilhandel nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Uhren- und Juwelenberatung nein
Eventkaufmann/-frau nein
Finanz- und RechnungswesenassistentIn nein
Finanzdienstleistungskaufmann/-frau nein
Großhandelskaufmann/-frau nein
Hotel- und GastgewerbeassistentIn nein
Hotel- und Restaurantfachmann/-frau nein
Hotelkaufmann/-frau (Lehrberuf) nein
Immobilienkaufmann/-frau - Schwerpunkt Bauträger nein
Immobilienkaufmann/-frau - Schwerpunkt Makler nein
Immobilienkaufmann/-frau - Schwerpunkt Verwalter nein
Industriekaufmann/-frau nein
KanzleiassistentIn - Schwerpunkt Notariatskanzlei nein
KanzleiassistentIn - Schwerpunkt Rechtsanwaltskanzlei nein
Medizinproduktekaufmann/-frau nein
Mobilitätsservice nein
Personaldienstleistungskaufmann/-frau nein
Pharmazeutisch-kaufmännisch(er/e) AssistentIn nein
ReisebüroassistentIn nein
Speditionskaufmann/-frau nein
SpeditionslogistikerIn nein
SportadministratorIn nein
Versicherungskaufmann/-frau nein
VerwaltungsassistentIn nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz
< Die LAP im beschriebenen Lehrberuf ersetzt die LAP des verwandten Lehrberufs.

Folgende berufsbildende Schulen bieten teilweise eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

Normalformen (für 14-Jährige):

Sonderformen (für Erwachsene), die auch als Weiterbildung für LehrabsolventInnen geeignet sind:

Berufsförderungsinstitut (bfi) und Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) führen für viele Tätigkeitsbereiche der SteuerassistentInnen Weiterbildungskurse durch. Außerdem bieten die Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK) und die Volkshochschulen einschlägige kaufmännische Weiterbildungsmöglichkeiten an. In großen Betrieben und im öffentlichen Dienst werden zur kaufmännischen Weiterbildung ebenfalls Kurse oder Seminare durchgeführt. Vielfach halten auch Softwarefirmen Einschulungsseminare über neue Steuerberechnungsprogramme ab.

SteuerassistentInnen können zu AbteilungsleiterInnen aufsteigen.

 

Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für SteuerassistentInnen im Gewerbe "Buchhaltung" (Voraussetzung: BuchhalterInnen-Befähigungsnachweisprüfung und mindestens eineinhalbjährige fachliche Tätigkeit) sowie im Handelsgewerbe; das Handelsgewerbe ist ein freies Gewerbe und erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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