Start | FacharbeiterIn Feldgemüsebau

Hinweis

Die Ablegung der Facharbeiterprüfung ist auch über den zweiten Bildungsweg möglich; die Voraussetzungen sind die Vollendung des 21. Lebensjahres, der Nachweis einer mindestens dreijährigen praktischen Tätigkeit in einem Zweig der Land- und Forstwirtschaft und der erfolgreiche Besuch der vorgeschriebenen Vorbereitungslehrgänge.

Tätigkeitsmerkmale

FeldgemüsebaufacharbeiterInnen produzieren Gemüse aller Art im Freiland in einer landwirtschaftlichen Fruchtfolge (im Gegensatz zum gärtnerischen Erwerbsgemüsebau, der Gemüse ausschließlich im Glashaus und unter Folientunnels produziert). FeldgemüsebaufacharbeiterInnen führen die Anzucht, Aussaat, Pflege und Ernte der Gemüsepflanzen durch. Nach der Ernteeinbringung sortieren und lagern sie das Gemüse und verkaufen es sodann an Groß- und Einzelhändler.

Die wichtigsten Produkte des Feldgemüsebaus sind Zwiebelgemüse (z.B. Zwiebel, Knoblauch, Schnittlauch), Kohlgemüse (z.B. Kraut, Karfiol, Kohlrabi, Kohl, Chinakohl), Kürbisgewächse (z.B. Gurke, Kürbis, Melone), Hülsenfrüchte (z.B. Bohne, Erbse), Blattgemüse (z.B. verschiedene Salat-Arten, Spinat), Wurzelgemüse (z.B. Kren, Karotte, Rettich, Rote Rübe, Sellerie, Schwarzwurzel, Petersilie), sonstige Gemüsesorten (z.B. Paprika, Tomate, Spargel) und Gewürzkräuter (z.B. Petersilie, Basilikum, Kerbel, Kümmel, Majoran, Rosmarin, Salbei, Thymian).

Die wichtigsten Aufgaben der FeldgemüsebaufacharbeiterInnen sind die Bodenbearbeitung, die Aussaat, Pflanzung und Pflege sowie die Ernte und Lagerung des Gemüses.

Bei der Bodenbearbeitung lockern die FeldgemüsebaufacharbeiterInnen zunächst den Boden mit Ackerbaumaschinen (Pflug, Hackgerät, Egge, Rotorkrümler, Fräse usw.) auf. Besonders wichtig ist dabei das Durchhacken und Mischen des Bodens mit Hackfräsen zur Förderung der Bodenlüftung, der Bodenerwärmung und der Unkrautregulierung. Weiters treffen sie Maßnahmen zur Abtötung der im Boden lebenden Schädlinge, z.B. durch Desinfektion des Bodens mit einer Dämpfegge (Egge, die Wasserdampf in den Boden einbringt) und bringen Düngemittel (Stallmist, Kompost, Gründünger, mineralische Düngemittel) mit dem Düngerstreuer aus.

Bei der Aussaat, Pflanzung und Pflege des Gemüses säen die FeldgemüsebaufacharbeiterInnen das Saatgut mit einer Sämaschine (auf Großflächen) oder einer Pikiersämaschine (in Beeten) in Reihen aus oder pflanzen die vorkultivierten Jungpflanzen mit Pflanzmaschinen oder mit der Hand in die Freilandbeete aus. Die Jungpflanzen werden von den FeldgemüsebaufacharbeiterInnen entweder selbst in Anzuchträumen (beheizbare Folientunnels, Gewächshäuser) angezüchtet oder von Zuchtbetrieben zugekauft. Weitere wichtige Tätigkeiten bei der Aufzucht und Pflege des Gemüses sind das Vereinzeln oder Ausdünnen zu dichter Pflanzenbestände, das Mulchen (Eindecken des Bodens mit schwarzer Folie oder Mulchpapier, um das Austrocknen des Bodens bei großer Hitze, das Verschlämmen des Bodens bei starkem Regen sowie das Unkrautwachstum zu verhindern und den Boden gleichmäßig warm zu halten), das Ausbringen von Schädlingsbekämpfungsmitteln mit Traktor-Feldspritzen oder rückentragbaren Spritz- und Sprühgeräten und das Bewässern der Kulturen (meist mit Beregnungsanlagen).

Die Ernte der Gemüsepflanzen erfolgt je nach Gemüseart entweder mit der Hand (z.B. Spargelstechen) oder mit Spezialmaschinen zur Gemüseernte. Die FeldgemüsebaufacharbeiterInnen müssen viele Gemüsearten bereits bei der Ernte von Blattwerk, Seitenwurzeln, Wurzelfasern usw. befreien, was sie ebenfalls zum Teil mit der Hand durchführen. Nach der Ernte führen die FeldgemüsebaufacharbeiterInnen je nach Gemüseart verschiedene Nacharbeiten durch; dazu gehören vor allem das Waschen des Gemüses in Waschanlagen, das Sortieren nach Qualitätsklassen (mit der Hand oder mit Sortiermaschinen) und das Schlichten in Verkaufssteigen. Weiters lagern die FeldgemüsebaufacharbeiterInnen das geerntete Gemüse entweder in einem Zwischenlager für den baldigen Weiterverkauf oder in einem Überwinterungslager ein (in Schuppen, Scheunen oder Kühlhäusern).

Zu den Aufgaben der FeldgemüsebaufacharbeiterInnen gehören auch die Wartung und Instandhaltung der Gartenbaugeräte und -maschinen sowie verschiedene Verwaltungs- und Organisationsaufgaben (Geschäftsverkehr mit den Kunden, Arbeitsplanung, Personaleinteilung usw.).

FeldgemüsebaufacharbeiterInnen produzieren Gemüse aller Art im Freiland in einer landwirtschaftlichen Fruchtfolge (im Gegensatz zum gärtnerischen Erwerbsgemüsebau, der Gemüse ausschließlich im Glashaus und unter Folientunnels produziert). FeldgemüsebaufacharbeiterInnen führen die Anzucht, Aussaat, Pflege und Ernte der Gemüsepflanzen durch. Nach der Ernteeinbringung sortieren und lagern sie das Gemüse und verkaufen es sodann an Groß- und Einzelhändler.

Die wichtigsten Produkte des Feldgemüsebaus sind Zwiebelgemüse (z.B. Zwiebel, Knoblauch, Schnittlauch), Kohlgemüse (z.B. Kraut, Karfiol, Kohlrabi, Kohl, Chinakohl), Kürbisgewächse (z.B. Gurke, Kürbis, Melone), Hülsenfrüchte (z.B. Bohne, Erbse), Blattgemüse (z.B. verschiedene Salat-Arten, Spinat), Wurzelgemüse (z.B. Kren, Karotte, Rettich, Rote Rübe, Sellerie, Schwarzwurzel, Petersilie), sonstige Gemüsesorten (z.B. Paprika, Tomate, Spargel) und Gewürzkräuter (z.B. Petersilie, Basilikum, Kerbel, Kümmel, Majoran, Rosmarin, Salbei, Thymian).

Die wichtigsten Aufgaben der FeldgemüsebaufacharbeiterInnen sind die Bodenbearbeitung, die Aussaat, Pflanzung und Pflege sowie die Ernte und Lagerung des Gemüses.

Bei der Bodenbearbeitung lockern die FeldgemüsebaufacharbeiterInnen zunächst den Boden mit Ackerbaumaschinen (Pflug, Hackgerät, Egge, Rotorkrümler, Fräse usw.) auf. Besonders wichtig ist dabei das Durchhacken und Mischen des Bodens mit Hackfräsen zur Förderung der Bodenlüftung, der Bodenerwärmung und der Unkrautregulierung. Weiters treffen sie Maßnahmen zur Abtötung der im Boden lebenden Schädlinge, z.B. durch Desinfektion des Bodens mit einer Dämpfegge (Egge, die Wasserdampf in den Boden einbringt) und bringen Düngemittel (Stallmist, Kompost, Gründünger, mineralische Düngemittel) mit dem Düngerstreuer aus.

Bei der Aussaat, Pflanzung und Pflege des Gemüses säen die FeldgemüsebaufacharbeiterInnen das Saatgut mit einer Sämaschine (auf Großflächen) oder einer Pikiersämaschine (in Beeten) in Reihen aus oder pflanzen die vorkul…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
FacharbeiterIn Feldgemüsebau
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
BURGENLAND - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
BURGENLAND - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
BURGENLAND - Gartenbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
KÄRNTEN - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
KÄRNTEN - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
KÄRNTEN - Gartenbaubetriebe (Abzug bei voller freier Station: 196,20 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
NIEDERÖSTERREICH - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
NIEDERÖSTERREICH - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
NIEDERÖSTERREICH - Gartenbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
OBERÖSTERREICH - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.09.2023
01.09.2023
OBERÖSTERREICH - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
OBERÖSTERREICH - Gartenbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
SALZBURG - Bäuerliche Betriebe (die angegebenen Werte enthalten die monatliche Schmutzzulage von 38 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
SALZBURG - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtBäuerliche Betriebe (die angegebenen Werte enthalten die monatliche Schmutzzulage von 38 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
SALZBURG - Gartenbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
STEIERMARK - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
STEIERMARK - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
STEIERMARK - Gartenbaubetriebe und Baumschulen (Abzug bei voller freier Station: 196,20 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
TIROL - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
TIROL - Landwirtschaftliche Genossenschaften (Arbeiter)
gültig ab 01.04.2023
01.04.2023
TIROL - Gartenbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
TIROL - Gemüse- und Obstbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
VORARLBERG - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
VORARLBERG - Gartenbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
WIEN - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
WIEN - Gartenbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
  • gute körperliche Verfassung: Transportieren der Erntebehälter beim händischen Ernten, Tragen von Saatgut- und Düngemittelbehältern
  • physische Ausdauer: Arbeiten im Freien bei jeder Witterung und Jahreszeit
  • körperliche Wendigkeit: bei allen Arbeiten erforderlich
  • Handgeschicklichkeit: Bedienen, Warten und Reparieren der landwirtschaftlichen Geräte und Maschinen
  • Sehvermögen: Kontrollieren der Gemüsepflanzen auf Schädlingsbefall, Erkennen von Krankheitsanzeichen der Pflanzen
  • Unempfindlichkeit der Haut: Verschmutzung durch Erdreich, Düngemittel usw., Arbeiten im Freien bei jeder Witterung
  • technisches Verständnis: Warten und Reparieren der landwirtschaftlichen Geräte und Maschinen
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Teamarbeit bei der Feldarbeit
  • Reaktionsfähigkeit: Lenken von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Maschinen, Vermeiden von Unfällen beim Arbeiten mit landwirtschaftlichen Geräten
  • Selbständigkeit: eigenverantwortliches Durchführen aller landwirtschaftlichen Arbeiten
  • psychische Belastbarkeit: unregelmäßige Arbeitszeiten, vor allem in der Erntezeit

Betriebe/Lehrbetriebe:
Die meisten FeldgemüsebaufacharbeiterInnen sind Selbstständige oder mithelfende Familienangehörige in landwirtschaftlichen Klein- und Mittelbetrieben (Familienbetriebe), die Gemüse anbauen. Auch in größeren Gemüsebaubetrieben und Gutsbetrieben gibt es Beschäftigungsmöglichkeiten. Die meisten Groß- und Gutsbetriebe befinden sich im Umkreis größerer Städte, vor allem im Marchfeld, im Tullnerfeld, im Linzer, Eferdinger, Grazer und Klagenfurter Becken, im Inntal und im Rheintal.

Lehrstellensituation:
In den land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufen führt der Weg zur Lehrabschlussprüfung oft nicht über eine normale Lehre, sondern über sonstige Ausbildungen (Lehrgänge an Schulen, Vorbereitungskurse und Ähnliches). Daher sind die Lehrlingszahlen nicht sehr aussagekräftig, wenn es um die Beurteilung der Ausbildungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft geht!
Die jährliche Gesamtzahl der Lehrlinge im Bereich "Feldgemüsebau" ist sehr niedrig; sie liegt seit Jahren meist unter 5 Personen.

Unterschiede nach Geschlecht:
In diesem Lehrberuf gibt es kaum Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Männliche und weibliche Lehrlinge sind meist gleich stark vertreten.

Berufsaussichten:
Da die meisten Gemüsebaubetriebe Familienbetriebe sind und kaum Beschäftigungsmöglichkeiten für familienfremde Arbeitskräfte bieten, gibt es nur wenige freie Arbeitsplätze und Lehrstellen.

Beschäftigungsaussichten:
Sowohl das Lehrstellenangebot als auch der Bedarf an ausgebildeten Fachkräften ist gering.

Zusatzinformationen:
Die Arbeitskräftenachfrage ist saisonabhängig: Während der Erntezeit ist der Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften im Feldgemüsebau erhöht, in den Wintermonaten ist die Nachfrage nach Arbeitskräften gering.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "FacharbeiterIn in der Landwirtschaft", dem der Beruf "FacharbeiterIn Feldgemüsebau" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
FacharbeiterIn Feldgemüsebau (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 1 1 1 3 2 3 3 1 1 k.A.
weiblich 0 0 1 1 2 3 2 3 2 k.A.
gesamt 1 1 2 4 4 6 5 4 3 k.A.
Frauenanteil 0,0% 0,0% 50,0% 25,0% 50,0% 50,0% 40,0% 75,0% 66,7% k.A.
Quelle: ÖLAKT - Österreichischer Landarbeiterkammertag
Verwandte Lehrberufe Tabelle
FacharbeiterIn Feldgemüsebau
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Folgende berufsbildende Schulen bieten eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

Neben zahlreichen landwirtschaftlichen Fachschulen kommen auch folgende berufsbildende höhere Schulen in Frage: Höhere Lehranstalt für Gartenbau (Ausbildungszweige "Erwerbsgartenbau" oder "Garten- und Landschaftsgestaltung"); Höhere Lehranstalt für allgemeine Landwirtschaft; Höhere Lehranstalt für alpenländische Landwirtschaft; Höhere Lehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft.

Weiterbildungsmöglichkeiten für FeldgemüsebaufacharbeiterInnen bieten die Ländlichen Fortbildungsinstitute (LFI) der Landwirtschaftskammern (z.B. Düngungsplanung und -technik, Pflanzenschutz, Unkraut- und Schädlingsbekämpfung, Bodenökologie, Marketing/Werbung/Verkauf, Wartung/Reparatur von Landmaschinen) und die Kammern für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft (z.B. Unfallverhütung in der Landwirtschaft). Gemüsebaukurse werden bei Bedarf auch von der Landwirtschaftlichen Fachschule (Fachrichtung Landwirtschaft mit Feldgemüsebau) in Obersiebenbrunn/NÖ sowie von der Fachschule für Feldgemüsebau in Großwilfersdorf/Stmk. angeboten. Die Höhere Lehranstalt für Gartenbau in Wien (im Rahmen der "Schönbrunner Akademie") und der Bundesgemüsebauverband Österreichs, St. Pölten veranstalten Kurse zu verschiedenen Themen des Gemüse- und Gartenbaus. Zum Teil führen auch Erzeugerbetriebe von Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln, Saatgut usw. Informationsseminare über ihre Produkte durch.

Selbstständige Berufsausübung:

FeldgemüsebaufacharbeiterInnen können ihren Beruf selbstständig ausüben. Die selbstständige Berufsausübung in der Land- und Forstwirtschaft ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden. Es ist möglich, eine Meisterprüfung abzulegen. Die Meisterprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "FeldgemüsebaumeisterIn" und zur Ausbildung von Lehrlingen.

Weiters besteht die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) für FeldgemüsebaufacharbeiterInnen in folgenden freien Gewerben:

  • Direktvertrieb
  • Handelsgewerbe
  • Feilbieten von Obst, Gemüse, Kartoffeln, Naturblumen, Brennholz, Butter und Eiern im Umherziehen

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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