Start | Genealoge/Genealogin

Tätigkeitsmerkmale

Die Genealogie (auch als Geschlechterkunde bezeichnet) ist eine Hilfswissenschaft der Geschichtswissenschaft und befasst sich mit Familienforschung bzw. Ahnenforschung.

Früher dokumentierten nur Adelsgeschlechter ihre Ahnen, vor allem um die Abstammungsverhältnisse für Erbansprüche nachzuweisen. Heute ermitteln Genealoginnen/Genealogen verwandtschaftliche und familiäre Zusammenhänge, sammeln und beschreiben diese. Bestimmte Erkenntnisse stellen sie den anderen Disziplinen (z.B. Soziologie, Geschichtswissenschaft) zur Verfügung.

Genealoginnen/Genealogen erforschen die jeweiligen Geburts- und Sterbedaten, um die Verwandtschaft von Personen festzustellen. Dazu untersuchen sie Texte in Kirchenbüchern, welche meist bis ins 16. Jahrhundert zurückreichen. Sie durchsuchen auch staatliche Archive, Matriken, Bürgerbücher, Ortschroniken und die Häuserverzeichnisse der Gemeinden. Weitere Recherchequellen sind Steuerlisten, Universitätsmatrikel, Testamente und mikroverfilmte Militärunterlagen der Kriegsarchive. Sie dokumentieren die Ergebnisse und erstellen eine Ahnentafel oder eine Stammtafel (Stammbaum).

Zur Identifizierung des Inhalts von Kirchenbucheinträgen (Taufen, Trauungen, Todesfälle) müssen sie das Lesen alter Handschrifen und Schriftarten beherrschen. Dazu zählen unter anderem die Sütterlinschrift und die Kurrentschrift sowie lateinische Berufsbezeichnungen, welche auch in Pfarrmatrikeln aufscheinen.

Genealoginnen/Genealogen analysieren auch die Familiennamen, denn Namen haben sich im Laufe der Zeit oft in der Schreibweise geändert (z.B. durch die früher oft nur phonetische Weitergabe).

Die Tätigkeit von Fachleuten aus der Genealogie erfolgt oft in Zusammenarbeit mit NotarInnen, AnwältInnen und KuratorInnen, etwa im Rahmen von Nachlassangelegenheiten.

Zu den historischen Hilfswissenschaften gehören unter anderem auch die Berufe ChronologIn, DiplomatikerIn, HeraldikerIn, NumismatikerIn und PaläografIn.

  • Analytisches Denkvermögen
  • Forschergeist
  • Genauigkeit
  • Gute Allgemeinbildung

HistorikerInnen, ArchivarInnen oder ErbenermittlerInnen benötigen zum Teil genealogische Kenntnisse, ebenso JournalistInnen und HeimatgeschichtsforscherInnen, die familiengeschichtliche Recherchen durchführen.

Bei der Erforschung von Erbkrankheiten (Medizin, Genetik) sind genealogische Kenntnisse nützlich, auch für für PsychologInnen und SoziologInnen - etwa bei der Erforschung verwandtschaftlich begründeter Verhaltensweisen.

Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen daher in Forschung und Lehre, Museen, Bibliotheken und Archiven (Heimatgeschichtsforschung), im Verlagswesen, Medienbereich und in genealogischen Büros (Recherche zu Nachlassempfänger) und vor allem in der wissenschaftlichen Dokumentation.

Die gemeinschaftliche Ausübung der Genealogie in Vereinen begann im Jahr 1869 in Berlin (Verein "Der Herold") sowie im Jahr 1870 in Wien (Verein "Der Adler").

Kaiser Joseph II. (Regierungszeit 1780-1790) führte im Zuge zahlreicher Reformen die verpflichtende doppelte Führung von Kirchenbüchern ein. Die „Gothaischen Genealogischen Taschenbücher“ (Gotha) entstanden im Jahr 1795.

Die Onlinesuche im Internet erleichtert zwar die Arbeit, wobei das Risiko besteht, sich nicht weiter mit den Hintergründen und den Quellen zu beschäftigen und daher nur bedingt richtige Informationen zu erhalten (weil grundsätzlich die systematische Frage nach der Richtigkeit bzw. Gültigkeit dieser Informationen nicht mehr gestellt wird). Es gibt jedoch Institute und Vereine, in denen Historische Quellenforschung betrieben wird.

Aktuell ergeben sich neben der Forschung einschlägige Beschäftigungsfelder eher in privaten Firmen mit Firmenarchiven, in privatwirtschaftlich geführten Museen und in der Genealogie, der Ahnen- und Stammbaumforschung.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "KulturwissenschafterIn", dem der Beruf "Genealoge/Genealogin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Der Beruf Genealogin/Genealoge ist nicht geschützt. Eine Basisausbildung im Bereich der Geschichtswissenschaften, z.B. als HistorikerIn, bietet üblicherweise eine gute Grundlage für diesen Beruf.

Genealogie ist als Fach im Studienplan der Studienrichtung "Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft" (MA, Uni Wien) enthalten.

Das Masterstudium "Literatur- und Kulturwissenschaft/Literary and Cultural Studies" an der Uni Salzburg bietet Lehrveranstaltungen zur methodischen und theoretischen Erschließung zentraler literarischer und kultureller Parameter von Identität (wie Geschlecht, Generation und Genealogie)

Eigenständige Wissenschaften mit Bezug zur Genealogie:

Z.B. Geschichte, Alte Geschichte und Altertumskunde, Kunstgeschichte, Philologie (Sprachkunde), Psychologie, Soziologie (Gesellschaftslehre), Humangenetik und Rechtswissenschaft.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen z.B. in Bezug auf Tätigkeiten im Rahmen von Bibliotheken, Archiven und Dokumentation (z.B. Universitätslehrgang Geschichtsforschung und Archivwissenschaft oder Bibliothekswissenschaften).

Zudem befassen sich GenealogInnen auch mit Sphragistik (Siegelkunde), Heraldik (Wappenkunst) und mit Phaleristik (Ordenskunde und Ehrenzeichenkunde). Heraldik und Sphragistik sind als Fach in der Studienrichtung "Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft (MA, Uni Wien) enthalten.

Infos über aktuelle Forschungsprojekte bietet die Österreichische Gesellschaft für Genealogie und Geschichte Familia Austria. Kurse bietet z.B. die Onlineplattform Ahnenforschung und Genealogie in Österreich.

Genealoginnen/Genealogen können in genealogischen Büros leitend tätig sein. Projekte bieten sich oft im Rahmen von Familienforschung - im Zusammenhang mit der Erlangung des Nachlasses.

Leitende Tätigkeiten und Dienstleistungen sind auch in oder für Anwaltsbüros möglich. Ein Beispiel ist die Überprüfung von Forderungen um ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren (z.B. bei mündlichen Testamenten). Bei entsprechender Qualifikation können sie auch die Besorgung entsprechender Beweismittel, deren Übersetzung und Beglaubigung übernehmen.

Fachleute können zudem beim Aufbau und der Pflege genealogischer Lexika, Datenbanken und Online-Bibliotheken tätig sein. Beratend können sie auch selbstständig (freiberuflich) bei der Entwicklung von Software für Genealogie bzw. Ahnenforschung mitwirken.

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