KonditorIn (ZuckerbäckerIn)
Berufsbereiche: Chemie, Biotechnologie, Lebensmittel, KunststoffeAusbildungsform: Lehre
Infos zur Lehrlingsentschädigung (Lehrlingseinkommen)
Tätigkeitsmerkmale
Bei der Teig- und Masseherstellung bereiten die KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) die benötigten Zutaten (z.B. Mehl, Fett, Eier, Zucker) vor, wiegen sie und verarbeiten sie meist maschinell unter Verwendung einer Teigknet- oder Rührmaschine zu einem Teig.
Die KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) formen die verschiedenen Teige händisch oder maschinell (z.B. Kipferln mit der Wickelmaschine). Sie bringen geformte Teigstücke aus Germ- oder Plunderteig vor dem Backen in die sogenannte "Gärkammer", wo der Gärvorgang im Teig stattfindet. Tortenmassen füllen die KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) zum Backen in entsprechende Backformen.
Vor dem Backvorgang heizen die KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) den Backofen - je nach Teigart - auf Temperaturen zwischen 190°C und 260°C vor und stellen dann die für das jeweilige Backgut erforderliche Backtemperatur ein. Das Backgut wird auf Bleche gelegt und in den Backofen transportiert. Konditoreibetriebe verwenden üblicherweise elektronisch gesteuerte Etagenbacköfen, in denen Backwaren mit unterschiedlicher Backtemperatur und Backdauer gleichzeitig, jedoch in verschiedenen Etagen, gebacken werden. Nach dem Backen wird ein Teil der Backwaren sofort weiterverarbeitet, der andere Teil der Ware wird in Kühlanlagen tiefgekühlt, wodurch ein längeres Frischhalten der Ware und ein Arbeiten auf Vorrat möglich wird.
Die KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) stellen verschiedene Füllungen (z.B. Nuss-, Mohn- oder Topfenfüllungen) und Cremes (z.B. Butter-, Vanille- oder Schokoladecreme) her, mit denen sie die Backwaren entweder vor oder nach dem Backvorgang füllen. Strudel oder Golatschen werden z.B. vor dem Backen gefüllt, Tortenmassen werden nach dem Backvorgang ein- oder mehrfach aufgeschnitten und anschließend gefüllt. Bestimmte Backwaren (z.B. Torten) werden mit einer Glasur (kakaohältige Fettglasur, Fondant usw.) überzogen. Die KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) dekorieren mit einem Dressiersack bzw. einer Spritztüte die glasierten Torten mit Creme oder Schlagobers und belegen sie mit Früchten, Bonbons oder Marzipan.
Bei der Teig- und Masseherstellung bereiten die KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) die benötigten Zutaten (z.B. Mehl, Fett, Eier, Zucker) vor, wiegen sie und verarbeiten sie meist maschinell unter Verwendung einer Teigknet- oder Rührmaschine zu einem Teig.
Die KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) formen die verschiedenen Teige händisch oder maschinell (z.B. Kipferln mit der Wickelmaschine). Sie bringen geformte Teigstücke aus Germ- oder Plunderteig vor dem Backen in die sogenannte "Gärkammer", wo der Gärvorgang im Teig stattfindet. Tortenmassen füllen die KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) zum Backen in entsprechende Backformen.
Vor dem Backvorgang heizen die KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) den Backofen - je nach Teigart - auf Temperaturen zwischen 190°C und 260°C vor und stellen dann die für das jeweilige Backgut erforderliche Backtemperatur ein. Das Backgut wird auf Bleche gelegt und in den Backofen transportiert. Konditoreibetriebe verwenden üblicherweise elektronisch gesteuerte Etagenbacköfen, in denen Backwaren mit unterschiedlicher Backtemperatur und Backdauer gleichzeitig, jedoch in verschiedenen Etagen, gebacken werden. Nach dem Backen wir…
Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)
KonditorIn (ZuckerbäckerIn) | |||||
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Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) | |||||
Konditoren BURGENLAND (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2020
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Konditoren KÄRNTEN (gültig bis April 2021) (Arbeiter)
gültig ab 01.09.2020
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Konditoren NIEDERÖSTERREICH (gültig bis Mai 2021) (Arbeiter)
gültig ab 01.07.2020
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Konditoren OBERÖSTERREICH (Arbeiter)
gültig ab 01.02.2020
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Konditoren SALZBURG (Arbeiter)
gültig ab 01.09.2020
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Konditoren STEIERMARK (Arbeiter)
gültig ab 01.07.2020
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Konditoren TIROL (Arbeiter)
gültig ab 01.11.2020
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Konditoren VORARLBERG (voraussichtlich gültig bis Februar 2021) (Arbeiter)
gültig ab 01.10.2020
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Sonderregelung für Lehrlinge, die nach einer dreijährigen Bäckerlehre eine eineinhalb-jährige Ausbildung als KonditorIn absolvieren | 01.10.2020 | ||||
Konditoren WIEN (gültig bis März 2021) (Arbeiter)
gültig ab 01.09.2020
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Großbäcker (Brotindustrie) (Arbeiter)
gültig ab 01.10.2020
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Süßwarenindustrie (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2021
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Sonderregelung für Lehrlinge, die das Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres beginnen | 01.01.2021 | ||||
Gemeinde WIEN (gemäß Dienstvorschrift für Lehrlinge) (Gemeindebedienstete)
gültig ab 01.01.2021
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Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis VOR dem 1. August 2019 begonnen hat | 01.01.2021 |
- Handgeschicklichkeit: Teig formen, Torten schneiden, Dekorieren
- Fingerfertigkeit: Dekorieren, Glasieren
- Geruchs- und Geschmackssinn: Abschmecken von Teigen und Füllungen
- räumliche Vorstellungsfähigkeit: Teigformen, Modellieren
- Organisationstalent: Planen der Arbeitsabläufe
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten in der Gruppe bei Arbeitsteilung
- gestalterische Fähigkeit: Dekorieren
- Selbständigkeit: eigenverantwortliches Herstellen von Torten usw.
Betriebe/Lehrbetriebe: KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) arbeiten vorwiegend in kleinen und mittleren Gewerbebetrieben, wobei an die Konditoreien häufig Bäckereien oder Kaffeehäuser angeschlossen sind. Größere Hotels und Restaurants stellen KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) für die Herstellung von Desserts ein. Eine geringe Zahl von KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) ist in der Backwaren- und Süßwarenindustrie beschäftigt.
Lehrstellensituation: Die Zahl der Lehrlinge in diesem Lehrberuf bewegt sich jährlich insgesamt im unteren vierstelligen Bereich und schwankte in den letzten Jahren nur leicht. Interessierte Jugendliche können in den nächsten Jahren voraussichtlich mit einem gleichbleibenden Angebot an Lehrstellen rechnen. Rund ein Fünftel der Lehrlinge absolviert die Ausbildung im Zuge einer Doppellehre.
Unterschiede nach Geschlecht: Die weiblichen Lehrlinge sind deutlich in der Mehrzahl. Im Schnitt waren in den letzten Jahren mehr als drei Viertel der Lehrlinge weiblich.
Berufsaussichten: Konkurrenz besteht für Konditoreien durch die Back- und Süßwarenindustrie. Die Lage der Gewerbebetriebe ist weitgehend stabil. Viele Konditoreien sind Mischbetriebe mit Café, Bäckerei oder gastronomischem Zusatzangebot.
Beschäftigungsaussichten: Die Beschäftigungsaussichten für KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) sind gleichbleibend.
Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "KonditorIn", dem der Beruf "KonditorIn (ZuckerbäckerIn)" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.
- Kärnten
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Lehre KonditorIn (ZuckerbäckerIn) (öffnen)
LehreFachberufsschule Klagenfurt 1 (öffnen)
9020 Klagenfurt am Wörthersee, Wulfengasse 24
Tel.: +43 (0)463 / 316 41 -12, Fax: +43 (0)463 / 316 41 -797, https://www.fbs-klagenfurt1.at/
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- Niederösterreich
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Lehre KonditorIn (ZuckerbäckerIn) (öffnen)
LehreLandesberufsschule Baden (öffnen)
2500 Baden, Josef-Kollmann-Straße 1-3
Tel.: +43 (0)2252 / 867 72 -0, Fax: +43 (0)2252 / 867 72 -34, http://www.lbsbaden.ac.at/
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- Oberösterreich
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Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung: KonditorIn (öffnen)
a.o. LehrabschlussBFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Gmunden (öffnen)
4810 Gmunden, Kaltenbrunerstraße 45
Tel.: +43 (0)810 / 004 005, Fax: +43 (0)7672 / 213 99 -1755, https://www.bfi-ooe.at/WIFI Oberösterreich (öffnen)
4021 Linz, Wiener Straße 150
Tel.: +43 (0)5 7000 -77, Fax: +43 (0)5 7000 -7609, http://www.ooe.wifi.at/ -
Lehre KonditorIn (ZuckerbäckerIn) (öffnen)
LehreBerufsschule Linz 10 (öffnen)
4020 Linz, Glimpfingerstraße 8d
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -236600, Fax: +43 (0)732 / 77 20 -236699, https://www.bs-linz10.ac.at/
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- Salzburg
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Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung: KonditorIn (öffnen)
a.o. LehrabschlussWIFI Salzburg (öffnen)
5020 Salzburg, Julius-Raab-Platz 2
Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411, Fax: +43 (0)662 / 88 32 14, https://www.wifisalzburg.at/ -
Lehre KonditorIn (ZuckerbäckerIn) (öffnen)
LehreLandesberufsschule 2 Salzburg (öffnen)
5020 Salzburg, Makartkai 1
Tel.: +43 (0)662 / 432 151, Fax: +43 (0)662 / 432 151 -1205, https://www.lbs2.salzburg.at
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- Steiermark
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Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung: KonditorIn (öffnen)
a.o. LehrabschlussWIFI Steiermark (öffnen)
8021 Graz, Körblergasse 111-113
Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234, Fax: +43 (0)316 / 602 -301, https://www.stmk.wifi.at/ -
Lehre KonditorIn (ZuckerbäckerIn) (öffnen)
LehreLandesberufsschule für Tourismus Bad Gleichenberg (öffnen)
8344 Bad Gleichenberg, Mailandbergstraße 16
Tel.: +43 (0)3159 / 22 11, Fax: +43 (0)3159 / 22 11 -40, http://www.lbs-gleichenberg.ac.at
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- Tirol
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Lehre KonditorIn (ZuckerbäckerIn) (öffnen)
LehreTiroler Fachberufsschule für Ernährung, Schönheit, Chemie, Medien - Standort St. Nikolaus (öffnen)
6020 Innsbruck, Innstraße 36
Tel.: +43 (0)512 / 28 57 15, Fax: +43 (0)512 / 28 57 15 -15, https://tfbs-escm.at/
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- Vorarlberg
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Lehre KonditorIn (ZuckerbäckerIn) (öffnen)
LehreLandesberufsschule Feldkirch (öffnen)
6800 Feldkirch, Rebberggasse 32
Tel.: +43 (0)5522 / 720 29, Fax: +43 (0)5522 / 720 29, https://lbsfe1.snv.at/
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- Wien
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Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung: KonditorIn (öffnen)
a.o. LehrabschlussWIFI Wien (öffnen)
1180 Wien, Währinger Gürtel 97
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555, Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588, https://www.wifiwien.at/ -
Lehre KonditorIn (ZuckerbäckerIn) (öffnen)
LehreBerufsschule für Lebensmittel, Touristik und Zahntechnik (öffnen)
1120 Wien, Längenfeldgasse 13-15
Tel.: +43 (0)1 / 599 16 -95341, Fax: +43 (0)1 / 599 16 -9995340, http://bsltz.at/
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KonditorIn (ZuckerbäckerIn) (inkl. Doppellehren) | ||||||||||
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Anz./Jahr | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
männlich | 379 | 372 | 343 | 287 | 254 | 243 | 237 | 213 | 193 | 191 |
weiblich | 826 | 856 | 895 | 923 | 923 | 920 | 934 | 988 | 1.003 | 1.008 |
gesamt | 1.205 | 1.228 | 1.238 | 1.210 | 1.177 | 1.163 | 1.171 | 1.201 | 1.196 | 1.199 |
Frauenanteil | 68,5% | 69,7% | 72,3% | 76,3% | 78,4% | 79,1% | 79,8% | 82,3% | 83,9% | 84,1% |
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich | ||||||||||
KonditorIn (ZuckerbäckerIn) | ||||||||||
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Verwandte Lehrberufe | LAP-Ersatz * | |||||||||
Backtechnologe/-technologin | nein | |||||||||
Bonbon- und KonfektmacherIn | nein | |||||||||
BäckerIn | nein | |||||||||
Gastronomiefachmann/-frau | nein | |||||||||
Koch/Köchin | nein | |||||||||
LebzelterIn und WachszieherIn | nein | |||||||||
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz |
Höhere Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie, Ausbildungszweig "Getreidewirtschaft" (in Wels/OÖ).
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs sind vor allem die Meisterschule für Müller, Bäcker und Konditoren (1 Jahr) in Wels/OÖ und die Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie (2 Jahre, Abendunterricht) in Wien und Dornbirn (Vorarlberg).
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
Aufstiegsmöglichkeiten:
KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) können nur in größeren Betrieben aufsteigen; hier gibt es Positionen wie VorarbeiterIn, BackstubenleiterIn oder AbteilungsleiterIn.
Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) in folgenden reglementierten Gewerben (Befähigungsnachweis erforderlich):
- KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) einschließlich der LebzelterInnen und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung (Handwerk)
- Gastgewerbe
Weiters können KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) folgende freie Gewerbe ausüben:
- Erzeugung von Speise-Eis
- verschiedene freie Gastgewerbe-Betriebsarten, für die keine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, z.B. wenn Speisen in einfacher Art verabreicht werden, nichtalkoholische Getränke ausgeschenkt werden, nicht mehr als acht Verabreichungsplätze eingerichtet werden oder es sich um eine Schutzhütte handelt
Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.
Weitere freie Gewerbe finden Sie hier: https://www.bmdw.gv.at/Unternehmen/Gewerbe/Documents/Bundeseinheitliche_Liste_der_freien_Gewerbe.pdf