Start | KosmetikerIn (auslaufend seit 1.2.2024)

Hinweis

Ältere Berufsbezeichnung(en): SchönheitspflegerIn (KosmetikerIn).

ACHTUNG: Ab 1. Februar 2024 gilt eine neue Kosmetik-Ausbildungsordnung sowie eine längere Lehrzeit (3 Jahre statt 2 Jahre); die Lehrberufsbezeichnung lautet dann "Kosmetik (Kosmetologie)". Lehrlinge, die derzeit nach der alten 2-jährigen Kosmetiker-Ausbildungsordnung ausgebildet werden, können diese Ausbildung bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit (ohne Lehrzeitunterbrechung) fertig machen und bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit die Lehrabschlussprüfung nach der alten Prüfungsordnung ablegen; dies gilt auch für Lehrlinge, welche die Lehre bereits nach der neuen 3-jährigen Kosmetik-Ausbildungsordnung absolvieren, deren vereinbarte Lehrzeit aber schon vor dem 1.1.2025 endet. Absolvierte Lehrzeiten nach der alten Regelung werden auf die Ausbildung nach der neuen Regelung voll angerechnet.

Da der Lehrberuf "KosmetikerIn" bisher sehr häufig in Doppellehre mit dem Lehrberuf "FußpflegerIn" erlernt wurde, wird es ab 1. Februar 2024 auch eine eigene Ausbildungsordnung bzw. einen eigenen 4-jährigen Lehrberuf für diese Doppelausbildung geben. Die Lehrberufsbezeichnung dafür lautet "Kosmetik (Kosmetologie) / Fußpflege (Podologie)".


Tätigkeitsmerkmale

KosmetikerInnen führen in Kosmetiksalons pflegende, gesunderhaltende, vorbeugende, ausgleichende und dekorative kosmetische Behandlungen an Haut, Nägeln, Wimpern und Augenbrauen durch. Außerdem beraten sie die KundInnen über die Behandlungsverfahren und verkaufen Kosmetikartikel. Sie führen nur Behandlungen an gesunder Haut durch, arbeiten in Grenzbereichen (z.B. bei der Aknebekämpfung) jedoch mit Hautärzten zusammen. Zur pflegenden Kosmetik gehört die Behandlung der Haut an Gesicht, Hals, Nacken und Dekolleté sowie die Körperteilbehandlung, die Hand- und Nagelpflege und das Entfernen von Gesichts- und Körperbehaarung. Zur dekorativen Kosmetik zählen das Make-up, das Färben von Wimpern und Augenbrauen sowie die dekorative Nagelpflege. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich von KosmetikerInnen ist die Farb- und Typberatung.

Bei der pflegenden Kosmetik reinigen die KosmetikerInnen zunächst die Haut mit Reinigungspräparaten, erstellen eine Hautdiagnose (Hauttyp, Färbung, Oberflächengestaltung, Hautzustand) und legen die Behandlungsart und die zu verwendenden Präparate fest.

Um z.B. die Muskeln zu lockern und die Durchblutung zu fördern, massieren sie Dekolleté, Nacken, Schultern, Gesicht, Hals und Hände der KundInnen, wobei sie unterschiedliche Massagetechniken (Streichen, Kneten, Klopfen u.ä.) anwenden und verschiedene Massageöle sowie teilweise auch elektrische Massagegeräte verwenden.

Um Hautunreinheiten zu beseitigen, legen die KosmetikerInnen Packungen oder Masken auf das Gesicht der KundInnen auf. Packungen tragen sie warm mit einem Pinsel auf die Haut auf und waschen sie nach einer Einwirkzeit von ca. 20 Minuten wieder ab. Anschließend reinigen sie die Haut mit einer Lotion.

Das aufgetragene Maskenpräparat wird während der Einwirkzeit (ca. 30 Minuten) steif und kann dann wie eine "Maske" abgezogen werden. Da der Wirkstoff weiterwirken soll, reinigen die KosmetikerInnen die Haut nicht nach.

Gesichts- und Körperbehaarung (z.B. an den Beinen) entfernen die KosmetikerInnen mit verschiedenen Methoden. Bei der Haarentfernung durch Harzen tragen sie Kalt- oder Warmharz mit einer Spachtel in Haarwuchsrichtung auf und ziehen es nach dem Trocknen gegen die Haarwuchsrichtung ab.

Bei der Handpflege entfernen die KosmetikerInnen z.B. abgestorbene Hornhautteilchen, tragen Spezialpackungen auf und cremen die Hände ein.

Bei der Nagelpflege entfernen sie den alten Nagellack, kürzen die Fingernägel, feilen sie und tragen Nagelcremes und Nagelhärter auf.

Teilweise arbeiten sie mit verschiedenen Apparaten und Geräten (z.B. Hochfrequenzgeräte zur Desinfektion und besseren Durchblutung, Bestrahlungslampen).

In der dekorativen Kosmetik schminken die KosmetikerInnen die Gesichtshaut mit Make-up, Puder u.ä. Sie schminken den Augenbereich mit Kajalstift, Lidschatten und Wimperntusche, setzen gegebenenfalls künstliche Wimpernhaare ein und bemalen Lippen mit Lippenstift und Lippenpinsel. Außerdem lackieren sie die Fingernägel mit Nagellack und bringen Nagelergänzungen an.

Die Beratung der KundInnen über geeignete Reinigungs-, Pflege- und Schminkpräparate, über richtige Ernährung, über Entspannungs- und Atemübungen, stressarmen Lebensstil usw. runden den Aufgabenbereich der KosmetikerInnen ab.

Siehe auch:

KosmetikerInnen führen in Kosmetiksalons pflegende, gesunderhaltende, vorbeugende, ausgleichende und dekorative kosmetische Behandlungen an Haut, Nägeln, Wimpern und Augenbrauen durch. Außerdem beraten sie die KundInnen über die Behandlungsverfahren und verkaufen Kosmetikartikel. Sie führen nur Behandlungen an gesunder Haut durch, arbeiten in Grenzbereichen (z.B. bei der Aknebekämpfung) jedoch mit Hautärzten zusammen. Zur pflegenden Kosmetik gehört die Behandlung der Haut an Gesicht, Hals, Nacken und Dekolleté sowie die Körperteilbehandlung, die Hand- und Nagelpflege und das Entfernen von Gesichts- und Körperbehaarung. Zur dekorativen Kosmetik zählen das Make-up, das Färben von Wimpern und Augenbrauen sowie die dekorative Nagelpflege. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich von KosmetikerInnen ist die Farb- und Typberatung.

Bei der pflegenden Kosmetik reinigen die KosmetikerInnen zunächst die Haut mit Reinigungspräparaten, erstellen eine Hautdiagnose (Hauttyp, Färbung, Oberflächengestaltung, Hautzustand) und legen die Behandlungsart und die zu verwendenden Präparate fest.

Um z.B. die Muskeln zu lockern und die Durchblutung zu fördern, massieren sie Dekolleté, Nacken, Schultern, Gesicht, Hals und Hände der KundInnen, wobei sie unterschiedliche Massagetechniken (Streichen, Kneten, Klopfen u.ä.) anwenden und verschiedene Massageöle sowie teilweise auch elektrische Massagegeräte verwenden.

Um Hautunreinheiten zu beseitigen, legen die KosmetikerInnen Packungen oder Masken auf das Gesicht der KundInnen auf. Packungen tragen sie warm mit einem Pinsel auf die Haut auf und waschen sie nach einer Einwirkzeit von ca. 20 Minuten wieder ab. Anschließend reinigen sie die Haut mit einer Lotion.

Das aufgetragene Maskenpräparat wird während der Einwirkzeit (ca. 30 Minuten) steif und kann dann wie eine "Maske" abgezogen werden. Da der Wirkstoff weiterwirken soll, reinigen die KosmetikerInnen die Haut nicht nach.

Gesichts- und Körperbehaarung (z.B. an den Beinen) entfernen die KosmetikerIn…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
KosmetikerIn (auslaufend seit 1.2.2024)
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.07.2023
01.07.2023
  • Handgeschicklichkeit: bei allen Tätigkeiten der pflegenden und dekorativen Kosmetik
  • Fingerfertigkeit: Massieren, Auftragen von Cremes
  • Tastsinn: Untersuchen der Haut, Massieren
  • Auge-Hand-Koordination: Entfernen von Haaren, Auftragen von Packungen und Masken, Schminken, Lackieren der Nägel
  • Sehvermögen: Erstellen der Hautdiagnose, Entfernen von Haaren, Färben von Wimpern und Augenbrauen
  • Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit kosmetischen Präparaten und Desinfektionsmitteln
  • Kontaktfähigkeit: Betreuen und Beraten der Kunden
  • Sprachfertigkeit mündlich: Beraten der Kunden, Führen von Verkaufsgesprächen
  • gestalterische Fähigkeit: Schminken
  • generelle Lernfähigkeit: Anwenden neuer kosmetischer Präparate und Methoden

Betriebe/Lehrbetriebe:
KosmetikerInnen sind hauptsächlich in gewerblichen Kleinbetrieben, wie zum Beispiel Kosmetik- und Schönheitssalons beschäftigt, aber auch in Wellnesseinrichtungen und Kurbädern. Einige arbeiten auch in Kosmetikfachgeschäften oder als mobile KosmetikerInnen, die ihre KundInnen in Alten- und Pflegeheimen oder zuhause besuchen. KosmetikerInnen arbeiten oft selbstständig. Die meisten Beschäftigungsbetriebe gibt es in größeren Städten.

Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der KosmetikerIn-Lehrlinge liegt seit vielen Jahren fast unverändert bei rund 700 bis 750 Personen. Die meisten Lehrstellen gibt es derzeit in Wien (ein Drittel), aber auch in allen anderen Bundesländern ist die Lehrstellensituation recht gut. Ein Großteil der KosmetikerIn-Lehrlinge absolvierte bisher eine Doppellehre, meist mit dem Lehrberuf "FußpflegerIn", weshalb auch der neue 4-jährige Lehrberuf "KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) und FußpflegerIn (Podologe/Podologin)" eingeführt wurde; einige weitere Doppellehren hat es bisher auch mit dem Lehrberuf "MasseurIn" gegeben, vereinzelt auch mit "FriseurIn".

Unterschiede nach Geschlecht:
Der Beruf wird vorwiegend von Frauen erlernt und gilt als typischer Frauenberuf. Der Anteil der männlichen Lehrlinge ist sehr gering (rund 1 Prozent, das sind weniger als 10 Lehrlinge).

Berufsaussichten:
Der anhaltende Schönheits- und Wellnesstrend wirkt sich positiv auf die Berufsaussichten von KosmetikerInnen aus. Eine steigende Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften wird insbesondere für Dienstleistungen an der Schnittstelle Schönheitspflege, Wellness- und Stylingberatung erwartet. Der Konkurrenzdruck unter den vielen Kosmetiksalons ist jedoch groß.

Beschäftigungsaussichten:
Die Beschäftigungsaussichten für KosmetikerInnen sind gut, insbesondere für Fachkräfte mit der Bereitschaft, sich weiterzubilden. Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten bieten sich im Bereich Farb- und Stilberatung, Maskenbild, Nageldesign, Maniküre und Fußpflege sowie im Wellnessbereich (zum Beispiel Gesamtkörperkosmetik, Anti-Aging).

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "KosmetikerIn", dem der Beruf "KosmetikerIn (auslaufend seit 1.2.2024)" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
KosmetikerIn (auslaufend seit 1.2.2024) (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 10 11 8 10 4 9 11 11 9 7
weiblich 715 685 745 730 766 740 720 707 687 698
gesamt 725 696 753 740 770 749 731 718 696 705
Frauenanteil 98,6% 98,4% 98,9% 98,6% 99,5% 98,8% 98,5% 98,5% 98,7% 99,0%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
KosmetikerIn (auslaufend seit 1.2.2024)
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
FriseurIn (StylistIn) nein
FußpflegerIn (auslaufend ab 1.2.2024) nein
MasseurIn nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Kein Eintrag

Im Lehrberuf "KosmetikerIn" ist ständige Weiterbildung hinsichtlich neuer Behandlungsverfahren und -techniken und neuer Präparate Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufsausübung. Das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten laufend Kosmetikkurse an.

Aufstiegsmöglichkeiten:

In Großbetrieben bestehen für qualifizierte Fachkräfte Aufstiegsmöglichkeiten zu GeschäftsführerInnen, ChefkosmetikerInnen und FilialleiterInnen. Da Kosmetikinstitute aber überwiegend Kleinbetriebe sind, sind die Möglichkeiten gering.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für KosmetikerInnen im Gewerbe "Kosmetik (Schönheitspflege)" (Befähigungsnachweis erforderlich).

Weiters können KosmetikerInnen folgende freie Gewerbe ausüben:

  • Erzeugung von kosmetischen Artikeln
  • Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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