Start | DiplomierteR Gesundheits- und KrankenpflegerIn - Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege

Hinweis

Dieser Beruf ist eine Spezialisierung des Berufs DiplomierteR Gesundheits- und KrankenpflegerIn. Weiterführende Informationen finden Sie in der Beschreibung von Dipl. Gesundheits- und KrankenpflegerIn (UNI/FH/PH).

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Darüber hinaus ist für die Ausübung dieses Berufs die Registrierung im Gesundheitsberuferegister erforderlich.

Tätigkeitsmerkmale

Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen – Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege betreuen und pflegen Menschen mit psychischen Störungen und neurologischen Erkrankungen, Menschen, die z.B. von Drogen abhängig sind, sowie geistig abnorme RechtsbrecherInnen. Sie überwachen ihren Gesundheitszustand, beurteilen, welche Maßnahmen zur Genesung zu ergreifen sind, erstellen Pflegedokumentationen und organisieren Schulungen, die sie auch durchführen. Zudem beraten sie die Angehörigen bei Fragen zu Betreuung und Pflege sowie in Krisensituationen. P. Auf Anordnung von ÄrztInnen sind Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen – Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege auch für zahlreiche medizinische Maßnahmen verantwortlich: Sie verabreichen beispielsweise Injektionen und Medikamente, nehmen Blut ab und assistieren den ÄrztInnen bei Behandlungen und bei Untersuchungen. Ein wesentlicher Bereich ihres Tätigkeitsfelds ist die Unterstützung der PatientInnen, etwa bei der Körperpflege oder bei der Bewältigung ihres Alltags. Zudem sind sie wichtige Ansprechpersonen für die PatientInnen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Gesundheitszustand der PatientInnen laufend kontrollieren
  • Infusionen setzen
  • Injektionen verabreichen
  • Blut abnehmen
  • Bei Untersuchungen und Behandlungen assistieren
  • Pflegedokumentationen erstellen
  • PatientInnen bei Bewältigung ihres Alltags unterstützen
  • Als Ansprechpersonen für PatientInnen fungieren
  • Schulungen abhalten
  • Angehörige beraten
  • Auge-Hand-Koordination
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft, in den Abendstunden zu arbeiten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Krankenhäuser
  • Arztpraxen
  • Pflegeheime
  • Behinderteneinrichtungen
  • Psychosoziale Einrichtungen
  • Rehabilitationszentren

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Dipl. Gesundheits- und KrankenpflegerIn", dem der Beruf "DiplomierteR Gesundheits- und KrankenpflegerIn - Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Grundlage für diesen Beruf bildet eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerIn und eine anschließende Sonderausbildung in "Psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpflege" im Ausmaß von 1.600 Stunden (1 Jahr), die beispielsweise an Fachhochschulen, Universitäten oder an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege absolviert werden kann.

Die Ausbildung zum/zur Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerIn in den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege ist noch bis 31.12.2023 möglich, wird aber nur mehr in einigen wenigen Schulen angeboten. Ab 1.1.2024 erfolgt die 3-jährige Ausbildung nur mehr an Fachhochschulen im Rahmen eines Bachelorstudiums.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

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