Start | TischlerIn (auslaufend seit 1.9.2022)

Hinweis

ACHTUNG: Dieser Lehrberuf wurde am 1. September 2022 durch den Lehrberuf "TischlerIn - Schwerpunkt Allgemeine Tischlerei (Lehre)" ersetzt. Lehrlinge, die am 31. August 2022 im Lehrberuf "TischlerIn" (ohne Schwerpunkte) ausgebildet wurden und die Lehrzeit noch nicht beendet haben, können nach der alten Ausbildungsordnung bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit (ohne Lehrzeitunterbrechung) weiter ausgebildet werden und bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung nach der alten Prüfungsordnung antreten; die alte TischlerIn-Prüfungsordnung gilt weiters auch noch für Tischlerei-Lehrlinge mit Schwerpunkt "Allgemeine Tischlerei", deren vereinbarte Lehrzeit vor dem 1.1.2024 endet. TischlerIn-Lehrlinge können aber auch auf einen der beiden Schwerpunkte des neu geregelten Lehrberufs "Tischlerei" umsteigen ("Allgemeine Tischlerei" oder "Drechslerei"), wobei die im Lehrberuf "TischlerIn" (ohne Schwerpunkte) zurückgelegte Lehrzeit voll angerechnet wird.


Tätigkeitsmerkmale

TischlerInnen fertigen und montieren Möbelstücke und Bauteile aus Holz und Kunststoffen und führen Reparaturarbeiten an diesen Produkten durch.

Im Baubereich fertigen TischlerInnen Fenster, Türen, Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen sowie Treppen an. In der Möbelerzeugung stellen sie Einrichtungsgegenstände (z.B. Tische, Sessel) her. Auch Kunsttischlerarbeiten wie die Restaurierung oder der Nachbau von Stilmöbeln unter Anwendung alter Handwerkstechniken gehören zu ihren Aufgaben.

In Industriebetrieben arbeiten Bau- und Möbeltischler oft in der Serienproduktion. Die Einstellung computergesteuerter Automaten, die einzelne Arbeitsschritte wie z.B. das Fräsen ausführen, ist in Industriebetrieben infolge verstärkter Rationalisierungsmaßnahmen zu einem wesentlichen Tätigkeitsbereich der TischlerInnen geworden.

In Gewerbebetrieben beschäftigte TischlerInnen stellen in der Regel Einzelanfertigungen her. Unter Berücksichtigung der Kundenwünsche fertigen sie Entwurfskizzen an und führen in kleineren Betrieben alle Arbeiten von Beginn der Fertigung bis zur Montage durch, während in größeren Betrieben die Herstellung der einzelnen Erzeugnisse arbeitsteilig erfolgt. Die TischlerInnen wählen die verschiedenen Materialien wie Grob- oder Edelhölzer, Kunststoffe und verschiedene Hilfsmaterialien aus und schneiden den Werkstoff gemäß der Werkzeichnung zu. Dabei verwenden sie für gerade Schnitte eine Kreissäge und für runde Schnitte eine Bandsäge. Sie hobeln Bretter und andere Holzteile an den Auflageflächen mit Abrichthobelmaschinen (bzw. bei kleineren Flächen mit Handhobeln) und führen weitere Bearbeitungsverfahren (z.B. Bohren, Fräsen) durch. Die Bretter fügen sie, je nach Verwendungszweck, durch verschiedene Verbindungstechniken (z.B. Zinken, Zapfen, Nuten, Leimen, Nageln) zusammen.

Im Rahmen der Oberflächenbearbeitung leimen sie zur Verschönerung der Oberfläche dünne Deckblätter (Furniere) aus besonders wertvollen und schönen Holzarten auf weniger wertvolles Holz auf oder versehen Weichholzmöbel (zum Schutz der Oberfläche) mit Hartholzplatten. Schließlich behandeln die TischlerInnen die Oberflächen mit verschiedenen Beizlösungen, um die Holzerzeugnisse vor Witterungseinflüssen zu schützen und den Farbton des Holzes zu verstärken.

Siehe auch:

TischlerInnen fertigen und montieren Möbelstücke und Bauteile aus Holz und Kunststoffen und führen Reparaturarbeiten an diesen Produkten durch.

Im Baubereich fertigen TischlerInnen Fenster, Türen, Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen sowie Treppen an. In der Möbelerzeugung stellen sie Einrichtungsgegenstände (z.B. Tische, Sessel) her. Auch Kunsttischlerarbeiten wie die Restaurierung oder der Nachbau von Stilmöbeln unter Anwendung alter Handwerkstechniken gehören zu ihren Aufgaben.

In Industriebetrieben arbeiten Bau- und Möbeltischler oft in der Serienproduktion. Die Einstellung computergesteuerter Automaten, die einzelne Arbeitsschritte wie z.B. das Fräsen ausführen, ist in Industriebetrieben infolge verstärkter Rationalisierungsmaßnahmen zu einem wesentlichen Tätigkeitsbereich der TischlerInnen geworden.

In Gewerbebetrieben beschäftigte TischlerInnen stellen in der Regel Einzelanfertigungen her. Unter Berücksichtigung der Kundenwünsche fertigen sie Entwurfskizzen an und führen in kleineren Betrieben alle Arbeiten von Beginn der Fertigung bis zur Montage durch, während in größeren Betrieben die Herstellung der einzelnen Erzeugnisse arbeitsteilig erfolgt. Die TischlerInnen wählen die verschiedenen Materialien wie Grob- oder Edelhölzer, Kunststoffe und verschiedene Hilfsmaterialien aus und schneiden den Werkstoff gemäß der Werkzeichnung zu. Dabei verwenden sie für gerade Schnitte eine Kreissäge und für runde Schnitte eine Bandsäge. Sie hobeln Bretter und andere Holzteile an den Auflageflächen mit Abrichthobelmaschinen (bzw. bei kleineren Flächen mit Handhobeln) und führen weitere Bearbeitungsverfahren (z.B. Bohren, Fräsen) durch. Die Bretter fügen sie, je nach Verwendungszweck, durch verschiedene Verbindungstechniken (z.B. Zinken, Zapfen, Nuten, Leimen, Nageln) zusammen.

Im Rahmen der Oberflächenbearbeitung leimen sie zur Verschönerung der Oberfläche dünne Deckblätter (Furniere) aus besonders wertvollen und schönen Holzarten auf weniger wertvolles Holz auf oder v…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
TischlerIn (auslaufend seit 1.9.2022)
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Holz und Kunststoff verarbeitendes Gewerbe, Lohnschema für das Tischlergewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Holz verarbeitende Industrie - Möbelindustrie (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Gemeinde WIEN (gemäß Dienstvorschrift für Lehrlinge) (Gemeindebedienstete)
gültig ab 01.01.2023
01.01.2023
  • gute körperliche Verfassung: Tragen schwerer Holzteile
  • Gleichgewichtsgefühl: Montieren von Fenstern
  • Handgeschicklichkeit: Schleifen, Furnieren, Zinken
  • Fingerfertigkeit: Restaurieren von Stilmöbeln
  • Auge-Hand-Koordination: Hobeln, Bohren, Fräsen
  • Sehvermögen: exaktes Übertragen der Maße auf das Holz
  • Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit Beizen und Polituren
  • räumliche Vorstellungsfähigkeit: Arbeiten nach Entwurfskizzen
  • mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Berechnen der Maße
  • technisches Verständnis: Einstellen computergesteuerter Maschinen
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten im Team
  • Reaktionsfähigkeit: Arbeiten an Kreis- und Bandsägen, Schleif- und Bohrmaschinen
  • Selbständigkeit: Herstellen von Einzelanfertigungen

Betriebe/Lehrbetriebe:
TischlerInnen arbeiten in Tischlereibetrieben und Betrieben der holzverarbeitenden Industrie.

Lehrstellensituation:
Dieser Lehrberuf ist einer der am häufigsten erlernten Lehrberufe (bei den Burschen liegt er an 8. Stelle). Die jährliche Gesamtzahl der TischlerIn-Lehrlinge ist allerdings seit Jahren rückläufig; betrug sie vor zehn Jahren noch rund 3.600 Personen, so liegt sie nun nur mehr bei rund 2.160 Personen. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass seit dem Jahr 2009 zusätzlich eine 4-Jährige Form des Lehrberufs ("TischlereitechnikerIn") existiert, die seither ständig steigende Lehrlingszahlen verzeichnet.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird großteils von Männern erlernt. Der Anteil der weiblichen Lehrlinge ist zwar in den letzten Jahren leicht gestiegen, liegt aber trotzdem erst bei rund 15 Prozent.

Berufsaussichten:
In Industriebetrieben arbeiten TischlerInnen oft in der Serienproduktion. In den meist kleinen oder mittleren Handwerksbetrieben ist ein deutlicher Trend zu Spezialisierungen feststellbar. Bei den industriellen wie auch gewerblichen Tischlereien wird in den kommenden Jahren ein leichter Beschäftigungsrückgang erwartet.

Beschäftigungsaussichten:
TischlerInnen müssen mit schwierigen Beschäftigungsaussichten rechnen. Kenntnisse in den Bereichen Bauökologie und Design können die Beschäftigungsaussichten verbessern.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "TischlerIn", dem der Beruf "TischlerIn (auslaufend seit 1.9.2022)" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
TischlerIn (auslaufend seit 1.9.2022) (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
männlich 2.873 2.562 2.360 2.254 2.159 2.100 1.955 1.843 1.807 0
weiblich 324 326 293 281 284 291 310 323 321 0
gesamt 3.197 2.888 2.653 2.535 2.443 2.391 2.265 2.166 2.128 0
Frauenanteil 10,1% 11,3% 11,0% 11,1% 11,6% 12,2% 13,7% 14,9% 15,1% -
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich

Als Weiterbildungsmöglichkeiten bieten das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) u.a. Kurse für CAD und CNC, Fräsen, Holzstiegenbau, Möbel- und Innenausbau, Oberflächenbehandlung, sowie Restaurieren und Handwerkstechniken an. Im Bereich der CAD bieten auch die Lehrwerkstätten "Jugend am Werk" in Wien Weiterbildungskurse an. Das Ausbildungszentrum Bundesdenkmalamt Kartause Mauerbach/NÖ bietet Kurse und Seminare im Bereich Restaurierung an.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs sind vor allem die Meisterschule für Tischlerei und Raumgestaltung (2 Jahre) in Graz, die Meisterschule für Tischler (1 Jahr) in Villach/Ktn., Pöchlarn/NÖ und Hallstatt/OÖ, und das zur Reife- und Diplomprüfung führende Kolleg für Möbeldesign (2 Jahre, Voraussetzung: Abschluss einer einschlägigen Meisterschule) in St. Pölten.

Aufstiegsmöglichkeiten:

In größeren Betrieben können TischlerInnen zu ArbeitsvorbereiterInnen, VorarbeiterInnen oder WerkmeisterInnen aufsteigen.

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für TischlerInnen in den Handwerken "Tischler", "Binder", "Bootbauer", "Drechsler" oder "Modellbauer" (Voraussetzung: Meisterprüfung) oder im Gewerbe "Wagner", das als "freies Gewerbe" eingestuft ist (kein Befähigungsnachweis erforderlich!). Weiters können TischlerInnen folgendes Teilgewerbe (Voraussetzung: Lehrabschlussprüfung) ausüben: "Zusammenbau von Möbelbausätzen".

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für TischlerInnen in folgenden reglementierten Gewerben (Befähigungsnachweis erforderlich):

  • TischlerIn, ModellbauerIn, BootbauerIn, BinderIn, DrechslerIn (verbundenes Handwerk)
  • Holzbau-MeisterIn

Weiters können TischlerInnen in folgenden freien Gewerben tätig sein:

  • Zusammenbau von Möbelbausätzen
  • WagnerIn
  • Erzeugung von Spielzeug

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Weitere freie Gewerbe finden Sie hier: https://www.bmaw.gv.at/Services/Publikationen/Bundeseinheitliche-Liste-der-freien-Gewerbe.html

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