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Tätigkeitsmerkmale

PrivatdozentInnen wurde über ein Habilitationsverfahren die Lehrbefugnis („venia docendi“) für ein wissenschaftliches oder künstlerisches Fach verliehen. Die Lehrbefugnis berechtigt zur freien Lehre an Universitäten, Fachhochschulen und Akademien und berechtigt zur Beurteilung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten. Sie begründet jedoch kein Arbeitsverhältnis zur Universität.

  • Kreativität und Forschergeist
  • Freude an der Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Organisationsgeschick: Organisation von Veranstaltungen und Aktivitäten
  • Soziale Kompetenzen: Empathievermögen, Konfliktlösungsfähigkeit
  • Kommunikative Kompetenzen: Führen von Diskussionen und Gespräche

Universitäts-, Akademie- und FachhochschullehrerInnen üben die Lehrtätigkeit vorwiegend (hauptberuflich) an staatlichen Bildungsinstitutionen des tertiären Bildungssektors aus, sind aber auch an privaten Universitäten und Akademien, halböffentlichen und öffentlichen (Forschungs-)Instituten und in der Privatwirtschaft tätig. Sie haben keine spezifische didaktische oder methodische Ausbildung, können diese aber in Weiterbildungsangeboten erwerben. Seit 2004 haben neu eingestellte MitarbeiterInnen und Lehrkräfte an Universitäten keinen BeamtInnenstatus mehr, die Anstellung erfolgt auf der Grundlage eines Kollektivvertrags. Arbeitsverhältnisse können auf unbestimmte oder bestimmte Zeit abgeschlossen werden, Befristungen auf vier bis sechs Jahre (z.T. mit der Option auf Verlängerung) sind üblich. Pragmatisierungen sind nicht mehr möglich.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "HochschullehrerIn", dem der Beruf "PrivatdozentIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Universitäten bieten im Rahmen der Personalentwicklung üblicherweise interne Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, z.B. Didaktik, Verhandlungstechnik, Patentrecht, Vertragsrecht sowie administrative Belange.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Universitäten bieten im Rahmen der Personalentwicklung üblicherweise interne Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, z.B. Didaktik, Verhandlungstechnik, Patentrecht, Vertragsrecht sowie administrative Belange.

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