Start | Abfallbeauftragter/Abfallbeauftragte

Hinweis

Die Abfalltechnik und Abfallwirtschaft wiederum beschäftigt sich vorwiegend mit den anfallenden Reststoffen und Abfällen und deren sinnvollen Verwertung bzw. deren Recycling und Entsorgung.

Tätigkeitsmerkmale

Abfallbeauftragte unterstützen die Betriebsleitung bei der Umsetzung und Einhaltung der Richtlinien zum Abfallwirtschaftsgesetz.

Abfallbeauftragte sind zuverlässige Ratgebende im betrieblichen Alltag. Sie haben jedoch keine Verantwortlichkeit für die Einhaltung von abfallrechtlichen Vorschriften. Sie informieren und beraten BetriebsinhaberInnen hinsichtlich abfallwirtschaftlicher Fragen. Sie organisieren die Umsetzung abfallrechtlicher Bestimmungen gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG). Das umfasst Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, energetische Verwertung und Abfallentsorgung.

Abfallbeauftragte erfassen und klassifizieren Problemstoffe und Schadstoffe und stufen diese z.B. in gefährlich oder nicht gefährlich ein. Sie arbeiten zum Beispiel bei der Planung, Steuerung und Überwachung der Aufbereitungsprozesse in mechanischen Behandlungsanlagen mit. Ihre Überwachungspflicht, Beratungspflicht und Informationspflicht umfasst zum Beispiel:

  • Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung und Verwertung
  • Beratung über Optimierung der innerbetrieblichen Abfallwirtschaft: Aspekte der Vermeidung, Verwertung und Entsorgung
  • Information, Motivation und Schulung von MitarbeiterInnen
  • Überprüfung der Melde- und Aufzeichnungspflichten: Z.B. Verpackungs-, Elektroaltgeräte- und Batterienverordnung
  • Aufzeigen festgestellter Mängel an BetriebsinhaberIn
  • Unterstützung beim Vergleich von Kennzahlen

 

Der genaue Aufgabenbereich wird vom österreichischen Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) definiert und in der jeweils aktuellen Fassung beschrieben.

Siehe auch:
  • Interesse an Chemie, Biologie: Chemisch-biologische Grundzusammenhänge
  • Technisches und wirtschaftliches Verständnis
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Eine gewisse Unempfindlichkeit gegen Lärm und Geruch
  • Kommunikationsgeschick
  • Weiterbildungsbereitschaft: Technische Neuerungen, Verordnungen

 

Allgemeine Anforderungen:

  • Volle Handlungsfähigkeit
  • Überblick über alle abfallbezogenen Vorgänge im Betrieb einschlägige technische oder rechtliche Kenntnisse

Abfallbeauftragte sind in allen Betrieben (ab 100 MitarbeiterInnen) gefragt, werden jedoch üblicherweise direkt aus den Unternehmen rekrutiert.

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten vor allem

  • Produktionsbetriebe
  • Be-und Verarbeitungsbetriebe
  • Handelsunternehmen
  • Dienstleistungsunternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen: Z.B. Bundesministerien und kommunale Entsorgungsbetriebe

 

Aufgrund des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes ist es erforderlich, dass jeder Betrieb (ab 100 MitarbeiterInnen) den Behörden eineN betrieblicheN AbfallbeauftragteN bekannt gibt.

ExterneR AbfallbeauftragteR arbeiten in technischen Büros oder bei ZiviltechnikerInnen, die eine vertragliche Verpflichtung gegenüber einem Unternehmen haben.

Abfallbeauftragte sind im Unternehmen üblicherweise als Fachleute tätig. Ihre (zusätzliche) Position als Abfallbeauftragte können sie festigen und eventuell eine weitere Position als UmweltmanagerIn oder Compliance ManagerIn anstreben. Zunehmend wichtiger werden dabei Kenntnisse in Bezug auf Recycling (Upcycling, Downcycling) und Kreislaufwirtschaft (Stoffkreisläufe).

So sollen z.B. bis zum Jahr 2030 entsprechend der EU-Plastikstrategie alle Kunststoffverpackungen in Europa recyclingfähig gemacht werden. In der Vergangenheit wurden nämlich nur rund 30% wiederverwertet (vgl. Kunststoffabfälle in Österreich, Umweltbundesamt).

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Abwasser- und AbfallwirtschaftstechnikerIn", dem der Beruf "Abfallbeauftragter/Abfallbeauftragte" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

AbfallbeauftragteR ist kein einschlägiger Beruf, sondern eine innerbetriebliche Funktion.

Abfallbeauftragte benötigen Kenntnisse, die zur Umsetzung des AWG erforderlich sind: Einstufung von Abfällen, Erkennen von Abfallvermeidungspotentialen im Betrieb, Analyse der Stoffströme sowie rechtliche Kenntnisse.

Die fachliche Qualifizierung kann z.B. beim TÜV oder WIFI erfolgen. Das Fachwissen wird auf den jeweiligen Betrieb abgestimmt. Auch die forstlichen Ausbildungsstätten des Bundes bieten die Ausbildung zum/zur Abfallbeauftragten und Abfallberater/in" mit Abschlussprüfung zum/zur Abfallbeauftragten gem. §11 AWG.

Die Ausbildung vermittelt unter anderm vertiefte Kenntnisse über

  • das Abfallwirtschaftsgesetz 2002
  • diverse Verordnungen zum Abfallwirtschaftsgesetz
  • die EG-Verbringungsverordnung
  • das Altlastensanierungsgesetz
  • relevante Bestimmungen der jeweiligen Landesabfallwirtschaftsgesetze und -verordnungen

 

Vgl. Unternehmensservice Portal https://www.usp.gv.at.

Manche Ausbildungen beinhalten die Abschlussprüfung zum/zur Abfallbeauftragten. Das sind oft Studiengänge im Bereich Chemie, Umwelttechnik, Umweltmanagement, Verfahrenstechnik, Recyclingtechnik oder Werkstofftechnik.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Viele der notwendigen Kenntnisse und Befähigungen (z.B. Öko-Auditing) werden berufsbegleitend erworben. Infos bietet auch die Website der EU Eco-Management and Audit Scheme: EMAS.

das Abfallrecht hat sich zu einem komplizierten Rechtsgebiet entwickelt. Daher ist es notwendig, rechtliches Wissen auf dem Laufenden zu halten und aktuelle Entwicklungen zu verfolgen.

Lehrgänge wie Umweltmanagement, Management und Umwelt oder Projektmanagement bieten Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in diesem Gebiet an. Eine Stoffliste betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen befindet sich im Rechtsinformationssystem RIS im Anhang 6.

Außerbetrieblich fungieren AbfallwirtschafterIn als Schnittstelle zu Behörden und zu Umweltschutzinitiativen.

In diesem Sinne bestehen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten z.B. im Bereich Öko-Audit, Datenanalyse und Simulation (Data Science). Je nach Qualifikation können Abfallbeauftragte in der Umweltberatung an Schulen, Behörden und in der Erwachsenenbildung tätig sein. Sie können eine Position in der messtechnischen Erfassung sowie in der Überwachung und Dokumentation von Schadstoffen und Umweltschäden anstreben.

Es besteht die Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Rahmen eines Gewerbes, etwa als UnternehmensberaterIn. Über entsprechende (Zusatz)Qualifikationen informiert z.B. die Wirtschaftskammer Österreich WKO und die Unternehmensberatungs-Verordnung.

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