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Tätigkeitsmerkmale

Das Steuerrecht befasst sich vor allem mit den Bereichen: Steuer- Erklärungsberatung, Steuergestaltung (Vertragserstellung unter steuerlicher Betrachtung), Steuerstreit und Steuerfahndung. Darüber hinaus ist das Tätigkeitsfeld von Anwälten/Anwältinnen sehr vielfältig.

Anwälte/Anwältinnen beraten ihre MandantInnen zum Beispiel in den Bereichen internationale Steuerplanung, Besteuerung von Kapitalmarkttransaktionen und die Nachfolgeplanung. Sie übernehmen die Vertretung vor Behörden und Gerichten in komplexen Steuerverfahren. Manche JuristInnen sind auf Bank- und Immobilienrecht spezialisiert oder als SteuerberaterIn zugelassen. Sie sorgen dann für die steuerliche Optimierung von Finanz- oder Kapitalmarkttransaktionen. Im Rahmen der Umstrukturierung eines Unternehmens sorgen sie für die damit verbundene Steuerplanung. Sie befassen sich mit der steuerlichen Betreuung von Stiftungen und Privatvermögen. Außerdem übernehmen sie die Vertretung in Steuerverfahren, auch vor den Höchstgerichten.

Als SteuerrechtsexpertInnen arbeiten Anwälte/Anwältinnen auch an der Entwicklung von Steueroptimierungsmodellen und wirken an der nationalen und internationalen Steuerplanung mit. Sie wirken an der Erarbeitung von Finanzierungsmöglichkeiten mit oder bei Aufgaben zur Erstellung und Beurteilung von Bewertungsgutachten.

Siehe auch den Kernberuf Rechtsanwalt/Rechtsanwältin.

  • Verantwortungsbewusstsein
  • Souveränes Auftreten und Kommunikationsstärke
  • Strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise
  • Gute Allgemeinbildung
  • Hohe Aufnahme- und Merkfähigkeit (hohe Lesekapazität)
  • Entscheidungssicherheit
  • Psychische Stabilität und Belastbarkeit
  • Fremdsprachenkenntnisse: z.B. Englisch

 

Formale Voraussetzungen für die Ausübung juristischer Kernberufe sind z.B:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft (Beruf gehört zum Kernbereich der staatlichen Hoheitsverwaltung)

Der Anwaltsberuf kann unter bestimmten Voraussetzungen auch von Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz ausgeübt werden.

  • Volle Handlungsfähigkeit
  • Uneingeschränkte persönliche und fachliche Eignung
  • Erforderliche sozialen Fähigkeiten für die mit der Ausübung des Amtes verbundenen Aufgaben

Neben der Möglichkeit, die selbständige Tätigkeit in einer Kanzlei auszuüben, sind SteuerrechtlerInnen bei größeren Unternehmen sowie im Staatsdienst gefragt.

JuristInnen werden zum Beispiel in der Verwaltung eingesetzt, auch in der Privatwirtschaft bei Banken, Versicherungen oder in Rechtsabteilungen von Unternehmen. Manche arbeiten als ÜbersetzerIn oder als RechtspflegerIn, RevisorIn oder als allgemeine Verwaltungsbedienstete.

Der Einstieg erfolgt oft als SachbearbeiterIn in Rechtsabteilungen von Geldinstituten oder Anwaltskanzleien oder als KonzipientIn (RechtsanwaltsanwärterIn) in einer entsprechenden Kanzlei bzw. bei Gericht.

In Industrie, Banken und Versicherungen werden JuristInnen vor allem in der Rechtsabteilung, jedoch auch in der Personalabteilung und im kaufmännischen Bereich eingesetzt. Beschäftigungsmöglichkeiten bieten auch Wirtschaftskanzleien, Investmentabteilungen und Rechtsabteilungen verschiedener (Wirtschafts)Unternehmen.

Der Begriff Jurist bzw. Juristin wird als Oberbegriff für AbsolventInnen eines Jurastudiums verwendet. JuristInnen können nach dem Grundstudium, je nach spezifischer Ausbildung, als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, NotarIn, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder RichterIn tätig sein. Die Tätigkeitsbereiche der einzelnen Rechtsberufe sind so ausgeformt, dass sie sich gegenseitig ergänzen, wobei die jeweiligen Kompetenzen und Aufgaben klar abgesteckt sind. Ein Anwalt ist daher zugleich Jurist, jedoch ist nicht jeder Jurist auch ein Anwalt.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "JuristIn", dem der Beruf "JuristIn - Schwerpunkt Steuerrecht" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Voraussetzung für die Zulassung zu den juristischen Kernberufen (NotarIn, RichterIn, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Staatsanwältin/Staatsanwalt) ist ein abgeschlossenes entsprechendes Diplom- oder Masterstudium an einer Universität in Österreich:

  • Rechtswissenschaften: Fakultäten in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck
  • Jus mit Spezialisierung Privatrechte, Rechtsgestaltung oder Hoheitliche Schutzgewähr: Sigmund-Freud-Privatuniversität
  • Wirtschaftsrecht an der WU Wien (LL.M.); dieses Studium erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen für das Ergreifen der juristischen Kernberufe

 

Nach dem abgeschlossenen Studium folgt die Gerichtspraxis und danach die spezifische Berufsausbildung, die für die einzelnen Rechtsberufe unterschiedlich gestaltet ist.

Die bloße Absolvierung eines Bachelorstudiums eröffnet nicht den Zugang zu einem juristischen Kernberuf!

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JuristInnen, die das Universitätsstudium der Rechtswissenschaften abgeschlossen haben, werden klassisch als Volljuristen bezeichnet. Daneben gibt es bereits Studiengänge, die eine Qualifikation in einen bestimmten (beschränkten) Bereich vermitteln, z.B. als WirtschaftsmanagerIn oder im Bankwesen.

Manche Studienrichtungen qualifizieren lediglich für bestimmte Bereiche. Studienrichtungen für Berufsfelder/Tätigkeitsbereiche in der Steuerberatung, Bank- und Finanzmanagement, Wirtschaftsmanagement, Unternehmensberatung:

  • Wirtschaft und Recht: Uni Klagenfurt
  • Recht und Wirtschaft: Uni Salzburg
  • Wirtschaftsrecht: JKU Linz
  • Tax Management: FH Campus Wien: FH Innsbruck
  • Management & Recht: FH Innsbruck
  • International Business & Law: FH Innsbruck

 

Nähere tagesaktuelle Infos bieten die AnsprechpartnerInnen der Fachhochschulen und Universitäten sowie die kostenlose Broschüre Rechtsberufe in Überblick (jährlich aktualisiert) auf der Website des Bundesministeriums für Justiz.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Fort- und Weiterbildungsangebote bestehen vor allem in Form von postgradualen FH- und Universitätslehrgängen: Wirtschaftskriminalität und Cybercrime, Europarecht, Internationales Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Patentrecht, Computer- und IT-Recht, Wirtschafts- und Finanzkommunikation, Strafrecht und viele andere Rechtsbereiche.

Unter anderem ist es möglich nach dem Studium einen zusätzlichen Master of Law (LLM) mit Kursen zu spezialisierten Themen an einer Universität im Ausland zu erwerben. Relevante Themen sind auch "Geldwäscherei" -verschärfte Berufspflichten (BRÄG 2016) sowie das Datenschutzrecht (DSGVO 2018).

Die Anwaltsakademie - Gesellschaft zur Förderung anwaltlicher Aus- und Fortbildung bietet Kurse und Seminare an, URL: www.awak.at

Neben der Möglichkeit, eine selbständige Tätigkeit auszuüben, sind SteuerjuristInnen bei größeren Unternehmen sowie im Staatsdienst gefragt.

Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen zusätzlich in Form von wissenschaftlicher, forschender oder lehrender Tätigkeiten an Universitäten.

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