Start | DrechslerIn (auslaufend seit 1.9.2022)

Hinweis

ACHTUNG: Dieser Lehrberuf wurde am 1. September 2022 durch den Lehrberuf "TischlerIn - Schwerpunkt Drechslerei (Lehre)" ersetzt. Lehrlinge, die am 31. August 2022 im Lehrberuf "DrechslerIn" ausgebildet wurden und die Lehrzeit noch nicht beendet haben, können nach der alten Ausbildungsordnung bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit (ohne Lehrzeitunterbrechung) weiter ausgebildet werden und bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung nach der alten Prüfungsordnung antreten; die alte DrechslerIn-Prüfungsordnung gilt weiters auch noch für Tischlerei-Lehrlinge mit Schwerpunkt "Drechslerei", deren vereinbarte Lehrzeit vor dem 1.1.2024 endet. DrechslerIn-Lehrlinge können aber auch auf einen der beiden Schwerpunkte des neu geregelten Lehrberufs "Tischlerei" umsteigen ("Allgemeine Tischlerei" oder "Drechslerei"), wobei die im Lehrberuf "DrechslerIn" zurückgelegte Lehrzeit voll angerechnet wird.


Tätigkeitsmerkmale

DrechslerInnen stellen runde ("gedrehte") Gegenstände aus Holz, aber auch aus anderen Materialien wie Kunststoffen, Elfenbein, Horn, Harz usw. her. Hierfür verwenden sie eine Drehbank, mit der das zu bearbeitende Material in Drehung versetzt und mit Stahlmessern in die gewünschte Form gebracht wird. Ihre wichtigsten Erzeugnisse sind Bestandteile für Möbel und Spielwaren sowie Souvenirartikel, z.B. Kastenfüße, Griffe, Knöpfe, Holzteller, Schachfiguren, Teile für Stehlampen usw. Weiters führen sie auch Reparatur- und Restaurationsarbeiten an gedrechselten Gegenständen durch.

Vor Beginn der eigentlichen Drechslerarbeit schneiden die DrechslerInnen zunächst die Rohmaterialien mit der Band- oder Kreissäge auf die gewünschte Rohform zu und glätten sie mit der Hobelmaschine. Sodann spannen sie das vorbereitete Material in die Einspannvorrichtung der Drehbank, in der es in rasche Drehung versetzt wird. Mit Schneidewerkzeugen arbeiten sie die Grobform des Werkstückes heraus und zeichnen dann die Profilabstände (die Stellen am Werkstück, für die ein unterschiedlicher Durchmesser vorgesehen ist) an. Hierauf wird mit verschiedenen Stahlmessern die endgültige Form des Werkstückes heraus gearbeitet. Das fertige Werkstück schleifen sie mit Schleifpapier ab und unterziehen es einer speziellen Oberflächenbehandlung (z.B. Lackieren, Beizen und Polieren).

Während bei der Einzelfertigung die Werkstücke noch händisch an der Drehbank gefertigt werden, werden in der Serienfertigung heute durchwegs vollautomatische Drehbänke verwendet. Hier beschränken sich die Aufgaben der DrechslerInnen auf die Herstellung von Musterwerkstücken, nach denen die Drehautomaten eingestellt werden, auf die Überwachung und Kontrolle des vollautomatischen Fertigungsprozesses sowie auf das regelmäßige Auswechseln der Formstähle und deren Nachschleifen mit einer Schleifscheibe.

Siehe auch:

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
DrechslerIn (auslaufend seit 1.9.2022)
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Holz und Kunststoff verarbeitendes Gewerbe, Lohnschema für das Bildhauer-, Binder-, Bürsten- und Pinselmacher-, Drechsler-, Korb- und Möbelflechter- sowie Spielzeugherstellergewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Holz verarbeitende Industrie - Möbelindustrie (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
  • Handgeschicklichkeit: händische Formgebung der Werkstücke beim Handdrehen, Nachbearbeiten der Werkstücke
  • Auge-Hand-Koordination: händisches Bearbeiten der Werkstücke beim Handdrehen
  • Sehvermögen: Erkennen von Materialfehlern, Endkontrolle der fertigen Werkstücke
  • räumliche Vorstellungsfähigkeit: Ausführen der Werkstücke anhand von Werkstückzeichnungen beim Handdrehen
  • technisches Verständnis: Einstellen von Drehautomaten
  • gestalterische Fähigkeit: Erstellen von Entwürfen und Mustern für Werkstücke
  • Reaktionsfähigkeit: Handdrechseln, rasches Eingreifen bei Maschinenstörungen

Betriebe/Lehrbetriebe:
DrechslerInnen arbeiten in Drechslerbetrieben, Kunstdrechslereien sowie Automatendrechslereien. Das sind Zulieferbetriebe für holzverarbeitende Betriebe.

Lehrstellensituation:
Dieser Lehrberuf wird sehr selten erlernt. Die jährliche Gesamtzahl der DrechslerIn-Lehrlinge lag in den letzten 10 Jahren immer unter 5 Personen (zuletzt gab es nur mehr einen Lehrling).

Unterschiede nach Geschlecht:
Der Lehrberuf wird überwiegend von Männern erlernt. Von den wenigen Lehrlingen der letzten 10 Jahre waren rund zwei Drittel Männer und ein Drittel Frauen.

Berufsaussichten:
Der Anteil an Familienbetrieben, die vor allem Familienangehörige beschäftigen, ist im Bereich der Drechslerei sehr hoch. Lehrlinge werden meist nur nach Bedarf ausgebildet und üblicherweise nach Lehrabschluss im Ausbildungsbetrieb weiterbeschäftigt.

Beschäftigungsaussichten:
DrechslerInnen können mit stabilen Beschäftigungsaussichten rechnen, da nur wenige Personen ausgebildet werden und Lehrlinge nach Abschluss der Lehre zumeist im Betrieb bleiben.

Zusatzinformationen:
Aufgrund von zunehmender Automatisierung werden in großen Drechslerbetrieben immer weniger qualifizierte Fachkräfte mit handwerklichen Fähigkeiten eingesetzt. Zur Überwachung der Maschinen werden meist angelernte ArbeiterInnen und Hilfskräfte herangezogen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "DrechslerIn", dem der Beruf "DrechslerIn (auslaufend seit 1.9.2022)" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Lehrlingszahlen Tabelle
DrechslerIn (auslaufend seit 1.9.2022) (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
männlich 0 3 3 3 2 1 1 0 1 0
weiblich 1 0 1 1 2 0 0 1 1 0
gesamt 1 3 4 4 4 1 1 1 2 0
Frauenanteil 100,0% 0,0% 25,0% 25,0% 50,0% 0,0% 0,0% 100,0% 50,0% -
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
DrechslerIn (auslaufend seit 1.9.2022)
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
FassbinderIn nein
TischlerIn - Schwerpunkt Allgemeine Tischlerei nein
TischlerIn - Schwerpunkt Drechslerei nein
TischlereitechnikerIn - Schwerpunkt Modell- und Formenbau nein
TischlereitechnikerIn - Schwerpunkt Planung nein
TischlereitechnikerIn - Schwerpunkt Produktion nein
WagnerIn nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Folgende berufsbildende Schulen bieten eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

Fachschule für Kunsthandwerk (Ausbildungszweig "Drechslerei, CNC- und Rotationstechnik"); Fachschule für Tischlerei; Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik (Ausbildungsschwerpunkte "Holztechnik" und "Innenraumgestaltung und Möbelbau"); Höhere Lehranstalt für Kunst und Design (Ausbildungszweig "Möbel-Raum-Design").

Als Weiterbildungsmöglichkeiten für DrechslerInnen bieten sich Kurse des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) über die Bedienung von Holzbearbeitungsmaschinen, die Oberflächenbehandlung von Holz, sowie über diesbezügliche Umweltschutzmaßnahmen an.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs sind vor allem die Meisterschule für Tischler (1 Jahr), die Meisterschule für Drechsler (1 Jahr) oder die Meisterschule für Tischlerei und Raumgestaltung (2 Jahre).

Aufstiegsmöglichkeiten:

In größeren Betrieben können DrechslerInnen zu WerkmeisterInnen aufsteigen.

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für DrechslerInnen in den Handwerken "Drechsler", "Binder" oder "Tischler" (Voraussetzung: Meisterprüfung) oder im Gewerbe "Wagner", das als "freies Gewerbe" eingestuft ist (kein Befähigungsnachweis erforderlich!). Weiters können DrechslerInnen folgendes Teilgewerbe (Voraussetzung: Lehrabschlussprüfung) ausüben: "Zusammenbau von Möbelbausätzen".

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für DrechslerInnen im reglementierten Gewerbe "DrechslerIn" (verbundenes Handwerk, Befähigungsnachweis erforderlich).

Weiters können DrechslerInnen folgende freie Gewerbe ausüben:

  • WagnerIn
  • Erzeugung von Spielzeug
  • Zusammenbau von Möbelbausätzen

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

Weitere freie Gewerbe finden Sie hier: https://www.bmaw.gv.at/Services/Publikationen/Bundeseinheitliche-Liste-der-freien-Gewerbe.html

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