Start | FußpflegerIn (auslaufend seit 1.2.2024)

Hinweis

ACHTUNG: Ab 1. Februar 2024 gilt eine neue Fußpflege-Ausbildungsordnung sowie eine längere Lehrzeit (3 Jahre statt 2 Jahre); die Lehrberufsbezeichnung lautet dann "Fußpflege (Podologie)". Lehrlinge, die derzeit nach der alten 2-jährigen Fußpfleger-Ausbildungsordnung ausgebildet werden, können diese Ausbildung bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit (ohne Lehrzeitunterbrechung) fertig machen und bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit die Lehrabschlussprüfung nach der alten Prüfungsordnung ablegen; dies gilt auch für Lehrlinge, welche die Lehre bereits nach der neuen 3-jährigen Fußpflege-Ausbildungsordnung absolvieren, deren vereinbarte Lehrzeit aber schon vor dem 1.1.2025 endet. Absolvierte Lehrzeiten nach der alten Regelung werden auf die Ausbildung nach der neuen Regelung voll angerechnet.

Da der Lehrberuf "FußpflegerIn" bisher sehr häufig in Doppellehre mit dem Lehrberuf "KosmetikerIn" erlernt wurde, wird es ab 1. Februar 2024 auch eine eigene Ausbildungsordnung bzw. einen eigenen 4-jährigen Lehrberuf für diese Doppelausbildung geben. Die Lehrberufsbezeichnung dafür lautet "Kosmetik (Kosmetologie) / Fußpflege (Podologie)".


Tätigkeitsmerkmale

FußpflegerInnen sind im Bereich der Körperpflege mit der Pflege der Füße, Zehen und Zehennägel und der Beine befasst. Sie führen auch die Behandlung von Zehen-, Nagel- und Fußdeformationen durch, sofern diese nicht in den Bereich ärztlicher bzw. orthopädischer Behandlung fallen. Neben der Fußpflege führen sie auch die Handpflege ("Maniküre") durch, die vor allem die Behandlung der Fingernägel (z.B. Nageldekoration oder Nagelverlängerung) und die Handmassage umfasst. Weiters sind die FußpflegerInnen auch im Bereich der Kundenberatung und im Verkauf von Fuß- und Handpflegemitteln tätig.

Die wichtigsten Bereiche der Fußpflege sind das Entfernen von Hautverhärtungen (Hornhaut, Hühneraugen, Schwielen), das Kürzen und Formen der Zehennägel ("Pediküre") sowie die Behandlung eingewachsener und deformierter Zehennägel, die Fußmassage und die Anfertigung von Nagelprothesen und Korrektur- bzw. Stützteilen ("Orthesen") zur Korrektur von Fuß- und Zehenveränderungen.

Einer Fußbehandlung geht zunächst ein Fußbad voran, das die FußpflegerInnen mit verschiedenen Badezusätzen (Badesalz, Kräuteröl, Desinfektionsmittel usw.) zubereiten. Das Fußbad dient der Reinigung, Desinfektion (Hautpilzerkrankungen) und der Erweichung von Zehennägeln und Hornhautbildungen. Bei der Nagelpflege schneiden die FußpflegerInnen zunächst die Nägel mit Spezialscheren, reinigen den Nagelrand und putzen das Nagelbett aus. Weiters entfernen sie mit einer Hautschere oder einer Hautzange abgestorbene Hautteilchen und feilen die Nagelränder mit einer Feile oder einem Fräsgerät (vor allem bei verdickten Nägeln) ab. Gelegentlich lackieren sie die Nägel abschließend mit Nagellack. Bei der Entfernung von Hornhautbildungen und Hühneraugen lösen die FußpflegerInnen zunächst die abgestorbenen Hautteile mit verschiedenen Instrumenten (z.B. Skalpell, Hornhauthobel, Spezialscheren).

Hühneraugen schneiden sie mit einem Skalpell aus und heben sie aus dem gesunden Gewebe heraus. Sie desinfizieren die behandelte Stelle und bringen darauf ein entsprechendes Spezialpflaster an. Nach der Behandlung cremen sie den Fuß mit einer Salbe ein, die ein Austrocknen der Haut und ein Nachwachsen der Hornhaut verhindern soll. FußpflegerInnen führen auch Fußmassagen durch, die der Durchblutungsförderung und der Lockerung der Fußmuskeln dienen; dazu zählt auch die sogenannte Fußreflexzonenmassage, wobei bestimmte Stellen des Fußes, die durch Nerven mit anderen Körperteilen verbunden sind, massiert werden, um ein allgemeines körperliches Wohlbefinden zu erzielen.

Siehe auch:

FußpflegerInnen sind im Bereich der Körperpflege mit der Pflege der Füße, Zehen und Zehennägel und der Beine befasst. Sie führen auch die Behandlung von Zehen-, Nagel- und Fußdeformationen durch, sofern diese nicht in den Bereich ärztlicher bzw. orthopädischer Behandlung fallen. Neben der Fußpflege führen sie auch die Handpflege ("Maniküre") durch, die vor allem die Behandlung der Fingernägel (z.B. Nageldekoration oder Nagelverlängerung) und die Handmassage umfasst. Weiters sind die FußpflegerInnen auch im Bereich der Kundenberatung und im Verkauf von Fuß- und Handpflegemitteln tätig.

Die wichtigsten Bereiche der Fußpflege sind das Entfernen von Hautverhärtungen (Hornhaut, Hühneraugen, Schwielen), das Kürzen und Formen der Zehennägel ("Pediküre") sowie die Behandlung eingewachsener und deformierter Zehennägel, die Fußmassage und die Anfertigung von Nagelprothesen und Korrektur- bzw. Stützteilen ("Orthesen") zur Korrektur von Fuß- und Zehenveränderungen.

Einer Fußbehandlung geht zunächst ein Fußbad voran, das die FußpflegerInnen mit verschiedenen Badezusätzen (Badesalz, Kräuteröl, Desinfektionsmittel usw.) zubereiten. Das Fußbad dient der Reinigung, Desinfektion (Hautpilzerkrankungen) und der Erweichung von Zehennägeln und Hornhautbildungen. Bei der Nagelpflege schneiden die FußpflegerInnen zunächst die Nägel mit Spezialscheren, reinigen den Nagelrand und putzen das Nagelbett aus. Weiters entfernen sie mit einer Hautschere oder einer Hautzange abgestorbene Hautteilchen und feilen die Nagelränder mit einer Feile oder einem Fräsgerät (vor allem bei verdickten Nägeln) ab. Gelegentlich lackieren sie die Nägel abschließend mit Nagellack. Bei der Entfernung von Hornhautbildungen und Hühneraugen lösen die FußpflegerInnen zunächst die abgestorbenen Hautteile mit verschiedenen Instrumenten (z.B. Skalpell, Hornhauthobel, Spezialscheren).

Hühneraugen schneiden sie mit einem Skalpell aus und heben sie aus dem gesunden Gewebe heraus. Sie desinfizieren die behandelte Stelle und brin…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
FußpflegerIn (auslaufend seit 1.2.2024)
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.07.2023
01.07.2023
  • Handgeschicklichkeit: Schneiden der Zehennägel, Entfernen von Hornhautbildungen, Fußmassage
  • Fingerfertigkeit: Ausschneiden von Hühneraugen mit dem Skalpell, Fußmassage
  • Tastsinn: Fußmassage
  • Auge-Hand-Koordination: Nagelpflege, Entfernen von Hornhautbildungen
  • Sehvermögen: Beurteilen des Zustandes des Fußes, Erkennen von Fußdeformationen
  • Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit Badezusätzen, Desinfektionsmitteln und Cremes
  • Kontaktfähigkeit: Betreuen und Beraten der Kunden
  • Sprachfertigkeit mündlich: Beraten der Kunden

Betriebe/Lehrbetriebe:
FußpflegerInnen werden in gewerblichen Kleinbetrieben wie zum Beispiel Fußpflege- oder Kosmetiksalons beschäftigt, aber auch in Spitälern, Kuranstalten, Alters- und Pflegeheimen. Einige FußpflegerInnen betreiben selbstständig einen Fußpflegebetrieb, andere sind mobil tätig und besuchen ihre KundInnen zuhause. Die meisten Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es in größeren Städten.

Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der FußpflegerIn-Lehrlinge liegt seit vielen Jahren beständig bei rund 640 bis 750 Personen. Dieses stabile Niveau wird sich auch in Zukunft nicht wesentlich verändern. Etwa ein Drittel der Lehrstellen gibt es in Wien; die übrigen verteilen sich einigermaßen gleichmäßig auf die anderen Bundesländer. Die meisten FußpflegerIn-Lehrlinge absolvierten bisher eine Doppellehre, meist mit dem Lehrberuf "KosmetikerIn", weshalb auch der neue 4-jährige Lehrberuf "KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) / FußpflegerIn (Podologe/Podologin)" eingeführt wurde; einige weitere Doppellehren hat es bisher auch mit den Lehrberufen "MasseurIn" oder "FriseurIn" gegeben.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird fast ausschließlich von Frauen erlernt. Von den Lehrlingen sind rund 99 Prozent Frauen und nur rund 1 Prozent Männer (weniger als 10 Lehrlinge).

Berufsaussichten:
Das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung wirkt sich günstig auf die Auftragslage von FußpflegerInnen aus. Die Nachfrage am Arbeitsmarkt ist tendenziell steigend.

Beschäftigungsaussichten:
Für qualifizierte Fachkräfte, insbesondere solche mit Mehrfachausbildungen, bestehen gute Beschäftigungsaussichten. Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten bieten sich im Bereich Nageldesign, Maniküre, medizinische Fußpflege und Massage (zum Beispiel Fußreflexzonen-, Handmassage).

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "FußpflegerIn", dem der Beruf "FußpflegerIn (auslaufend seit 1.2.2024)" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
FußpflegerIn (auslaufend seit 1.2.2024) (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 11 16 17 16 7 8 9 9 7 6
weiblich 715 687 734 715 743 731 690 657 639 633
gesamt 726 703 751 731 750 739 699 666 646 639
Frauenanteil 98,5% 97,7% 97,7% 97,8% 99,1% 98,9% 98,7% 98,6% 98,9% 99,1%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
FußpflegerIn (auslaufend seit 1.2.2024)
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
KosmetikerIn (auslaufend ab 1.2.2024) nein
MasseurIn nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Kein Eintrag

Als Weiterbildungsmöglichkeit für FußpflegerInnen stehen Kurse über Fußreflexzonenmassage zur Verfügung, die vom Berufsförderungsinstitut (BFI) und vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) angeboten werden.

Aufstiegsmöglichkeiten:

FußpflegerInnen können zu FilialleiterInnen oder GeschäftsführerInnen der Fußpflegebetriebe aufsteigen.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für FußpflegerInnen im reglementierten Gewerbe "Fußpflege" (Befähigungsnachweis erforderlich).

Weiters können FußpflegerInnen das freie Gewerbe "Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)" ausüben.

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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