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Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.

Start | Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin

* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

ÄrztInnen für Allgemeinmedizin sind für die medizinische Basisversorgung ihrer PatientInnen verantwortlich und führen körperliche Untersuchungen durch. Zum Beispiel hören sie ihre PatientInnen mit dem Stethoskop ab, messen den Blutdruck, führen Röntgen- oder Ultraschalluntersuchungen durch und nehmen Blutproben, die sie selbst analysieren oder zur weiteren Analyse an ein Labor schicken. Zudem verabreichen sie Injektionen und verschreiben Medikamente. Aufgrund ihrer Diagnose legen sie gemeinsam mit den PatientInnen die nächsten Behandlungsschritte und therapeutischen Maßnahmen fest. Falls nötig, überweisen sie ihre PatientInnen zu FachärztInnen und anderen GesundheitsdiensteanbieterInnen, etwa zu PhysiotherapeutInnen oder zu PsychotherapeutInnen.

Da sie meist die erste Anlaufstelle für Erkrankte sind, kommt ÄrztInnen für Allgemeinmedizin eine besondere Bedeutung in der Früherkennung von Erkrankungen zu. Sie beraten auch über Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge und behandeln die PatientInnen nach operativen Eingriffen. Weiters informieren sie ihre PatientInnen über präventive Maßnahmen, um das Risiko für eine Erkrankung zu reduzieren. Sie betreuen zudem chronisch kranke Menschen und setzen Notfallmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Krankheitszuständen. Wenn die PatientInnen krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, die Ordination aufzusuchen, führen ÄrztInnen für Allgemeinmedizin auch Hausbesuche durch.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Gespräche mit PatientInnen führen
  • PatientInnen untersuchen
  • Blutproben nehmen und analysieren
  • Diagnosen und Befunde erstellen
  • Präventive Maßnahmen beschließen
  • Therapien festlegen und begleiten
  • Patientenkarteien führen
  • Auge-Hand-Koordination
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft, in den Abendstunden zu arbeiten
  • Einfühlungsvermögen
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Einzel- und Gemeinschaftspraxen
  • Kur- und Rehabilitationszentren
  • Krankenhäuser
  • Ambulatorien
  • Primärversorgungseinrichtungen
  • Schulen
  • Größere Unternehmen aller Branchen
  • Universitäten

Die medizinische Versorgung in Österreich steht vor großen Herausforderungen – Gründe dafür sind etwa der demografische Wandel, bevorstehende Pensionierungswellen, veränderte Arbeitszeitpräferenzen sowie die zunehmende Spezialisierung in Krankenhäusern, Ordinationen und in der Forschung. Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, werden verstärkt Primärversorgungszentren und interdisziplinäre Ambulanzen eingerichtet. Auch digitale E-Health-Lösungen und modernste Diagnostikverfahren gewinnen an Bedeutung. Aufgrund des anhaltenden Bedarfs in der Akut- und Regelversorgung, der hohen Nachfrage im niedergelassenen Bereich sowie wachsender Aufgaben in Prävention, öffentlichem Gesundheitswesen und Wissenschaft sind die Berufsaussichten für ÄrztInnen über alle Fachrichtungen hinweg sehr gut.

ÄrztInnen für Allgemeinmedizin sind oftmals die ersten Ansprechpersonen für erkrankte Menschen und bilden dadurch eine wesentliche Säule im österreichischen Gesundheitswesen. Neben fundierten Fachkenntnissen der Allgemeinmedizin müssen sie über ein hohes Einfühlungsvermögen sowie sehr gute kommunikative Fähigkeiten verfügen, um gut auf die PatientInnen eingehen und sie optimal betreuen zu können.

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zum AMS-JobBarometer. Dort finden Sie weiterführende Informationen zu den Arbeitsmarktaussichten für den Beruf "Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin", wie z.B. Informationen zu Trends, Anzahl der Inserate oder häufig nachgefragten Kompetenzen:

AMS-JobBarometer

Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.

offene Job-Angebote

Die Grundlage für diesen Beruf bildet ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin. Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. 

Seit dem 1.6.2026 ist die Ausbildung für AllgemeinmedizinerInnen neu geregelt und erfolgt nun im Rahmen einer Facharztausbildung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Im Anschluss an das Studium müssen angehende ÄrztInnen für Allgemeinmedizin im Rahmen ihrer Turnusausbildung eine 6-monatige Basisausbildung absolvieren. Die neue Facharztausbildung besteht aus einer Sonderfach-Grundausbildung im Ausmaß von 33 Monaten sowie einer Sonderfach-Schwerpunktausbildung im Bereich Allgemeinmedizin und Familienmedizin, deren Dauer je nach Ausbildungsbeginn zwischen 6 und 18 Monaten liegt. Die Facharztausbildung schließt mit der Facharztprüfung ab, die bei der Österreichischen Ärztekammer abgelegt werden muss.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für ÄrztInnen besteht eine Weiterbildungspflicht, die im Ärztegesetz, ÄrzteG § 49, verankert ist. Demnach müssen innerhalb von 5 Jahren 250 Fortbildungspunkte absolviert werden, z.B. in Form von Seminaren, Lehrgängen oder Kongressen. Weitere Informationen zur ärztlichen Fortbildungsverordnung finden Sie z.B. auf der Website der Österreichischen Akademie der Ärzte.

Weiterbildungen können beispielsweise bei der Österreichischen Akademie der Ärzte, an den medizinischen Universitäten und bei der Österreichischen Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Kinder- und Jugendgesundheit
  • Schmerztherapie
  • Präventivmedizin
  • Mentale Gesundheit
  • Onkologische Erkrankungen
  • Komplementärmedizin
  • Infektionsdiagnostik
  • Notfallmedizin
  • Ernährungsmedizin
  • Qualitätsmanagement in der Arztpraxis

Aufstiegsmöglichkeiten für ÄrztInnen für Allgemeinmedizin bestehen in Abteilungsleitungsfunktionen sowie als ärztliche LeiterInnen. ÄrztInnen für Allgemeinmedizin, die in Universitätskliniken tätig sind, können nach Verfassen einer Habilitation zu außerordentlichen oder ordentlichen UniversitätsprofessorInnen aufsteigen.

Eine selbstständige Berufsausübung mit eigener Ordination ist nach der Ablegung zur Prüfung als ÄrztIn für Allgemeinmedizin möglich, die von der Österreichischen Ärztekammer abgenommen wird. Der Beruf Arzt/Ärztin unterliegt bei selbstständiger Berufsausübung nicht der Gewerbeordnung, sondern zählt zu den freien Berufen (Neue Selbstständige).

Die Berechtigung zur unselbstständigen und selbstständigen ärztlichen Berufsausübung verleiht die Österreichische Ärztekammer.

Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

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