Start | Hebamme (m/w)

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Darüber hinaus ist für die Ausübung dieses Berufs die Registrierung im Hebammenregister erforderlich.

Tätigkeitsmerkmale

Hebammen beraten und betreuen Frauen vor und nach der Geburt ihres Kindes. Sie informieren die zukünftigen Eltern über den Verlauf der Schwangerschaft und der Geburt und beantworten ihre Fragen. Sie führen zudem Vorsorgeuntersuchungen durch, kontrollieren die Lage des Kindes, ebenso wie seine Herztöne und Größe. Weiters führen sie Geburtsvorbereitungskurse und Kurse für Schwangerschaftsgymnastik durch und halten Elternsprechtage ab. Selbstständig tätige Hebammen führen auch Hausgeburten oder ambulante Geburten durch.

Bei der Geburt in einem Krankenhaus überprüfen sie den Gesundheitszustand von Mutter und Kind, überwachen und bedienen Geräte wie etwa den Wehen- und Herztonschreiber und assistieren, falls ein operativer Eingriff stattfindet. Nach der Geburt stellen Hebammen das Geschlecht des Kindes fest, bestimmen seine Größe und wiegen es ab. Zudem überprüfen sie seine Reflexe und Atmung und dokumentieren alle Daten. Sie kontrollieren auch den Gesundheitszustand der Mutter und begleiten sie in den ersten Wochen nach der Geburt. Dabei unterstützen sie sie beim Stillen, beraten zur Säuglingspflege und überprüfen das Gewicht des Kindes.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Werdende Eltern beraten und über Geburt und Schwangerschaft informieren
  • Vorsorgeuntersuchungen durchführen
  • Lage des Kindes kontrollieren
  • Kurse zu Schwangerschaftsgymnastik und Geburtsvorbereitung durchführen
  • Hausgeburten oder ambulante Geburten begleiten
  • Bei operativen Eingriffen assistieren
  • Geschlecht des Kindes bestimmen
  • Daten zu Gewicht und Größe aufnehmen
  • Mütter zur Stilltechnik beraten
  • Entwicklung des Kindes kontrollieren
  • Auge-Hand-Koordination
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft, in den Abendstunden zu arbeiten
  • Didaktische Fähigkeiten
  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Säuglings- und Kinderstationen von Krankenhäusern
  • Einrichtungen der Geburtsvorbereitung und -nachbetreuung
  • Hebammenlehranstalten

Der Arbeitsmarkt im Gesundheitsbereich entwickelt sich weiterhin gut. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmend älter werdende Gesellschaft und der damit einhergehende steigende Bedarf an medizinischer Versorgung, Pflege und Betreuung. Zu bedenken ist jedoch, dass es im öffentlichen Gesundheitsbereich auch zu Einsparungen kommt und der erhöhte Personalbedarf nicht immer gedeckt wird. Darüber hinaus wirkt sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung positiv auf den Gesundheitssektor aus, insbesondere auf Berufe in den Bereichen Sport, Fitness, Wellness und Entspannung.

Der Bedarf an Hebammen ist groß, kann allerdings nicht ausreichend gedeckt werden. In einigen Bundesländern wie Wien und Vorarlberg herrscht sogar ein starker Mangel an Hebammen. Die Berufsaussichten für Hebammen sind daher gut.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Hebamme (m/w)", dem der Beruf "Hebamme (m/w)" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur Hebamme dauert 3 Jahre und erfolgt im Rahmen eines Bachelorstudiums an Fachhochschulen. Ausbildungsinhalte sind beispielsweise physiologische Prozesse der Schwangerschaft, praktisch-theoretische Diagnostik und Therapie für Hebammen, Durchführen von Anamnesegesprächen, Schwangerenvorsorge inkl. Labordiagnostik, Ernährung in der Schwangerschaft, Hebammendokumentation und -kommunikation, Geburtsphysiologie, Physiologie der frühen Neonatalphase, Grundlagen des Screenings, Grundlagen der Bindungstheorie sowie Stillberatung.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für Hebammen besteht eine Weiterbildungspflicht, die im Hebammengesetz, HebG § 37 verankert ist. Demnach müssen innerhalb von 5 Jahren Fortbildungen im Umfang von mindestens 5 Tagen absolviert werden, z.B. in Form von Seminaren, Lehrgängen oder Kongressen. Weitere Informationen finden Sie z.B. auf der Website des Österreichischen Hebammengremiums.

Weiterbildungen können beispielsweise beim Österreichischen Hebammengremium absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Perinatologische Notfälle
  • Beckenbodengymnastik
  • Gesunde Ernährung in der Schwangerschaft
  • Bindungsförderung
  • Säuglingspflege
  • Gestationsdiabetes
  • Schwangeren-Yoga
  • Babymassage

Aufstiegsmöglichkeiten für Hebammen bestehen in Abteilungsleitungsfunktionen oder als LeiterIn einer Hebammenschule.

Eine selbstständige Berufsausübung ist möglich. Der Beruf Hebamme zählt zu den freien Berufen (Neue Selbstständige). Die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit muss unter Vorlage eines Qualifikationsnachweises beim Österreichischen Hebammengremium gemeldet werden.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Österreichischen Hebammengremiums. Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

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