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Tätigkeitsmerkmale

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Konfliktbewältigung. MediatorInnen sind DienstleisterInnen für Konfliktvermittlung. Sie vermitteln im Streitfall und sorgen dafür, dass Gesprächsregeln (z.B. Fairness, Respekt) eingehalten werden.

Mediation kann von Konflikt- bzw. Streitparteien in Anspruch genommen werden. Es geht darum, ein Machtungleichgewicht zu verhindern und gesetzeswidrige oder unrealisierbare Vereinbarungen zu vermeiden.

Die Fachkenntnis der Mediatoren/Mediatorinnen soll helfen, als dritte unparteiische Person eine Gesprächsbasis wiederherzustellen und Lösungsmöglichkeiten oder Kompromisse aufzuzeigen. Ziel der Mediation ist meist auch der Abbau von Ängsten. Die Bestärkung der betroffenen Parteien beim Versuch gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, steht im Vordergrund.

Häufige Einsatzfelder für MediatorInnen:

  • Scheidungsprobleme
  • Familienkonflikte
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Interkulturelle Konflikte
  • Einbeziehung der Bevölkerung während der Planung von Großprojekten
  • Auseinandersetzungen im Betriebs- und Arbeitsbereich
  • Firmenkonflikte, Wirtschaftsmediation
  • u.v.a.

 

Mediatoren/Mediatorinnen verfügen über diplomatisches Geschick und benötigen juristisches und psychologisches Fachwissen. Für die Mediation in Zivilrechtssachen ist der Zugang zur Tätigkeit im Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (ZivMediatG) gesetzlich geregelt.

Siehe auch die Berufe SozialarbeiterIn und UnternehmensberaterIn.

  • Gute Umgangsformen und Empathievermögen
  • Gutes sprachliches Ausdrucksvermögen und Kommunikationsgeschick
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Psychische Stabilität
  • Gute Allgemeinbildung und Kreativität
  • Problemlösungskompetenz
  • Beratungskompetenz
  • Geduld und Diskretion

 

Dieser Beruf unterliegt der regelmäßigen Fortbildungspflicht (das gilt für eingetragene Mediatoren/Mediatorinnen)!

Aufgabenfelder für Personen mit Mediationsausbildung bestehen unter anderem im Rahmen von Familienangelegenheiten, Miet- und Nachbarschafsstreitigkeiten, bei Konflikten mit öffentlichen Institutionen, bei Problemen in der Schule oder am Arbeitsplatz oder bei interkulturellen Konflikten.

Mediation kann als Unterstützungsmöglichkeit für innovative Lösungen bei neuen Herausforderungen dienen. Neue Arbeitsformen, technische Neuerungen am Arbeitsplatz und die unternehmensübergreifende Teamarbeit in interkulturellen Teams stellen zunehmend Herausforderungen dar. Solche Herausforderungen können mit klassischen Führungstools oft nur unzureichend gelöst werden.

In der Biotechnologiebranche sind so genannte „weiche“ Beratungsangebote, wie Mediation, Coaching und Organisationsentwicklung erst ansatzweise vertreten. Hier könnten sich Fachleute engagieren und neue Tätigkeitsfelder erschließen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "SozialberaterIn", dem der Beruf "MediatorIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Mediation wird üblicherweise von Fachleuten aus juristischen, psychosozialen und psychotherapeutischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Berufen ausgeübt (z.B. JuristInnen, LebensberaterInnen, PsychologInnen, WirtschaftstreuhänderInnen), die über eine entsprechende Zusatzausbildung verfügen. Die Mediations-Ausbildung steht grundsätzlich auch für Personen aus anderen Bereichen offen.

Wichtig ist es, darauf zu achten, dass die angestrebte Ausbildung gesetzlich anerkannt ist und die Qualifikation zur Listung als eingetragene Mediatorin/eingetragener Mediator vermittelt. Die Inhalte der Mediations-Ausbildung sind in der Ausbildungsverordnung geregelt, siehe im EU-Mediations-Gesetz.

Für die Mediation in Zivilrechtssachen ist der Zugang zur Tätigkeit im Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (ZivMediatG) gesetzlich geregelt.

Neben verschiedenen Kriterien (z.B. Mindestalter) ist nach Absolvierung der entsprechenden Ausbildung die Eintragung als „eingetragener Mediator“ in einer vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (Justizministerium) in Österreich geführten Mediatorenliste möglich; Infos auf justiz.gv.at.

Die Ausbildung zum eingetragenen Mediator bzw. zur eingetragenen Mediatorin erfolgt in Österreich gemäß der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung in Institutionen, die vom entsprechenden Bundesministerium anerkannt sind. Es gibt eine Liste der Ausbildungseinrichtungen auf https://mediatoren.justiz.gv.at.

Nähere Infos zur Aus- und Weiterbildung bietet die WKO und der Österreichische Bundesverband für Mediation ÖBM, der auch eine LISTE der AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN führt.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Die Fortbildung für eingetragene MediatorInnen ist im Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) geregelt. Zudem besteht eine Richtlinie des Beirates für Mediation für die
Kriterien zur Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen.

Für die Fort- und Weiterbildung gibt es zahlreiche Angebote in unterschiedlichsten Bildungseinrichtungen. Die Voraussetzung für die Teilnahme an Weiterbildungslehrgängen sind zum Teil abhängig von den Zugangsbestimmungen der Anbieter oder durch etwaige gesetzliche Rahmenbedingungen bestimmt.

Für Mediationen in Gebieten außerhalb des Anwendungsbereichs des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes ist bei gewerbsmäßiger Ausübung eine Gewerbeberechtigung erforderlich. Nähere Infos bietet der Bundesverband für Mediation ÖBM und die Broschüre "Mediation in der Praxis".

Gebiete außerhalb des Anwendungsbereichs des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes sind z.B. Umweltmediation, Mediation im öffentlichen Bereich, politische Mediation sowie mediationsnahe Bereiche (Coaching, Beratung, Supervision in Zusammenhang mit Konflikten sowie Konfliktmanagement).

Darüber hinaus können MediatorInnen - je nach Interesse und Zusatzqualifikation - eine Tätigkeit in der Sprachberatung, PR-Beratung oder als WirtschaftsmoderatorIn anstreben.

Die selbstständige Ausübung des Berufs im Bereich Unternehmensberatung bzw. Unternehmensorganisation gehört zum reglementierten Gewerbe und ist an gesetzlich geregelte Voraussetzungen gebunden. Tagesaktuelle rechtliche Infos bitte beim österreichischen Rechtsinformationssystem einholen!

Siehe auch die aktuelle Unternehmensberatungs-Verordnung im österr. Rechtssystem - RIS. Fachleute können eine Position in der Wissenschaft und Forschung anstreben. Themen sind z.B: Mediation und Supervision - unbewusste Wirkung auf der Erlebnis-, Gefühlsebene oder über geschlechtsbezogene Differenzierungen.

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