Start | Zahnarzt/-ärztin

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

ZahnärztInnen befassen sich mit der Diagnose und der Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie mit Fehlstellungen im Bereich der Zähne, des Mundes und des Kiefers. Zunächst befragen sie die PatientInnen nach ihren Beschwerden und untersuchen sie, auch mit Hilfe von Röntgengeräten. Sie entfernen Karies und Zahnstein und füllen Zahnlücken mit Füllungen, die sie in Form und Farbe genau an den jeweiligen Zahn anpassen. Zudem verabreichen sie Lokalanästhesien zur Schmerzbetäubung, führen Wurzelbehandlungen durch, entfernen Zähne und vernähen größere Wunden. Sie kontrollieren den Heilungsprozess und entfernen Nähte, wenn die Wunden verheilt sind.

ZahnärztInnen fertigen auch Abdrücke des Gebisses oder einzelner Zähne an, z.B. für Kronen, Brücken und Regulierungen, die sie den PatientInnen nach der Anfertigung durch einen/einer ZahntechnikerIn einsetzen und überprüfen dabei auch die Passform. Weiters behandeln sie Zahnfleischerkrankungen und beraten die PatientInnen über die richtige Mund- und Zahnhygiene. Sie führen außerdem Mundhygienebehandlungen sowie Zahnbleichungen durch und verschreiben Medikamente, z.B. Schmerzmittel.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • PatientInnen untersuchen
  • Röntgenapparate verwenden
  • Karies entfernen
  • Füllungen einsetzen
  • Zähne extrahieren
  • Implantate einsetzen
  • Zahnfehlstellungen korrigieren
  • Nähte entfernen
  • Heilungsprozess begleiten
  • Auge-Hand-Koordination
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft, in den Abendstunden zu arbeiten
  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Einzelpraxis und Gemeinschaftspraxen
  • Krankenhäuser
  • Ambulatorien
  • Universitäten

Besonders durch die Corona-Krise wurde deutlich, dass in der medizinischen Versorgung, Pflege und Betreuung von Menschen Personalmangel herrscht, der durch die älter werdende Bevölkerung noch weiter steigen wird. Obwohl die Ärztedichte in Österreich im Vergleich zum restlichen Europa insgesamt relativ hoch ist, herrscht in manchen österreichischen Bundesländern dennoch ein starker Mangel an ÄrztInnen, der in den nächsten Jahren noch zunehmen wird.

Dies trifft auch für den Beruf ZahnärztIn zu. In manchen Regionen Österreichs können viele zahnärztliche Kassenstellen nicht nachbesetzt werden, besonders in den westlichen Bundesländern. Dazu kommt, dass in den nächsten Jahren viele praktizierende ZahnärztInnen das Pensionsalter erreicht haben werden, was die Situation weiter verschärfen könnte.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Zahnarzt/-ärztin", dem der Beruf "Zahnarzt/-ärztin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Grundlage für diesen Beruf bildet ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin, das 12 Semester dauert. Ab dem 9. Semester erfolgt die berufspraktisch-klinische Ausbildung mit einem 72-wöchigen Praktikum. Nach erolgreichem Abschluss des Studiums der Zahnmedizin und der Eintragung in die Zahnärzteliste der Österreichischen Zahnärztekammer können ZahnärztInnen ihre Tätigkeit aufnehmen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für ZahnärztInnen besteht eine Weiterbildungspflicht, die im Zahnärztegesetz, ZÄG § 17, verankert ist. Weitere Informationen zur zahnärztlichen Fortbildungsverordnung finden Sie z.B. auf der Website der Österreichischen Zahnärztekammer.

Weiterbildungen können beispielsweise bei der Österreichischen Zahnärztekammer absolviert werden. Weiterbildungsperspektiven bieten zudem Lehrgänge und Seminare, z.B. der zahnmedizinischen Universitäten, etwa für folgende Bereiche:

  • Parodontologie
  • Prothetik
  • Gnathologie
  • Implantologie
  • Ästhetische Zahnheilkunde
  • Konservierende Zahnheilkunde
  • Orale Chirurgie
  • Kinderzahnheilkunde
  • Qualitätsmanagement in der Arztpraxis

Aufstiegsmöglichkeiten für ZahnärztInnen bestehen in Abteilungsleitungsfunktionen sowie als ärztliche LeiterInnen. ZahnärztInnen, die in Universitätskliniken tätig sind, können nach Verfassen einer Habilitation zu außerordentlichen oder ordentlichen UniversitätsprofessorInnen aufsteigen.

Eine selbstständige Berufsausübung mit eigener Ordination ist nach der Ablegung zur Prüfung als ZahnärztIn möglich, die von der Österreichischen Zahnärztekammer abgenommen wird. Der Beruf Arzt/Ärztin unterliegt bei selbstständiger Berufsausübung nicht der Gewerbeordnung, sondern zählt zu den freien Berufen (Neue Selbstständige).

Die Berechtigung zur unselbstständigen und selbstständigen ärztlichen Berufsausübung verleiht die Österreichischen Zahnärztekammer.

Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

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