Start | ErgotherapeutIn

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Darüber hinaus ist für die Ausübung dieses Berufs die Registrierung im Gesundheitsberuferegister erforderlich.

Tätigkeitsmerkmale

ErgotherapeutInnen unterstützen und begleiten Menschen aller Altersstufen, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Dabei kann es sich zum Beispiel um Koordinationsstörungen, Wahrnehmungsstörungen, Körperbehinderungen, Lernschwächen oder andere emotionale, kognitive oder motorische Defizite handeln, die angeboren, krankheits- oder unfallbedingt erworben sind.

Auf ärztliche Anordnung erstellen ErgotherapeutInnen geeignete Therapiepläne für die PatientInnen – mit dem Ziel, die handwerklichen und gestalterischen Fähigkeiten wiederzuerlangen oder so gut wie möglich zu erhalten und damit die Handlungsfähigkeit im Alltag zu fördern und zu stärken. Dabei machen sie mit den PatientInnen auch Übungen zum Gebrauch von Hilfsmitteln und regen zum Selbsthilfetraining an. Sie beraten zudem die PatientInnen und ihre Angehörigen und wirken bei der Entwicklung und Anpassung von Hilfsmitteln, Medizintechnologien und assistierenden Technologien mit.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Therapiepläne erstellen
  • Handwerkliche und gestalterische Fähigkeiten fördern
  • Übungen mit den PatientInnen durchführen
  • PatientInnen und Angehörige beraten
  • Bei der Anpassung von Hilfsmitteln mitwirken
  • Auge-Hand-Koordination
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft, in den Abendstunden zu arbeiten
  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Physische Ausdauer
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationszentren
  • Heil- und Kuranstalten
  • Alters- und Pflegeheime
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Sonderschulen

Der Arbeitsmarkt im Gesundheitsbereich entwickelt sich weiterhin gut. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmend älter werdende Gesellschaft und der damit einhergehende steigende Bedarf an medizinischer Versorgung, Pflege und Betreuung. Zu bedenken ist jedoch, dass es im öffentlichen Gesundheitsbereich auch zu Einsparungen kommt und der erhöhte Personalbedarf nicht immer gedeckt wird. Darüber hinaus wirkt sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung positiv auf den Gesundheitssektor aus, insbesondere auf Berufe in den Bereichen Sport, Fitness, Wellness und Entspannung.

Der Wunsch, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, ohne sowie trotz einer Erkrankung, die persönliche Lebensqualität bis ins hohe Alter zu erhalten und die eigene Gesundheit im Alltag zu verbessern, hat in der Bevölkerung einen großen Stellenwert. ErgotherapeutInnen kommt dabei eine wichtige Rolle zu – ihre Beschäftigungsperspektiven sind gut.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "ErgotherapeutIn", dem der Beruf "ErgotherapeutIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur ErgotherapeutIn erfolgt im Rahmen eines 6-semestrigen Bachelor-Fachhochschulstudiengangs. Wichtige Ausbildungsinhalte sind beispielsweise Modelle, Theorien und Handlungsfelder der Ergotherapie, Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Anatomie, Ethik, Hygiene, Community Based Rehabilitation und Case Management sowie Projekt- und Qualitätsmanagement.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für ErgotherapeutInnen besteht eine Weiterbildungspflicht, die im Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-technischen Dienste, MTD-Gesetz § 11d verankert ist. Demnach müssen innerhalb von 5 Jahren Fortbildungen im Umfang von mindestens 60 Stunden absolviert werden, z.B. in Form von Seminaren, Lehrgängen oder Kongressen.

Weitere Informationen finden Sie z.B. auf der Website des Dachverbands der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs − MTD-Austria.

Weiterbildungen können beispielsweise bei Ergotherapie Austria, dem Bundesverband der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Österreichs, absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Kognitive Lernprozesse
  • Rückenschule
  • Neurorehabilitation
  • Körpertherapie
  • Sturzprävention
  • Orthopädische manuelle Therapie
  • Schmerztherapie
  • Manuelle Lymphdrainage
  • Neurofeedback

Weitere Weiterbildungsmöglichkeiten bieten Lehrgänge und Masterstudiengänge an Fachhochschulen und Universitäten, z.B. in den Bereichen Gesundheits- und Rehabilitationstechnik, Gesundheitswissenschaften, Chiropraktik, Osteopathie, Health Education oder Mobile Frühförderung.

Aufstiegsmöglichkeiten für ErgotherapeutInnen bestehen z.B. als TeamleiterIn.

Eine selbstständige Berufsausübung ist möglich und ist im Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geregelt. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Dachverbands der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs − MTD-Austria

Der Beruf ErgotherapeutIn zählt zu den freien Berufen (Neue Selbstständige). Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

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