Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.
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Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Darüber hinaus ist für die Ausübung dieses Berufs die Registrierung im Gesundheitsberuferegister erforderlich.
Die Tätigkeit von OrthoptistInnen umfasst die Prävention, Diagnostik, Therapie sowie Rehabilitation von Störungen des Auges bzw. beider Augen. Dazu gehören vor allem Störungen des Sehens, Bewegungsstörungen der Augen, zentrale Sehstörungen, z.B. nach Unfällen und Krankheiten, sowie Beeinträchtigungen des Sehvermögens, die z.B. durch Überlastungen wie etwa Bildschirmarbeit hervorgerufen wurden. Nach ärztlicher Anordnung adaptieren sie Heilbehelfe und übernehmen im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, von Reihenuntersuchungen in Kindergärten, allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen sowie der Arbeitsmedizin eine beratende Funktion und klären über entsprechende Vorsorgemaßnahmen auf.
Weitere Tätigkeitsbereiche von OrthoptistInnen sind z.B. die Arbeit mit sehbehinderten Personen aller Altersgruppen in der optischen Rehabilitation, die Kontaktlinsenanpassung, die Assistenz bei Schieloperationen und die Durchführung von elektrophysiologischen Untersuchungen. OrthoptistInnen arbeiten oft mit AugenärztInnen, NeuropsychologInnen, Ergo- und PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen und SonderpädagogInnen zusammen.
Typische Tätigkeiten sind z.B.:
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:
Der Arbeitsmarkt im Gesundheitsbereich entwickelt sich weiterhin gut. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmend älter werdende Gesellschaft und der damit einhergehende steigende Bedarf an medizinischer Versorgung, Pflege und Betreuung. Darüber hinaus wirkt sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung positiv auf den Gesundheitssektor aus.
OrthoptistInnen unterstützen mit ihrer Expertise und ihrem Aufgabengebiet die Tätigkeit von AugenärztInnen − ein Grund, warum diese zunehmend auf die Zusammenarbeit mit OrthoptistInnen setzen, da sie eine wichtige Rolle in der therapeutischen Behandlung der PatientInnen spielen. Die Beschäftigungsaussichten für OrthoptistInnen sind gut.
Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.
Die Ausbildung zum/zur OrthoptistIn erfolgt im Rahmen eines 6-semestrigen Bachelor-Fachhochschulstudiengangs. Wichtige Ausbildungsinhalte sind beispielsweise Orthoptik, Okulomotorik, Strabismus, Neuroophthalmologie, Diagnostik von Augenbewegungsstörungen, Grundlagen der visuellen Wahrnehmung, Kinderophthalmologie und Geronto-Orthoptik.
Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.
Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:| Fachhochschulstudium Orthoptik (BSc) (öffnen) Bachelorstudium (FH) |
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FH Salzburg - Campus Urstein (öffnen) 5412 Puch/Salzburg, Urstein Süd 1 Tel.: +43 / 50-2211-0, https://www.fh-salzburg.ac.at/ |
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FH Salzburg - Campus Salzburg (Uniklinikum LKH) (öffnen) 5020 Salzburg, Müllner Hauptstraße 48 Tel.: +43 (0)5 7255 –0, https://www.fh-salzburg.ac.at/ |
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| Fachhochschulstudium Orthoptik (BSc) (öffnen) Bachelorstudium (FH) |
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Hochschule für Angewandte Wissenschaften Campus Wien (HCW) (öffnen) 1100 Wien, Favoritenstraße 232 Tel.: +43 (0)1 / 606 68 77 -6600, https://www.hcw.ac.at/ |
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Für OrthoptistInnen besteht eine Weiterbildungspflicht, die im Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-technischen Dienste, MTD-Gesetz § 11d verankert ist. Demnach müssen innerhalb von 5 Jahren Fortbildungen im Umfang von mindestens 60 Stunden absolviert werden, z.B. in Form von Seminaren, Lehrgängen oder Kongressen.
Weitere Informationen finden Sie z.B. auf der Website des Dachverbands der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs − MTD-Austria.
Weiterbildungen können beispielsweise bei orthoptik austria, dem Verband der OrthoptistInnen Österreichs, absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:
Für die fachliche Weiterbildung bietet die FH Campus Wien einen berufsbegleitenden Masterlehrgang im Bereich "Advanced Intergrativ Health Studies", der 3 Studienphasen umfasst. Im Fokus des interdisziplinären Curriculums stehen die Erweiterung von Fach- und Führungskompetenzen sowie die Stärkung des beruflichen Netzwerks.
Weitere Weiterbildungsmöglichkeiten bieten Lehrgänge an Fachhochschulen und Universitäten, z.B. in den Bereichen Hochschuldidaktik für Gesundheitsberufe, Management in Gesundheitsorganisationen, Traumatologie und Health Care Management.
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
Sonderausbildungskurse qualifizieren für die Ausübung von Spezialaufgaben, Lehr- und Unterrichtstätigkeit sowie für Führungsaufgaben. Häufig spezialisieren sich OrthoptistInnen z.B. auf Bereiche wie visuelle Rehabilitation und Arbeitsmedizin oder sind in Lehre, Wissenschaft und Forschung tätig.
Eine selbstständige Berufsausübung ist möglich und ist im Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geregelt. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Dachverbands der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs − MTD-Austria
Der Beruf OrthoptistIn zählt zu den freien Berufen (Neue Selbstständige). Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.