Start | Forensischer Psychologe/Forensische Psychologin

Tätigkeitsmerkmale

Die Forensische Psychologie ist ein Teilgebiet der Psychologie. Gemeinsam mit der Kriminalpsychologie ist sie zugleich ein Teilbereich der Rechtspsychologie.

Forensische Psychologinnen/Psychologen beschäftigen sich mit geistigen, sozialen sowie psychischen Ursachen der Verbrechensentstehung und Verbrechensdurchführung. Sie befassen sich zudem mit der Schuldfähigkeit von Angeklagten, der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen und der Beweisführung vor Gericht. Zu den Aufgaben gehört unter anderen das erstellen von Gutachten in Pflegschaftsverfahren zu Kindeswohlgefährdung, Behandlung und Rehabilitation von StraftäterInnen, Entlassungsprognosen von Häftlingen, Begutachtung zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen.

Forschend befassen sich Psychologen/Psychologinnen hier mit der Untersuchung von Ursachen und Motiven, welche zu kriminellem Verhalten führen. Hauptbereiche sind die Kriminalprognostik und die Erforschung von psychosozialen und psychopathologischen Bedingungen kriminellen Handelns.

Beim sogenannten Profiling erstellen sie gemeinsam mit KriminologInnen und KriminaltechnikerInnen Täterprofile und Tatortprofile aufgrund einer zuvor durchgeführten Fallanalyse (Tatrekonstruktion). So können sie umfassende Informationen bündeln um ermittlungsunterstützende Hinweise zu erarbeiten.

Die Kriminalpsychologie widmet sich der Kriminalprävention und der Behandlung von Straftätern. Zudem wird erforscht, wie Kriminalität entsteht und wie Kriminalität unter Zuhilfenahme psychologischer Verfahren aufgedeckt werden kann.

Siehe auch den Kernberuf Psychologe/Psychologin.

  • Gute Beobachtungsgabe
  • Soziale Kompetenzen: Geduld, Empathievermögen
  • Gutes sprachliches Ausdrucksvermögen
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Mobilitätsbereitschaft (Tatortbesichtigung)
  • Psychische Stabilität

 

Dieser Beruf unterliegt der regelmäßigen Fortbildungspflicht!

Berufsmöglichkeiten bestehen dort, wo die wichtigen Aufgabenbereiche der Rechtspsychologie gefragt sind, z.B. im Rahmen der

  • Erstellung von Gutachten im Außerstreitverfahren (Pflegschaftsverfahren zur Kindeswohlgefährdung, Obsorge und Besuchsregelungen) oder
  • im Bereich des Strafrechts (Bewertung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, Beurteilung der Schuldfähigkeit von Personen)

 

Tätigkeitsbereiche ergeben sich vor allem bei/für

  • Justiz- und Exekutivbehörden
  • Forensische Abteilungen von Kliniken
  • Kriminalpolizei
  • Forschung und Lehre

 

Die Österr. Akademie für Psychologie AAP führt auf ihrer Website eine Jobbörse.

Hinweis: AbsolventInnen des Psychologiestudiums, welche die Zusatzausbildung des Klinischen PsychologInnen bzw. GesundheitspsychologInnen nicht abgeschlossen haben, ist es laut Psychologengesetz nicht erlaubt, selbständig psychisch kranke Menschen zu untersuchen oder zu behandeln!

Forensische PsychologInnen setzen fachliche Methoden in Gerichtsverfahren ein. Sie versuchen, Probleme des Rechtswesens durch den Einsatz psychologischer Theorien und Methoden zu lösen. So könnnen sie auch weitere Erkenntnisse gewinnen und sich für den Bereich Lehre und Forschung engagieren oder Fachtagungen organisieren, leiten und moderieren.

Berufliche Perspektiven bestehen grundsätzlich auch in der Unternehmensberatung, in der öffentlichen Verwaltung, bei Interessenvertretungen, Verbänden und Organisationen.

Die Kriminalpsychologie widmet sich der Kriminalprävention und der Behandlung von Straftätern. Zudem wird erforscht, wie Kriminalität entsteht und wie man Kriminalität unter Zuhilfenahme psychologischer Verfahren aufdecken kann. Forschungsprojekte gibt es etwa im Zusammenhang mit kriminellem Verhalten, psychosozialen und mit psychopathologischen Gegebenheiten, die ein kriminelles Handeln bedingen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Klinischer Psychologe und Gesundheitspsychologe, Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin", dem der Beruf "Forensischer Psychologe/Forensische Psychologin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Für die Tätigkeit als Psychologin/Psychologe ist ein Diplom- oder Masterabschluss (300 ECTS) Voraussetzung. Informationen zur Berufsausbildung, Berufsausübung und zur Führung der Berufsbezeichnung "Psychologin" bzw. "Psychologe" stehen im Psychologengesetz.

Forensische PsychologInnen verfügen über ein abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium mit Spezialisierung in Forensischer Psychologie oder Rechtspsychologie. Die Profiling-Ausbildung wird üblicherweise polizeiintern absolviert.

Infos über spezifische Angebote für die Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung in Österreich bietet auch der Berufsverband der österreichischen PsychologInnen: BÖP.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Dieser Beruf unterliegt der regelmäßigen Fortbildungspflicht! Infos zu anerkannten Lehrgängen bietet z.B. die Website der Gesellschaft der Psychologen und Psychologinnen: gkpp.at.

Es gibt Fort- und Weiterbildungsprogramme in Form von Universitätslehrgängen, Kursen und Seminaren, z.B.

  • Aussagespsychologie – Bewertung der Glaubhaftigkeit
  • Psychologie in der Polizeiarbeit
  • Umgang mit Gewaltopfern und sekundäre Traumatisierung
  • Psychotraumatologie und Resilienz
  • Latenz in Kommunikation und Beziehung
  • Forensisch-psychologische Begutachtung
  • Forensische Psychiatrie (Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe)

 

Die Johannes Kepler Universität Linz führt ein Zentrum für Kriminologie: JKU Masterprogramme werden auch außerhalb Österreichs angeboten, z.B. Rechtspsychologie (SRH Hochschule Heidelberg) oder Polizei- und Gerichtspsychologie (Universität Zürich).

Weiterbildungslehrgänge im Bereich Rechtspsychologie und Kriminalpsychologie bietet auch die Österreichische Akademie für Psychologie AAP.

PsychologInnen sind zur eigenverantwortlichen Berufsausübung freiberuflich oder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses berechtigt. Sie stellen daher auch die Diagnose selber (ohne einen Arzt hinzuziehen zu müssen). Sie können auch eine beratende Tätigkeit im Rahmen der Politikberatung und Koordinierung bei spezifischen Fragestellungen anstreben.

Voraussetzungen für die selbständige Ausübung des Gesundheitsberufes der Psychologinnen und Psychologen:

  • Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Psychologin"/"Psychologe"
  • Nachweis des Erwerbs der fachlichen Kompetenz
  • Gesundheitliche Eignung
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologinnen/Psychologen bzw. der Gesundheitspsychologinnen/-psychologen
  • Forensische Wissenschaften: Masterprogramm der MedUni Wien
  • Forensische Psychologie/Gerichtspsychologie: BÖP

 

Tagesaktuelle rechtliche Infos zur Berufsbezeichnung und Berufsausübung sind im Psychologengesetz angeführt: www.ris.bka.gv.at,

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