Start | Gesundheitspsychologe/-psychologin

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Darüber hinaus ist für die Ausübung dieses Berufs die Eintragung in die Liste der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen erforderlich.

Tätigkeitsmerkmale

Die Gesundheitspsychologie ist ein Teilgebiet der Psychologie und hat das Ziel, die psychische, physische und soziale Gesundheit von Menschen zu erhalten und zu fördern.

GesundheitspsychologInnen beraten Menschen, wie sie ihre Gesundheit verbessern und Krankheiten vorbeugen können, z.B. hinsichtlich Bewegung und Lebensstilfaktoren. Zudem erarbeiten sie Strategien und Vorschläge, wie die gesundheitliche Versorgung systematisch verbessert werden kann und sie entwickeln gesundheitsfördernde Maßnahmen für Einzelpersonen oder ganze Gruppen.

GesundheitspsychologInnen erstellen eine Diagnose und darauf aufbauend einen individuellen Therapie- und Behandlungsplan. Sie unterstützen ihre KlientInnen beispielsweise dabei, einen gesünderen Lebensstil zu erlangen, indem sie Stress reduzieren, sich mehr bewegen, sich gesünder ernähren oder sich das Rauchen abgewöhnen. GesundheitspsychologInnen erstellen Befunde und Gutachten und führen schriftliche Dokumentationen über die Gespräche mit ihren KlientInnen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Menschen bei der Verbesserung ihrer Gesundheit beraten und unterstützen
  • Gesundheitsfördernde Strategien und Maßnahmen für Einzelpersonen oder Gruppen entwickeln
  • KlientInnen unterstützen, z.B. Stress zu reduzieren und sich gesünder zu ernähren
  • Befunde und Gutachten erstellen
  • Schriftliche Dokumentationen führen
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationszentren
  • Forschungseinrichtungen
  • Psychosoziale Dienste
  • Öffentliche Institutionen
  • Unternehmen

Der Arbeitsmarkt im Gesundheitsbereich entwickelt sich weiterhin gut. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmend älter werdende Gesellschaft und der damit einhergehende steigende Bedarf an medizinischer Versorgung, Pflege und Betreuung. Zu bedenken ist jedoch, dass es im öffentlichen Gesundheitsbereich auch zu Einsparungen kommt und der erhöhte Personalbedarf nicht immer gedeckt wird. Darüber hinaus wirkt sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung positiv auf den Gesundheitssektor aus

Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie, die für viele Menschen eine überaus herausfordernde und belastende Situation bedeutet, sind die Arbeitsmarktperspektiven für GesundheitspsychologInnen gut. Besonders zu beobachten ist eine Nachfrage nach kinder- und jugendpsychologischer Unterstützung. Die mittel und langfristigen Folgen auf die psychische Gesundheit der Bevölkerung wird sich erst zeigen; ein erhöhter Betreuungs- und Therapiebedarf erscheint für die nächsten Jahre jedenfalls wahrscheinlich.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Klinischer Psychologe und Gesundheitspsychologe, Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin", dem der Beruf "Gesundheitspsychologe/-psychologin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Voraussetzung für die gesetzlich geregelte Berufsausübung als GesundheitspsychologIn ist ein abgeschlossenes Studium der Psychologie im Ausmaß von 300 ECTS Anrechnungspunkten. Darauf aufbauend erfolgt die postgraduelle Ausbildung in Gesundheitspsychologie im Gesamtausmaß von 1.940 Stunden im Rahmen von jeweils längstens 5 Jahren. Diese kann beispielsweise an Universitäten absolviert werden. Wichtige Ausbildungsinhalte sind z.B.: Gesprächsführung und Kommunikation, Beratungsmethoden und Beratungssettings, psychologische Konzepte der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung, Krisenintervention, Notfallpsychologie, Strategien, Methoden und Techniken der Diagnostik sowie Gesundheitsmanagement.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für GesundheitspsychologInnen besteht eine Weiterbildungspflicht, die in § 33 des Psychologengesetzes verankert ist. Demnach müssen innerhalb von 5 Jahren Fortbildungen im Umfang von mindestens 150 Stunden absolviert werden, z.B. in Form von Seminaren, Lehrgängen oder Kongressen.

Weiterbildungen können beispielsweise beim Berufsverband Österreichischer PsychologInnen, Sektion Gesundheitspsychologie, absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Mediation für Teams in Unternehmen
  • Entspannungstechniken
  • Raucherentwöhnung
  • Stressmanagement
  • Notfallpsychologie
  • Arbeitspsychologie
  • Burnoutprävention

Weitere Weiterbildungsmöglichkeiten bieten Lehrgänge an Universitäten, z.B. in den Bereichen Traumapädagogik, Integrative Outdoor-Aktivitäten oder Psychomotorik.

Aufstiegsmöglichkeiten für GesundheitspsychologInnen bestehen z.B. als TeamleiterIn.

Eine selbstständige Berufsausübung ist möglich. Voraussetzungen für die selbstständige Berufsausübung sind unter anderen der Eintrag in die Liste der GesundheitspsychologInnen, eine Berufshaftpflichtversicherung, Vertrauenswürdigkeit, die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche somatische und psychische Eignung, Deutschkenntnisse sowie die Bekanntgabe des Arbeitsortes.

Der Beruf GesundheitspsychologIn zählt zu den freien Berufen (Neue Selbstständige). Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs sowie auf der Website des Berufsverbands Österreichischer PsychologInnen.

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