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Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.

Start | PersonenbetreuerIn in der 24-Stunden-Betreuung

* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Tätigkeitsmerkmale

PersonenbetreuerInnen in der 24-Stunden-Betreuung begleiten Menschen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer persönlichen Situation im Alltag Unterstützung benötigen. Ziel ist es, dass diese möglichst lange im eigenen Zuhause leben können. Sie übernehmen zahlreiche Aufgaben rund um den Haushalt und die Tagesgestaltung, etwa Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäsche waschen und bügeln oder die Versorgung von Haustieren und Pflanzen. Gemeinsam mit der betreuten Person gestalten sie den Tagesablauf, führen Gespräche oder unternehmen Spaziergänge. Auch die Begleitung zu Arztterminen, Therapien, Behördenwegen oder anderen wichtigen Terminen kann zum Aufgabenbereich gehören.

Darüber hinaus unterstützen PersonenbetreuerInnen in der 24-Stunden-Betreuung bei alltäglichen Verrichtungen und bei der persönlichen Versorgung. Dazu zählen beispielsweise Hilfe beim Aufstehen, Hinsetzen und Gehen, beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege sowie beim Essen und Trinken. Je nach Situation können auch bestimmte einfache pflegerische Tätigkeiten übernommen werden. PersonenbetreuerInnen in der 24-Stunden-Betreuung wohnen bei einer längerfristigen Betreuung häufig im Haushalt der KlientInnen und gewährleisten dadurch eine Betreuung sowohl am Tag als auch in der Nacht. In der klassischen 24-Stunden-Betreuung wechseln sich meist mehrere Betreuungskräfte z.B. im 2- oder 4-Wochenrhythmus ab. Zu ihren Aufgaben gehört auch, den Gesundheitszustand zu dokumentieren und wichtige Informationen an Angehörige sowie medizinische oder pflegerische Fachkräfte zu kommunizieren.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Menschen im Alltag unterstützen
  • Aufgaben im Haushalt übernehmen
  • Gespräche führen
  • Spaziergänge unternehmen
  • Beim An- und Auskleiden sowie bei der Körperpflege helfen
  • KlientInnen zu Arztterminen, Therapien oder Behörden begleiten
  • Gesundheitszustand dokumentieren
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Physische Ausdauer
  • Psychische Belastbarkeit
  • Reaktionsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Serviceorientierung
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Privatpersonen (die betreute Person direkt oder deren Angehörige)
  • Sozial- und Gesundheitsdienste

Der Arbeitsmarkt im Gesundheitsbereich entwickelt sich weiterhin gut. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmend älter werdende Gesellschaft und der damit einhergehende steigende Bedarf an medizinischer Versorgung, Pflege und Betreuung. Zu bedenken ist jedoch, dass es im öffentlichen Gesundheitsbereich auch zu Einsparungen kommt und der erhöhte Personalbedarf nicht immer gedeckt wird. Darüber hinaus wirkt sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung positiv auf den Gesundheitssektor aus, insbesondere auf Berufe in den Bereichen Sport, Fitness, Wellness und Entspannung.

In der Pflege und in der Betreuung herrscht Personalmangel, der durch die älter werdende Bevölkerung noch weiter steigen wird. Zudem werden weniger Menschen von Familienangehörigen betreut, wodurch die Nachfrage nach Betreuungsdienstleistungen steigt. PersonenbetreuerInnen können daher auch in den nächsten Jahren mit einer großen Nachfrage rechnen.

Der Beruf wird überwiegend selbstständig ausgeübt. Die Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung besteht für PersonenbetreuerInnen im freien Gewerbe "Personenbetreuung".

Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.

offene Job-Angebote

Ein Personenbetreuer/eine Personenbetreuerin muss, um die Voraussetzung für eine staatliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung zu erfüllen,

  • eine theoretische Ausbildung der Betreuungskraft, die im Wesentlichen derjenigen von HeimhelferInnen entspricht (Dauer: mindestens 200 Stunden) absolviert haben, oder
  • die sachgerechte Betreuung der jeweiligen Person seit mindestens 6 Monaten nachweisen oder
  • eine fachspezifische Ermächtigung durch eine diplomierte Pflegeperson oder einen Arzt/eine Ärztin vorweisen. 

PersonenbetreuerInnen können selbstständig tätig sein. Für das freie Gewerbe "Personenbetreuung" ist kein Befähigungsnachweis erforderlich, sondern lediglich eine Gewerbeanmeldung.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

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