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Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.

Start | PersonenbetreuerIn in der 24-Stunden-Betreuung

* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Tätigkeitsmerkmale

PersonenbetreuerInnen unterstützen betreuungsbedürftige Personen bei der Haushalts- und Lebensführung in deren Privathaushalt. Zum Beispiel bereiten sie Mahlzeiten zu, erledigen Besorgungen und Hausarbeiten, gestalten den Tagesablauf und leisten den Menschen Gesellschaft. Sie helfen bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, bei der Einnahme von Medikamenten nach ärztlicher Anweisung und bei der Körperpflege und Hygiene. Außerdem dokumentieren PersonenbetreuerInnen die durchgeführten Tätigkeiten genau.
PersonenbetreuerInnen leben meist im Privathaushalt der betreuten Person und gewährleisten damit die Möglichkeit einer 24-Stunden-Betreuung, wobei sie meist im 14-tägigen Wechsel mit anderen PersonenbetreuerInnen arbeiten.
 

  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Physische Ausdauer
  • Psychische Belastbarkeit
  • Reaktionsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Serviceorientierung
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Privatpersonen (die betreute Person direkt oder deren Angehörige)
  • Sozial- und Gesundheitsdienste

Der Arbeitsmarkt im Gesundheitsbereich entwickelt sich weiterhin gut. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmend älter werdende Gesellschaft und der damit einhergehende steigende Bedarf an medizinischer Versorgung, Pflege und Betreuung. Zu bedenken ist jedoch, dass es im öffentlichen Gesundheitsbereich auch zu Einsparungen kommt und der erhöhte Personalbedarf nicht immer gedeckt wird. Darüber hinaus wirkt sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung positiv auf den Gesundheitssektor aus, insbesondere auf Berufe in den Bereichen Sport, Fitness, Wellness und Entspannung.

In der Pflege und in der Betreuung herrscht Personalmangel, der durch die älter werdende Bevölkerung noch weiter steigen wird. Zudem werden weniger Menschen von Familienangehörigen betreut, wodurch die Nachfrage nach Betreuungsdienstleistungen steigt. PersonenbetreuerInnen können daher auch in den nächsten Jahren mit einer großen Nachfrage rechnen.

Der Beruf wird überwiegend selbstständig ausgeübt. Die Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung besteht für PersonenbetreuerInnen im freien Gewerbe "Personenbetreuung".

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "PersonenbetreuerIn in der 24-Stunden-Betreuung", dem der Beruf "PersonenbetreuerIn in der 24-Stunden-Betreuung" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Ein Personenbetreuer/eine Personenbetreuerin muss, um die Voraussetzung für eine staatliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung zu erfüllen,

  • eine theoretische Ausbildung der Betreuungskraft, die im Wesentlichen derjenigen von HeimhelferInnen entspricht (Dauer: mindestens 200 Stunden) absolviert haben, oder
  • die sachgerechte Betreuung der jeweiligen Person seit mindestens 6 Monaten nachweisen oder
  • eine fachspezifische Ermächtigung durch eine diplomierte Pflegeperson oder einen Arzt/eine Ärztin vorweisen.

 

PersonenbetreuerInnen können selbstständig tätig sein. Für das freie Gewerbe "Personenbetreuung" ist kein Befähigungsnachweis erforderlich, sondern lediglich eine Gewerbeanmeldung.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

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