Start | AmtlicheR FachassistentIn bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Tätigkeitsmerkmale

Vor und nach der Schlachtung von Tieren müssen gesetzlich genau geregelte Untersuchungen durchgeführt werden, um die Fleischbeurteilung festzulegen. Diese Aufgabe erledigen Amtliche FachassistentInnen gemeinsam mit TierärztInnen direkt in den Schlacht-, Zerlegungs- und Wildbearbeitungsbetrieben. Zudem führen sie gemeinsam mit TierärztInnen Hygienekontrollen in den Fleischbearbeitungsbetrieben durch.
 

  • Guter Geschmacks- und Geruchssinn
  • Fingerfertigkeit
  • Physische Ausdauer
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Sinn für Sauberkeit und Hygiene
  • Unempfindlich gegen Gerüche sein
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen vor allem im öffentlichen Dienst, bei den entsprechenden Ämtern oder Abteilungen sowie Untersuchungsanstalten der Gemeinden, Städte oder Länder.
 

Die steigende Zahl der Pensionsantritte älterer Arbeitskräfte und ein Mangel an TierärztInnen führen auch im Bereich der Lebensmittelsicherheit zu mehr Nachfrage nach Fachkräften. 

Gute Berufsaussichten bestehen vor allem für Personen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Fleischverarbeitung, Lebensmittelproduktion oder Gastronomie verfügen. Zusätzlich müssen sie bereit sein, einen Ausbldungslehrgang zum/zur Amtlichen FachassistentIn bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu absolvieren.

Da es für diesen Beruf vor allem Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen Bereich gibt, gilt es hier besonders auf öffentliche Ausschreibungen zu achten.
 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "LebensmitteltechnikerIn", dem der Beruf "AmtlicheR FachassistentIn bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung ist gesetzlich geregelt. Die Ausbildungsdauer für amtliche FachassistentInnen beträgt insgesamt 500 Unterrichtseinheiten und setzt sich aus einer praktischen und theoretischen Ausbildung zusammen.

Ein Ausbildungsschwerpunkt kann entweder auf die Untersuchung von Huftieren und Wild oder auf Geflügel und Kaninchen gelegt werden und umfasst jeweils 50 Unterrichtseinheiten für Theorie und Praxis.

Für amtliche FachassistentInnen, die ihren Einsatzbereich nur auf die Trichinenuntersuchung beschränken, dauert die Ausbildung insgesamt nur 40 Unterrichtseinheiten.

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