Start | Dipl. Gesundheits- und KrankenpflegerIn

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Darüber hinaus ist für die Ausübung dieses Berufs die Registrierung im Gesundheitsberuferegister erforderlich.

Tätigkeitsmerkmale

Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen betreuen kranke und pflegebedürftige Menschen und sind auf Anordnung von ÄrztInnen auch für zahlreiche medizinische Maßnahmen verantwortlich: Sie verabreichen beispielsweise Injektionen, setzen Infusionen und Katheter, legen Magensonden und entfernen Drainagen, Nähte und Wundverschlussklammern. Sie assistieren zudem bei chirurgischen Eingriffen, etwa im Rahmen der Wundversorgung, ebenso wie bei endoskopischen Eingriffen.

Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen planen, organisieren und kontrollieren zudem die Pflege der PatientInnen. Sie überwachen ihren Gesundheitszustand, beurteilen, welche Maßnahmen zur Genesung zu ergreifen sind, erstellen Dokumentationen und organisieren Schulungen, die sie auch durchführen. Bei Notfällen ergreifen sie lebensrettende Maßnahmen, etwa durch Herzdruckmassage, Beatmung, Zugabe von Sauerstoff oder durch den Einsatz eines Defibrillators.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Gesundheitszustand der PatientInnen laufend kontrollieren
  • Infusionen und Magensonden setzen
  • Nähte und Drainagen entfernen
  • Injektionen verabreichen
  • Bei chirurgischen Eingriffen assistieren
  • PflegefachassistentInnen und PflegeassistentInnen anweisen
  • Pflegemaßnahmen planen
  • Pflegeprotokolle erstellen
  • Medikamente bestellen
  • Schulungen abhalten
  • Auge-Hand-Koordination
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft, in den Abendstunden zu arbeiten
  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Krankenhäuser
  • Arztpraxen
  • Pflege- und Altenheime
  • Rehabilitationszentren
  • Gesundheitsdienste, z. B. Gesundheitsberatungsstellen oder Blutspendezentralen

Besonders durch die Corona-Krise wurde deutlich, dass in der medizinischen Versorgung, Pflege und Betreuung von Menschen Personalmangel herrscht, der durch die älter werdende Bevölkerung noch weiter steigen wird. Zudem kommt eine hohe Fluktuation, auch aufgrund der teils belastenden Arbeitsbedingungen, sodass der Bedarf an Fachkräften bereits jetzt nicht gedeckt werden kann und dieser Mangel in den nächsten Jahren noch zunehmen wird. Die Berufsaussichten für Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen sind gut.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Dipl. Gesundheits- und KrankenpflegerIn", dem der Beruf "Dipl. Gesundheits- und KrankenpflegerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerIn dauert 3 Jahre und erfolgt im Rahmen eines Bachelorstudiums an Fachhochschulen. 

Wichtige Ausbildungsinhalte sind etwa Anatomie und Physiologie, Pädagogik, Soziologie und Psychologie, Kommunikation und Kooperation sowie Management und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen besteht eine Weiterbildungspflicht, die im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, GuKG § 63 verankert ist. Demnach müssen innerhalb von 5 Jahren Fortbildungen im Umfang von mindestens 60 Stunden absolviert werden, z.B. in Form von Seminaren, Lehrgängen oder Kongressen. Weitere Informationen finden Sie z.B. auf der Website des Sozialministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Weiterbildungen können beispielsweise beim Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Pflegedokumentation
  • Pflegemanagement
  • Gesundheitsförderung
  • Krankenhaushygiene
  • Palliativpflege

Aufstiegsmöglichkeiten für Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen bestehen in Funktionen im Gesundheitsmanagement, in Lehrfunktionen sowie in leitenden Positionen des Gesundheits- und Pflegebereichs. Für die Ausübung dieser Tätigkeiten ist die erfolgreiche Absolvierung einer für Lehraufgaben bzw. Führungsaufgaben anerkannten Universitäts- oder Fachhochschulausbildung nachzuweisen.

Eine selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen des freien Berufes "Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege" möglich. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen dazu finden finden Sie auf der Website des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbands. Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

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