Start | Facharzt/-ärztin

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

FachärztInnen behandeln Erkrankungen und sind auf ein medizinisches Fachgebiet spezialisiert, z.B. auf Innere Medizin, Chirurgie, Radiologie, Psychiatrie oder Kinder- und Jugendheilkunde. Sie führen zunächst eine Anamnese durch, wobei sie die PatientInnen zu ihrem Gesundheitszustand und zu Beschwerden und Symptomen befragen. Dann untersuchen sie ihre PatientInnen und verwenden dabei je nach Fachgebiet spezielle Geräte, etwa Ultraschall- oder Röntgenapparate. Sie erstellen eine Diagnose und verfassen darauf aufbauend einen schriftlichen Befund. Zudem legen sie individualisierte Maßnahmen zur Therapie oder zur Vorbeugung von Erkrankungen fest und erklären ihren PatientInnen die weiteren Behandlungsschritte.

Je nach Fachgebiet von FachärztInnen variiert ihr Tätigkeitsbereich: So entnehmen sie beispielsweise Blut- und Gewebeproben, analysieren sie oder schicken sie an ein Labor. Sie führen Operationen durch und begleiten den Heilungsprozess und die Nachbehandlung. FachärztInnen verabreichen Injektionen, verschreiben Medikamente und klären ihre PatientInnen über mögliche Nebenwirkungen auf. Außerdem führen sie Aufzeichnungen über ihre PatientInnen und dokumentieren diese in elektronischer Form. Wenn FachärztInnen in einem Krankenhaus arbeiten, führen sie Visiten durch und halten regelmäßige Besprechungen mit KollegInnen und dem Pflegepersonal ab. Wenn sie eine eigene Ordination haben, stellen sie MitarbeiterInnen ein, schulen sie ein und erledigen auch administrative Aufgaben, wie z.B. Abrechnung mit den Gesundheitskassen. 

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Gespräche mit PatientInnen führen
  • PatientInnen untersuchen
  • Blutproben nehmen und analysieren
  • Diagnosen und Befunde erstellen
  • Präventive Maßnahmen festsetzen
  • Therapien festlegen und begleiten
  • Patientenkarteien führen
  • Auge-Hand-Koordination
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft, in den Abendstunden zu arbeiten
  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Krankenhäuser
  • Kur- bzw. Rehabilitationszentren
  • Einzelpraxis und Gemeinschaftspraxen
  • Universitäten

Besonders durch die Corona-Krise wurde deutlich, dass in der medizinischen Versorgung, Pflege und Betreuung von Menschen Personalmangel herrscht, der durch die älter werdende Bevölkerung noch weiter steigen wird. Obwohl die Ärztedichte in Österreich im Vergleich zum restlichen Europa insgesamt relativ hoch ist, herrscht in manchen österreichischen Bundesländern dennoch ein starker Mangel an FachärztInnen, der ebenfalls in den nächsten Jahren noch zunehmen wird.

Je nach Region und Sonderfach sind die Berufsaussichten für FachärztInnen vielversprechend, vor allem, wenn sie bereit sind, ihren Wohnort flexibel an den Ort der freien Facharztstelle anzupassen. 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Facharzt/Fachärztin", dem der Beruf "Facharzt/-ärztin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Grundlage für diesen Beruf bildet ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin. Daran anschließend müssen angehende FachärztInnen eine 9-monatige Basisausbildung, den sogenannten Turnus, absolvieren. Dann folgen eine Sonderfach-Grundausbildung sowie eine Sonderfach-Schwerpunktausbildung im gewählten Fachbereich. Je nach Fachrichtung beträgt die Facharztausbildung - das Studium nicht eingerechnet - zwischen 63 und 72 Monate. Die Facharztausbildung schließt mit der Facharztprüfung, die bei der Österreichischen Ärztekammer abgelegt werden muss, ab.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für FachärztInnen besteht eine Weiterbildungspflicht, die im Ärztegesetz, ÄrzteG § 49, verankert ist. Demnach müssen innerhalb von 5 Jahren 250 Fortbildungspunkte absolviert werden, z.B. in Form von Seminaren, Lehrgängen oder Kongressen. Weitere Informationen zur ärztlichen Fortbildungsverordnung finden Sie z.B. auf der Website der Österreichischen Akademie der Ärzte.

Weiterbildungen können beispielsweise bei der Österreichischen Akademie der Ärzte absolviert werden. Weiterbildungsperspektiven bieten zudem Lehrgänge der medizinischen Universitäten, z.B. für folgende Bereiche:

  • Arbeitsmedizin
  • Ernährungsmedizin
  • Genetik
  • Notfallmedizin
  • Palliativmedizin
  • Qualitätsmanagement in der Arztpraxis

Aufstiegsmöglichkeiten für FachärztInnen bestehen in Abteilungsleitungsfunktionen, als PrimarIn sowie als ärztlicheR LeiterIn eines Krankenhauses. FachärztInnen, die in Universitätskliniken tätig sind, können nach Verfassen einer Habilitation zu außerordentlichen oder ordentlichen UniversitätsprofessorInnen aufsteigen.

Eine selbstständige Berufsausübung mit eigener Ordination ist nach der Ablegung zur Prüfung als FachärztIn möglich. Der Beruf Arzt/Ärztin unterliegt bei selbstständiger Berufsausübung nicht der Gewerbeordnung, sondern zählt zu den freien Berufen (Neue Selbstständige).

Die Berechtigung zur unselbstständigen und selbstständigen ärztlichen Berufsausübung verleiht die Österreichische Ärztekammer.

Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

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