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Hinweis

Bei der "Supervision" handelt es sich um eine Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit arbeitsfeldbezogenen und aufgabenorientierten Themen von Menschen im Beruf oder in ehrenamtlichen Tätigkeiten (Info des bmdw).

Nicht zu verwechseln mit der Bezeichnung „Supervisor“ aus dem Englischen, was soviel wie LeiterIn oder Aufsichtsperson bedeutet.

Tätigkeitsmerkmale

Supervision ist eine professionelle Beratungsmethode für den beruflichen Bereich und wird für Einzelpersonen, Teams, Gruppen und ganze Organisationen angeboten*.

Der Wirkungsbereich von SupervisorInnen ist Coaching und (Organisations)Beratung zur Bewältigung von schwierigen und herausfordernden Situationen im (Berufs)Alltag. Im Alltag entstehen manchmal Missverständnisse, Verletzungen, Verwirrungen und Konflikte. SupervisorInnen erörtern, dass jede/r einzelne Betroffene ein Teil eines Systems ist und geben Anregungen zur Entwicklung von Problemlösungen und zur Entscheidungsfindung.

SupervisorInnen reflektieren und klären Fragen zu Themen die sich aus den Anforderungen des Berufs ergeben. Anlässe sind oft herausfordernde oder belastende Arbeitssituationen oder Konflikte durch Veränderungsprozesse. SupervisorInnen beraten und unterstützen beim Klären von Zielen sowie beim Gestalten von Aufgaben, Funktionen und Rollen. Gemeinsam mit den Betroffenen erarbeiten sie zukünftige alternative Handlungsmöglichkeiten.

Das Ziel von Supervision im Unternehmen ist letztendlich die Weiterentwicklung der beruflichen Tätigkeit und der Handlungskompetenzen. Supervision kann zudem vorbeugend bei Problemen wie Burnout und Mobbing eingesetzt werden.

Bei der beraterischen Unterstützung in Form von Supervision oder Intervision können sie sich auf bestimmte Berufsgruppen spezialisieren, Z.B. Altenfachbetreuung, Pflegehilfe, pädagogische Fachkräfte, Familiencoaching, Organisationsentwicklung und Unternehmensführung.

 

 

Intervision: Kollegiale Beratung in einer kleineren Gruppe, die als Ergänzung zu Supervision eingesetzt werden kann.

*Infoquelle: https://www.lebensberater.at/gruppensupervision

Siehe auch:
  • Gute Umgangsformen und Empathievermögen
  • Gutes sprachliches Ausdrucksvermögen und Kommunikationsgeschick
  • Gute Allgemeinbildung
  • Problemlösungskompetenz
  • Beratungskompetenz
  • Geduld und Diskretion

 

Dieser Beruf unterliegt der Fortbildungspflicht!

Supervision ist ein wesentliches Tätigkeitsfeld der Lebens- und Sozialberatung. Supervisionsleistungen können grundsätzlich auch im Rahmen der Unternehmensberatung erbracht werden. Abgrenzungskriterien ergeben sich dabei aus der Grundausrichtung der Beratung (nähere Infos bietet die Website der WKO: Überschrift: Abgrenzung Lebens- und Sozialberatung – Unternehmensberatung; abgerufen im Mai 2019).

SupervisorInnen werden von Unternehmen und Organisationen der unterschiedlichsten Branchen beauftragt, etwa von Banken, Wirtschaftsunternehmen oder Produktionsbetrieben. Supervision und Coaching werden als Beratungsmethoden oft für Träger sozialer Dienstleistungen eingesetzt.

Supervision kann in konfessionellen und privaten Trägereinrichtungen der Altenfachbetreuung eingesetzt werden. Auch MedizinerInnen, Pflegekräfte oder TrainerInnen, die für Deutsch als Fremdsprache unterrichten, konsultieren SupervisorInnen und Coaches. Unterstützungsbedarf besteht grundsätzlich auch bei LehrerInnen und KindergartenpädagogInnen im Rahmen der Inklusion von Kindern mit Behinderung.

Aufgabengebiete besten vor allem in Krankenhäusern, an Schulen und Bildungsinstituten, in Produktions- und Dienstleistungsunternehmen oder sozialen Institutionen, auch bei Non-Profit Unternehmen (z.B. Feuerwehr, Polizei, Militär).

Während die Anfänge von Supervision im medizinischen und sozialen Bereich liegen, hat sich Coaching in Europa von Beginn an im Management etabliert.

Supervision wird zunehmend professionalisiert. Auf dem Ausbildungssektor werden inzwischen spezialisierte Ausbildungen mit der gesetzlich geschützten Bezeichnung „Akademische/r Supervisorin" bzw. "Akademischer Supervisor“ angeboten bzw. Lehrgänge mit Masterabschluss.

Supervision hat ihren Ursprung in Form des persönlichen Kontaktes im gleichen Raum. Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung, das Internet für Kommunikationszwecke zu nutzen, auch wegen der Anonymisierung und wegen der Kosten, nimmt das Angebot von E-Coaching ('electronic coaching') zu, etwa für Führungskräfte des Österreichischen Bundesheeres.

Supervision kann als Unterstützungsmöglichkeit für innovative Lösungen bei neuen Herausforderungen dienen. Neue Arbeitsformen, technische Neuerungen am Arbeitsplatz und die unternehmensübergreifende Teamarbeit in interkulturellen Teams stellen zunehmend Herausforderungen dar. Solche Herausforderungen können mit klassischen Führungstools oft nur unzureichend gelöst werden.

In der Biotechnologiebranche sind so genannte „weiche“ Beratungsangebote, wie Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung erst ansatzweise vertreten. Hier könnten sich Fachleute engagieren und neue Tätigkeitsfelder erschließen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "SozialberaterIn", dem der Beruf "SupervisorIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

SupervisorInnen verfügen über eine einschlägige Fachausbildung und entsprechende Praxiserfahrung im Bereich der Supervision. Die Fachausbildung baut üblicherweise auf einer zertifizierten Grundausbildung zum reglementierten Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung auf.

Humanwissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Studien vermitteln eine gewisse Vorbildung und können eine Basis für die anschließende spezifische Fachausbildung im Bereich Supervision bilden: Z.B. Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie, Psychotherapie, Theologie oder Rechtswissenschaften.

Es kann auch eine andere vergleichbare und nachweisbare Vorbildung bzw. Qualifikation als Vorbildung dienen. Die einschlägige Ausbildung für die Funktion als SupervisorIn wird z.B. von der Vereinigung für Supervision und Coaching angeboten. Ein Mindestalter wird bei Antritt der Ausbildung vorausgesetzt.

Tagesaktuelle rechtliche Infos zur Berufsberechtigung und SupervisorInnenausbildung (Alter, welcher Bildungsabschluss anerkannt wird usw.) bitte beim österreichischen Rechtsinformationssystem und bei der WKO einholen!

Einige Beispiele für Masterprogramme:

Supervision, Coaching und Mediation (Uni Salzburg). Supervision und Coaching (Uni Wien). Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung (PH Kärnten).

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Fort- und Weiterbildungsprogramme sowie Infos dazu werden unter anderem von der ARGE, der Sigmund Freud Privatuniversität sowie auf den Websites erwachsenenbildung.at und oevs.or.at angeboten. Nähere Infos bietet auch auf die Website der WKO: lebensberater.at.

Beispiele für Lehrgangsbezeichnungen:

  • Beratungswissenschaften und Management sozialer Systeme
  • Bildungs-, Berufsberatung & Bildungsmanagement
  • Stressmanagement und Burnout-Prävention
  • Psychotraumatologie & Resilienz
  • Psychotherapeutisches Propädeutikum
  • Unternehmensberatung, Training und Coaching
  • Transkulturelle Beratung & Migration
  • Eventmanagement & Eventmarketing
  • Leadership & Soziales Management
  • Digitale Beratung: Online beraten
  • Konflikt- & Mobbingberatung

 

Zudem werden Workshops und Symposien angeboten.

In Beratungsinstituten oder in Gemeinschaftspraxen können Fachleute, etwa gemeinsam mit PsychologInnen und ÄrztInnen tätig sein. Rechtliche Rahmenbedingungen von Supervision & Coaching in Europa: www.anse.eu.

Forschungsprojekte sind z.B. "Gender-Aspekte in der Supervision - Supervision in Frauen- und Männerberatungsstellen" - das Geschlecht des Supervisors, der Supervisorin wirkt im Supervisionsprozess; unbewusste Wirkung zeigen sich auf der Erlebnis-, Gefühlsebene oder über geschlechtsbezogene Differenzierungen.

Darüberhinaus kann - je nach Interesse und (Zusatz)Qualifikation - die Tätigkeit als WissenschaftsjournalistIn angestrebt werden oder die selbstständige Berufsausübung im Rahmen eines Gewerbes, z.B. in der Sprachberatung, PR-Beratung oder als WirtschaftsmoderatorIn.

Für die selbstständige Ausübung im Bereich Personenberatung, Supervision und Coaching ist eine Gewerbeberechtigung für Lebens- und Sozialberatung nötig. Ebenso wie die Unternehmensberatung und Unternehmensorganisation ist die Supervision an gesetzlich geregelte Voraussetzungen gebunden.

Unternehmensberatungs-Verordnung: Österr. Rechtsinformationssystem RIS und WKO.

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