Angebote im AMS Berufslexikon

Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.

Start | Schulpsychologe/-psychologin

* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Hinweis

Dieser Beruf ist eine Spezialisierung des Berufs Psychologe/Psychologin. Weiterführende Informationen finden Sie in der Beschreibung von Psychologe/Psychologin (UNI/FH/PH).

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. 

Tätigkeitsmerkmale

SchulpsychologInnen unterstützen Kinder und Jugendliche dabei, schulische und persönliche Herausforderungen zu bewältigen. Sie klären beispielsweise, welche Ursachen hinter Lern- oder Leistungsproblemen, Konzentrationsschwierigkeiten, Ängsten, Verhaltensauffälligkeiten oder sozialen Problemen stehen können. Durch Gespräche, Beobachtungen und psychologische Untersuchungen gewinnen sie ein umfassendes Bild der jeweiligen Situation und entwickeln gemeinsam mit den Betroffenen passende Lösungsmöglichkeiten. Auch Fragen zur weiteren schulischen und beruflichen Entwicklung können Teil ihres Aufgabengebiets sein.

Ihre Arbeit fokussiert nicht ausschließlich auf SchülerInnen. Auch Eltern, Lehrkräfte und SchulleiterInnen können schulpsychologische Beratung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus unterstützen sie Schulen bei der Gestaltung eines positiven Lern- und Arbeitsklimas und erarbeiten gemeinsam mit den Verantwortlichen Maßnahmen zur Prävention und zur Bewältigung bestehender Probleme. Ein besonders wichtiger Aufgabenbereich ist die Begleitung in Krisen und bei besonderen Belastungssituationen. SchulpsychologInnen können bei akuten Ereignissen an Schulen intervenieren, betroffene Personen psychologisch betreuen und auch bei der Nachbetreuung mitwirken. Bei entsprechender Qualifikation erstellen sie darüber hinaus psychologische Stellungnahmen und Gutachten zu bestimmten schulrechtlichen Fragestellungen. 

Für die Durchführung von klinisch-psychologischer Diagnostik und Behandlungen sind eine Fachausbildung in Klinischer Psychologie sowie eine entsprechende Berufsberechtigung erforderlich. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt Weiterbildung.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Kinder und Jugendliche bei schulischen Herausforderungen unterstützen
  • Gespräche und psychologische Untersuchungen durchführen
  • Unterstützungsmöglichkeiten entwickeln
  • Schulen beraten
  • Maßnahmen zur Prävention erarbeiten
  • In Krisen und Belastungssituationen unterstützen
  • Psychologische Stellungnahmen und Gutachten erstellen

SchulpsychologInnen unterstützen Kinder und Jugendliche dabei, schulische und persönliche Herausforderungen zu bewältigen. Sie klären beispielsweise, welche Ursachen hinter Lern- oder Leistungsproblemen, Konzentrationsschwierigkeiten, Ängsten, Verhaltensauffälligkeiten oder sozialen Problemen stehen können. Durch Gespräche, Beobachtungen und psychologische Untersuchungen gewinnen sie ein umfassendes Bild der jeweiligen Situation und entwickeln gemeinsam mit den Betroffenen passende Lösungsmöglichkeiten. Auch Fragen zur weiteren schulischen und beruflichen Entwicklung können Teil ihres Aufgabengebiets sein.

Ihre Arbeit fokussiert nicht ausschließlich auf SchülerInnen. Auch Eltern, Lehrkräfte und SchulleiterInnen können schulpsychologische Beratung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus unterstützen sie Schulen bei der Gestaltung eines positiven Lern- und Arbeitsklimas und erarbeiten gemeinsam mit den Verantwortlichen Maßnahmen zur Prävention und zur Bewältigung bestehender Probleme. Ein besonders wichtiger Aufgabenbereich ist die Begleitung in Krisen und bei besonderen Belastungssituationen. SchulpsychologInnen können bei akuten Ereignissen an Schulen intervenieren, betroffene Personen psychologisch betreuen und auch bei der Nachbetreuung mitwirken. Bei entsprechender Qualifikation erstellen sie darüber hinaus psychologische Stellungnahmen und Gutachten zu bestimmten schulrechtlichen Fragestellungen. 

Für die Durchführung von klinisch-psychologischer Diagnostik und Behandlungen sind eine Fachausbildung in Klinischer Psychologie sowie eine entsprechende Berufsberechtigung erforderlich. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt Weiterbildung.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Kinder und Jugendliche bei schulischen Herausforderungen unterstützen
  • Gespräche und psychologische Untersuchungen durchführen
  • Unterstützungsmöglichkeiten entwickeln
  • Schulen beraten
  • Maßnahmen zur Prävention erarbeiten
  • In Krisen und Belastungssituationen unterstützen
  • Psychologische Stellungnahme…
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Einfühlungsvermögen
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Schulen
  • Bildungs- und Beratungseinrichtungen 
  • Universitäten
  • Forschungseinrichtungen

Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.

offene Job-Angebote

Voraussetzung für die gesetzlich geregelte Berufsausübung als SchulpsychologIn ist ein abgeschlossenes Studium der Psychologie im Ausmaß von 300 ECTS Anrechnungspunkten. Nach dem Studium werden angehende SchulpsychologInnen bei einer Bildungsdirektion angestellt. Die weitere Ausbildung erfolgt berufsbegleitend und umfasst eine Einschulung in die praktische Tätigkeit sowie einen eigenen Ausbildungslehrgang. Am Ende der Ausbildung steht eine Dienstprüfung.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlanÖsterreichischen Akademie für Psychologie (ÖAP)https://www.psychologieakademie.at/gt werden kann.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für PsychologInnen besteht die Möglichkeit einer postgradualen Ausbildung zum/zur Klinischen PsychologIn. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Berufsverbands Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) sowie der Österreichischen Akademie für Psychologie (ÖAP).

Für Klinische PsychologInnen besteht eine Weiterbildungspflicht. Demnach müssen innerhalb von 5 Jahren Fortbildungen im Umfang von mindestens 150 Stunden absolviert werden, z.B. in Form von Seminaren, Lehrgängen oder Kongressen, etwa für folgende Bereiche: Traumatherapie, Psychologische Diagnostik, Lerntherapie, Legasthenie, Entwicklungsdiagnostik und Konfliktmanagement.  

Je nach nach Beschäftigungsverhältnis können weitere dienstrechtliche Fortbildungspflichten bestehen.

Weiterbildungsmöglichkeiten bieten auch Lehrgänge an Universitäten, z.B. in den Bereichen Traumapädagogik, Mediation oder Gartentherapie.

* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

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