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Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.

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* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Tätigkeitsmerkmale

Supervision dient der professionellen Reflexion und Bearbeitung beruflicher Fragestellungen und Herausforderungen. SupervisorInnen unterstützen Einzelpersonen, Unternehmen, Gruppen oder Organisationen bei der Bewältigung von schwierigen Situationen im Arbeitskontext. Sie beraten und begleiten ihre KlientInnen beispielsweise bei zwischenmenschlichen Konflikten, belastenden Arbeitssituationen, Missverständnissen unter KollegInnen, Problemen mit Führungskräften oder schwierigen Entscheidungsfindungen.

Zunächst reflektieren SupervisorInnen gemeinsam mit ihren KlientInnen die Situation und klären Fragen und Ziele der Supervision. Dabei betrachten sie alle Involvierten als Teil eines sozialen und organisatorischen Systems und berücksichtigen die unterschiedlichen Rollen und Verhaltensmuster. In Einzel- und Gruppengesprächen besprechen SupervisorInnen vorhandene Probleme, klären die Rollen und Funktionen der teilnehmenden KlientInnen und geben Entscheidungshilfen sowie Anregungen für mögliche Handlungsalternativen. Dabei wenden sie verschiedene analytische Methoden sowie Frage- und Reflexionstechniken an.

Zu den Zielen der Supervision in Unternehmen oder Organisationen gehören die Weiterentwicklung der beruflichen Tätigkeit und der Handlungskompetenzen, die Klärung der Ziele und Werte sowie die Lösung rollenbedingter Probleme. Supervision kann zudem vorbeugend bei Problemen wie Burnout und Mobbing eingesetzt werden. Oftmals beraten SupervisorInnen Teams regelmäßig in psychisch herausfordernden Berufen, z.B. in Bereichen wie Sozialberatung, Pflege oder Medizin, um psychischen Belastungen bei den MitarbeiterInnen vorzubeugen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • KlientInnen bei der Bewältigung von belastenden Arbeitssituationen beraten
  • Einzel- und Gruppengespräche führen
  • Probleme und Ziele analysieren
  • Reflexionen und Gespräche anleiten  
  • Entscheidungsfindungen unterstützen
  • Supervisionsverlauf dokumentieren
Siehe auch:
  • Einfühlungsvermögen
  • Freude am Beraten
  • Interesse für Soziales
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Selbstständiges Arbeiten

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Institutionen:

  • Sozialberatungseinrichtungen
  • Soziale Dienstleistungsunternehmen, z.B. im Gesundheits- und Bildungsbereich
  • Wirtschaftsunternehmen unterschiedlicher Branchen
  • Unternehmensberatungen
  • Öffentliche Verwaltung

Die Sozialberatung gewinnt angesichts steigender psychosozialer Belastungen, vielfältiger Bildungs- und Berufswege, finanzieller Sorgen sowie veränderter Familien- und Beziehungsdynamiken an Bedeutung. Der hohe Orientierungs- und Beratungsbedarf in unterschiedlichen Lebensphasen, das wachsende Angebot an Präventions- und Coachingangeboten sowie anstehende Nachbesetzungen im Zuge der demografischen Entwicklung sorgen für eine anhaltende Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften. Die Berufsaussichten im Bereich der Sozialberatung sind daher sehr gut.

SupervisorInnen benötigen neben fundierten Kenntnissen verschiedener Beratungs- und Reflexionsmethoden ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten und ein hohes Maß an Empathie. Zusätzliche Qualifikationen in Bereichen wie Organisationsentwicklung, Mediation oder Konfliktmanagement sowie die Spezialisierung auf bestimmte Berufsfelder können die beruflichen Möglichkeiten erweitern und verbessern.

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zum AMS-JobBarometer. Dort finden Sie weiterführende Informationen zu den Arbeitsmarktaussichten für das Berufsbündel "SozialberaterIn", dem der Beruf "SupervisorIn" zugeordnet ist, wie z.B. Informationen zu Trends, Anzahl der Inserate oder häufig nachgefragten Kompetenzen:

AMS-JobBarometer

Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden Bachelor- und Masterstudiengänge an Universitäten und Fachhochschulen, z.B. in den Bereichen Wirtschaftspsychologie, Psychologie, Psychotherapie, Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik. Ebenso besteht die Möglichkeit, ein Doktoratsstudium zu absolvieren.

Bachelorstudien im Bereich Wirtschaftspsychologie vermitteln z.B. Ausbildungsinhalte wie Allgemeine Psychologie, Sozialpsychologie, Psychologische Diagnostik, Kommunikationspsychologie, Persönlichkeitsentwicklung, Statistik, Management und Rechnungswesen. Im Rahmen von aufbauenden Masterstudien werden die Kompetenzen im jeweiligen Fachgebiet nochmals vertieft, spezialisiert und erweitert.

Voraussetzung für ein Bachelorstudium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

Im Anschluss an das Studium ist ein Hochschullehrgang im Bereich Supervision zu absolvieren. Je nach Hochschule gelten unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen, wie z.B. ein Bachelorabschluss, ein Mindestalter von 27 Jahren, einschlägige Berufserfahrung sowie ein gewisses Ausmaß an Selbsterfahrung im Bereich Supervision. Nähere Informationen über die Zugangsvoraussetzungen von anerkannten Supervisionsausbildungen finden Sie auf der Website der Österreichischen Vereinigung für Supervision, Coaching und Organisationsberatung (ÖVS).

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen insbesondere an Universitäten und Fachhochschulen, z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie Mediation, Kommunikation, Psychosoziale Beratung oder Integrative Therapie. Auch das Psychologische Propädeutikum kann absolviert werden.

Ebenso bietet die Sektion Supervision, Coaching und Organisationsberatung (SVCO) des Österreichischen Arbeitskreises für Gruppentherapie und Gruppendynamik (ÖAGG) verschiedene Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten an, z.B. zu KI in der Supervision, Diversity, Gender, Coaching von Führungskräften oder Resilienz in der Arbeitswelt.

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI oder WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Mobbingberatung, Burnout, Coaching oder Zeitmanagement.

SupervisorInnen können sich durch den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen beruflich weiterentwickeln. Je nach Vorbildung und Qualifikation bestehen auch Entwicklungsmöglichkeiten in angrenzenden Bereichen wie Lebens- und Sozialberatung, Coaching, Unternehmensberatung oder Psychotherapie.

Eine selbstständige Berufsausübung ist je nach inhaltlicher Ausrichtung der Supervision z.B. im Rahmen der reglementierten Gewerbe "Lebens- und Sozialberatung" und "Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation" möglich. Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe.

* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

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