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Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.

Start | ForensischeR Psychologe/Psychologin

* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Hinweis

Dieser Beruf ist eine Spezialisierung des Berufs KlinischeR Psychologe/Psychologin. Weiterführende Informationen finden Sie in der Beschreibung von KlinischeR Psychologe/Psychologin (UNI/FH/PH).

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. 

Tätigkeitsmerkmale

Forensische PsychologInnen beschäftigen sich mit psychologischen Fragen rund um Straftaten und Gerichtsverfahren. Ein wesentlicher Bereich ist die psychologische Begutachtung von Beschuldigten, ZeugInnen oder anderen am Verfahren beteiligten Personen. Sie untersuchen beispielsweise die psychische Verfassung sowie relevante Persönlichkeitsmerkmale und beurteilen Fragestellungen, die für ein Gerichtsverfahren von Bedeutung sind. Dazu kann die Einschätzung zur Verantwortlichkeit für eine Straftat, zur Glaubhaftigkeit von Aussagen oder zur Wahrscheinlichkeit weiterer Straftaten gehören. Bei entsprechender Qualifikation erstellen sie zudem Gutachten, die den Gerichten eine fachpsychologische Grundlage für Entscheidungen liefern.

Ein weiterer Aufgabenbereich liegt in der Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen. Forensische PsychologInnen können Personen in Justizanstalten psychologisch betreuen, deren Entwicklung beobachten und den Verlauf von Maßnahmen oder Therapien beurteilen. Dabei geht es unter anderem darum, Risikofaktoren zu erkennen, die persönliche Stabilisierung zu fördern und Perspektiven für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu entwickeln. Auch bei der Vorbereitung auf eine Entlassung oder während einer Bewährungsphase können Forensische PsychologInnen beratend und begleitend tätig sein und entsprechende fachliche Einschätzungen abgeben. Darüber hinaus können sie in der Prävention und im Sicherheitsbereich eingesetzt werden. Dabei arbeiten sie beispielsweise mit der Polizei und anderen Behörden zusammen und vermitteln psychologisches Wissen für den Umgang mit belastenden oder gefährlichen Situationen. 

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Beschuldigte und ZeugInnen psychologisch begutachten
  • Psychische Verfassung von Personen untersuchen
  • Gutachten erstellen
  • Mit straffällig gewordenen Menschen arbeiten
  • Personen in Justizanstalten betreuen
  • Entlassung oder Bewährungsphase begleiten
  • Psychologisches Wissen für den Umgang mit belastenden Situationen vermitteln

Forensische PsychologInnen beschäftigen sich mit psychologischen Fragen rund um Straftaten und Gerichtsverfahren. Ein wesentlicher Bereich ist die psychologische Begutachtung von Beschuldigten, ZeugInnen oder anderen am Verfahren beteiligten Personen. Sie untersuchen beispielsweise die psychische Verfassung sowie relevante Persönlichkeitsmerkmale und beurteilen Fragestellungen, die für ein Gerichtsverfahren von Bedeutung sind. Dazu kann die Einschätzung zur Verantwortlichkeit für eine Straftat, zur Glaubhaftigkeit von Aussagen oder zur Wahrscheinlichkeit weiterer Straftaten gehören. Bei entsprechender Qualifikation erstellen sie zudem Gutachten, die den Gerichten eine fachpsychologische Grundlage für Entscheidungen liefern.

Ein weiterer Aufgabenbereich liegt in der Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen. Forensische PsychologInnen können Personen in Justizanstalten psychologisch betreuen, deren Entwicklung beobachten und den Verlauf von Maßnahmen oder Therapien beurteilen. Dabei geht es unter anderem darum, Risikofaktoren zu erkennen, die persönliche Stabilisierung zu fördern und Perspektiven für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu entwickeln. Auch bei der Vorbereitung auf eine Entlassung oder während einer Bewährungsphase können Forensische PsychologInnen beratend und begleitend tätig sein und entsprechende fachliche Einschätzungen abgeben. Darüber hinaus können sie in der Prävention und im Sicherheitsbereich eingesetzt werden. Dabei arbeiten sie beispielsweise mit der Polizei und anderen Behörden zusammen und vermitteln psychologisches Wissen für den Umgang mit belastenden oder gefährlichen Situationen. 

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Beschuldigte und ZeugInnen psychologisch begutachten
  • Psychische Verfassung von Personen untersuchen
  • Gutachten erstellen
  • Mit straffällig gewordenen Menschen arbeiten
  • Personen in Justizanstalten betreuen
  • Entlassung oder Bewährungsphase begleiten
  • Psychologisches Wissen für den Umgang mit belastenden Situat…
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Einfühlungsvermögen
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Justiz- und Exekutivbehörden
  • Justizhaftanstalten
  • Forensische Abteilungen von Kliniken
  • Kriminalpolizei
  • Forschungseinrichtungen

Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.

offene Job-Angebote

Voraussetzung für die gesetzlich geregelte Berufsausübung als ForensischeR PsychologIn ist ein abgeschlossenes Studium der Psychologie im Ausmaß von 300 ECTS Anrechnungspunkten. Es besteht die Möglichkeit, den Lehrgang Forensische Psychologie zu absolvieren, der beispielswweise von der AAP – Angewandte Psychologie und Forschung angeboten wird und 90 Einheiten umfasst. Die Voraussetzung zum Lehrgang ist eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Klinischen PsychologIn.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für Forensische PsychologInnen besteht eine Weiterbildungspflicht. Demnach müssen innerhalb von 5 Jahren Fortbildungen im Umfang von mindestens 150 Stunden absolviert werden, z.B. in Form von Seminaren, Lehrgängen oder Kongressen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Berufsverbands Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP).

Weiterbildungen können beispielsweise beim BÖP und bei der Österreichischen Akademie für Psychologie (ÖAP) absolviert werden, etwa für folgende Bereiche: Psychologische Diagnostik, Kindeswohlgefährdung, Familienrecht und Erkennen von extremistischen Einstellungen. 

Weiterbildungsmöglichkeiten bieten auch Lehrgänge an Universitäten, z.B. in den Bereichen Traumapädagogik, Mediation und Konfliktmanagement.

* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

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