Start | GipsassistentIn

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

GipsassistentInnen unterstützen ÄrztInnen beim Anlegen von Gips- und Kunststoffverbänden zur Fixierung und zum Schutz gebrochener Gliedmaßen oder anderer verletzter Körperteile. Unter ärztlicher Aufsicht und nach ärztlicher Anordnung legen sie auch selbst solche Verbände an. Ein Gipsverband besteht aus mit Gips getränkten Leinenstreifen und wird meist bei Knochenbrüchen, Muskel- oder Bänderverletzungen an Armen oder Beinen angelegt. Neben Gipsverbänden kommen auch Verbände aus Kunstharz sowie thermoplastische Verbände zum Einsatz. Dies sind Textilstreifen mit verformbarem Kunststoff.

GipsassistentInnen stellen die Geräte und benötigten Materialien bereit und assistieren den FachärztInnen beim Anlegen des Gipsverbands. Unter ärztlicher Anleitung nehmen sie die Verbände ab. Zum Aufgabenbereich von GipsassistentInnen zählt auch die Wartung und Reinigung der Werkzeuge sowie die Verwaltung der Materialien.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • FachärztInnen beim Anlegen von Gips- und anderen Verbänden assistieren
  • Benötigte Materialien und Werkzeuge bereitlegen
  • Verbände abnehmen
  • Geräte und Werkzeuge reinigen
  • Geräte warten
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gutes Sehvermögen
  • Interesse für Gesundheit
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Sinn für Sauberkeit und Hygiene
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Krankenhäuser, Kliniken
  • Rehabilitationszentren

Der Arbeitsmarkt im Gesundheitsbereich entwickelt sich weiterhin gut. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmend älter werdende Gesellschaft und der damit einhergehende steigende Bedarf an medizinischer Versorgung, Pflege und Betreuung. Zu bedenken ist jedoch, dass es im öffentlichen Gesundheitsbereich auch zu Einsparungen kommt und der erhöhte Personalbedarf nicht immer gedeckt wird. Darüber hinaus wirkt sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung positiv auf den Gesundheitssektor aus, insbesondere auf Berufe in den Bereichen Sport, Fitness, Wellness und Entspannung.

Die Berufsaussichten für medizinische Assistenzberufe sind insgesamt positiv. Besonders gute Möglichkeiten haben Diplomierte medizinische FachassistentInnen, weil sie mehrere Fachrichtungen abdecken und daher in vielen Bereichen eingesetzt werden können.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "GipsassistentIn", dem der Beruf "GipsassistentIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung für medizinische Assistenzberufe ist gesetzlich geregelt und erfolgt an Schulen für medizinische Assistenzberufe oder in Lehrgängen anderer Bildungseinrichtungen, z.B. bei BFI oder WIFI.

Gipsassistenz gehört zu den 8 medizinischen Assistenzberufen:

Die Ausbildung ist dual, das heißt sowohl praktisch als auch theoretisch.

Voraussetzung für eine Ausbildung in nur einem der oben genannten medizinischen Assistenzberufe ist eine berufliche Erstausbildung, z.B. eine abgeschlossene Lehre, eine abgeschlossene berufsbildende Schule oder ein abgeschlossener gesetzlich anerkannter Gesundheitsberuf wie Pflegeassistenz, gehobener Dienst Gesundheits- und Krankenpflege oder MedizinischeR MasseurIn.
Personen, die ihre berufliche Erstausbildung absolvieren, können dies nur im Rahmen der Medizinischen Fachassistenz-Ausbildung tun. Ausbildungen, die zur medizinischen Fachassistenz führen, sind:

  • mindestens 3 Ausbildungen in medizinischen Assistenzberufen oder
  • eine Ausbildung in der Pflegehilfe plus eine Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf oder
  • eine Ausbildung als MedizinischeR MasseurIn plus eine Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf

Eine Ausnahme von dieser Regel ist die Ordinationsassistenz-Ausbildung, die auch bei beruflicher Erstausbildung alleine absolviert werden darf. Die (praktische) Ausbildung in der Ordinationsassistenz kann auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einem/einer niedergelassenen Arzt/Ärztin, einer ärztlichen Gruppenpraxis, einem selbstständigen Ambulatorium oder einer Sanitätsbehörde erfolgen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

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