Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.
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FahrschullehrerInnen bereiten angehende LenkerInnen umfassend auf den Erwerb des Führerscheins vor. Sie vermitteln sowohl die theoretischen Grundlagen des Straßenverkehrs als auch wichtige Kenntnisse über Fahrzeugtechnik, Verkehrsregeln und sicheres Verhalten im Straßenverkehr. Darüber hinaus unterstützen sie ihre SchülerInnen bei der Vorbereitung auf die theoretische Führerscheinprüfung und beantworten Fragen zu den Unterrichtsinhalten.
Außerdem geben FahrschullehrerInnen praktische Fahrstunden. Sie zeigen, wie ein Fahrzeug richtig bedient wird, üben mit den FahrschülerInnen verschiedene Fahr- und Parkmanöver sowie das richtige Verhalten in unterschiedlichen Verkehrssituationen. Zudem begleiten sie ihre SchülerInnen bei der Vorbereitung auf die praktische Prüfung. Je nach Einsatzbereich führen sie auch Fahrsicherheitstrainings oder Nachschulungen durch.
Typische Tätigkeiten sind z.B.:
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:
Die Nachfrage nach FahrschullehrerInnen ist saisonal schwankend und auch abhängig vom städtischen oder ländlichen Raum. In der Stadt ersetzen öffentliche Verkehrsmittel oft das Auto. Viele Menschen machen den Führerschein oft später im Leben, wenn es z.B. eine berufliche Notwendigkeit dafür gibt.
Zusatzqualifikationen wie Lehrberechtigungen in den Führerscheinklassen C, D und E verbessern die Arbeitsmarktschancen von FahrschullehrerInnen.
Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.
Die Ausübung des Berufs FahrschullehrerIn ist gesetzlich geregelt. Voraussetzung ist die Absolvierung einer einschlägigen Ausbildung und die erfolgreiche Ablegung der Lehrbefähigungsprüfung. Die Ausbildung für FahrschullehrerInnen darf nur durch behördlich ermächtigte Ausbildungsstätten erfolgen.
Voraussetzungen für die Aufnahme zur Ausbildung sind:
Die Lehrbefähigungsprüfung für FahrschullehrerInnen umfasst eine theoretische und eine praktische Prüfung, wobei allerdings die theoretische Prüfung nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich abzulegen ist.
Kurzausbildungen sind z.B.:
| BFI - Ausbildung zum/zur FahrschullehrerIn (öffnen) Sonstige Ausbildung |
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BFI Wien (öffnen) 1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 Tel.: +43 1 811 78 -10100, Fax: +43 1 811 78 -10111, https://www.bfi.wien |
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