Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.
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Die Pflegelehre kann seit 1.9.2023 begonnen werden. Sie wird derzeit als befristeter Ausbildungsversuch geführt; der Eintritt in die Lehre ist vorläufig bis 31.12.2029 möglich.
Die Pflegelehre wird in einer 3-jährigen Form ("Pflegeassistenz", PA) und einer 4-jährigen Form ("Pflegefachassistenz", PFA) angeboten. Die 4-jährige Pflegefachassistenz umfasst mehr Pflegebereiche als die Pflegeassistenz (z.B. Pflege von Kindern und Jugendlichen, von psychisch kranken Menschen oder von chronisch Kranken) und auch eine umfassendere Ausbildung in den einzelnen Pflegebereichen. Nach Absolvierung der 3-jährigen Pflegeassistenz kann die Ausbildung zur Pflegefachassistenz weitergeführt werden (Dauer: 1 Jahr).
Mit der Einrichtung der Pflegeassistenz-/Pflegefachassistenz-Ausbildung als 3- bis 4-jähriger Lehrberuf ist es nun erstmals möglich, diese Ausbildung bereits nach Abschluss der Pflichtschule bzw. der 9. Schulstufe (also mit 15 Jahren) zu beginnen. Die bisherigen 1- bis 2-jährigen Ausbildungsformen, also die Pflegeassistenz-Lehrgänge und die Pflegeassistenz-Ausbildungen an den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege, setzen ja ein Mindestalter von 17 Jahren voraus, weil für jüngere Personen der direkte Patientenkontakt bzw. die praktische Ausbildung am Krankenbett nicht erlaubt ist (siehe Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung und Gesundheits- und Krankenpflegegesetz). In der Pflegelehre werden daher in den ersten beiden Lehrjahren neben den theoretischen Kenntnissen vor allem fächerübergreifende Lerninhalte vermittelt. Medizinisch-pflegerische Maßnahmen können in Form von "Simulationen" (z.B. mit menschenähnlichen Puppen) auch schon vor Vollendung des 17. Lebensjahres erlernt und geübt werden. Die Möglichkeit einer Ausbildung im direkten PatientInnen-Kontakt besteht auch hinsichtlich des Erwerbs sozialer und kommunikativer Fertigkeiten/Kenntnisse (Gesprächsführung, Tagesgestaltung, Beschäftigung), zum Beispiel in SeniorInnen- und Behindertenheimen.
PflegefachassistentInnen arbeiten in Krankenhäusern, Ambulatorien, Rehabilitationseinrichtungen, Kuranstalten, Behindertenheimen, SeniorInnen- und Pflegeheimen, Palliativeinrichtungen/Hospize (Sterbebegleitung), medizinischen Ordinationen und in Einrichtungen, die Hauskrankenpflege anbieten (z.B. Caritas, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Volkshilfe). Sie gehören meist einem Team aus PflegeassistentInnen/PflegefachassistentInnen, Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen und Ärzten/Ärztinnen an.
Die Aufgaben der PflegefachassistentInnen in der Betreuung pflegebedürftiger Menschen (PatientInnen, SeniorInnen, Behinderte) umfassen vor allem die regelmäßige Körperpflege (Reinigung, Hautpflege, Inkontinenzversorgung), das Anrichten von Mahlzeiten und die Unterstützung beim Essen/Trinken (Füttern), die sachgemäße Lagerung (um das Wundliegen zu verhindern) und das Wechseln der Bettwäsche. PflegefachassistentInnen gehen auch auf die Fragen und Wünsche/Bedürfnisse der PatientInnen und Angehörigen ein und helfen den PatientInnen beim Aufstehen, Anziehen und Gehen sowie bei der Benützung der Toilette. Eine wichtige Aufgabe ist auch, die Pflegeräumlichkeiten und die Pflegebehelfe in Ordnung zu halten und zu reinigen bzw. zu desinfizieren.
Bestimmte Tätigkeiten dürfen PflegefachassistentInnen nur auf schriftliche Anordnung von Ärzten/Ärztinnen und unter Aufsicht des diplomierten Pflegepersonals oder von Ärzten/Ärztinnen durchführen. Dazu gehören die Verabreichung von Arzneimittel, die Blutentnahme aus der Kapillare (z.B. an der Fingerspitze), die Blutentnahme aus der Vene (ausgenommen bei Kindern), die Durchführung einfacher standardisierter Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen sowie von Schnelltestverfahren, das Anlegen von Bandagen und Verbänden, die Verabreichung von Insulininjektionen und Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln oder die Durchführung einfacher Wärme- und Lichtanwendungen. Anweisungspflichtig sind auch die Überwachung der medizinischen Basisdaten (z.B. Körpertemperatur, Puls, Blutdruck, Gewicht, Atmung) und die Beobachtung der Zustandsveränderungen der PatientInnen; im Rahmen der Dokumentation tragen die PflegefachassistentInnen diese Informationen in die vorgesehenen Tabellen/Formulare ein. Wenn außergewöhnliche Entwicklungen oder Abweichungen stattfinden, teilen sie dies den Vorgesetzten mit.
HINWEIS zum Tätigkeitsunterschied zwischen PflegeassistentInnen und PflegefachassistentInnen: PflegeassistentInnen dürfen einige Tätigkeiten in der Pflege nicht dürchführen (auch nicht auf ärztliche Anweisung); diese Tätigkeiten sind den länger und spezieller ausgebildeten PflegefachassistentInnen (nach schriftlicher ärztlicher Anordnung) bzw. dem diplomierten Pflegepersonal vorbehalten und umfassen beispielsweise folgende Bereiche (Aufzählung ist nicht vollständig):
Im BERUFSBILD für den Lehrberuf "PflegefachassistentIn" sind unter anderem folgende Kompetenzbereiche festgelegt (Quelle: Pflegefachassistenz-Ausbildungsordnung 2023) - die Kompetenzbereiche, die NUR in der Pflegefachassistenz, aber nicht in der Pflegeassistenz unterrichtet werden, sind FETT dargestellt:
Hinweis: Die gezeigten Fotos stammen aus einem Berufsfeld und können daher vom beschriebenen Einzelberuf abweichen.
Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)
| PflegefachassistentIn (Lehrberuf) | |||||||||||||||||||||||
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| Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) | 1. Lj | 2. Lj | 3. Lj | 4. Lj | gültig ab | ||||||||||||||||||
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Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) - Sozial- und Gesundheitseinrichtungen, die dem Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen angehören (Mitgliederliste siehe im Internet unter www.swoe.at) (Angestellte)
gültig ab 01.04.2026
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966 | 1.228 | 1.460 | 1.909 | 01.04.2026 | ||||||||||||||||||
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Privatkrankenanstalten Österreichs (gilt für alle Mitglieder des Verbandes der Privatkrankenanstalten Österreichs mit 6 ausdrücklichen Ausnahmen - siehe KV) (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.04.2026
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988 | 1.111 | 1.257 | 1.396 | 01.04.2026 | ||||||||||||||||||
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Konfessionelle Ordensspitäler Österreichs (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.03.2026
Sonderregelung für Lehrlinge des Kardinal Schwarzenberg Klinikums (Schwarzach im Pongau, Bundesland Salzburg)
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1.088 | 1.224 | 1.496 | 1.768 | 01.03.2026 | ||||||||||||||||||
| Sonderregelung für Lehrlinge des Kardinal Schwarzenberg Klinikums (Schwarzach im Pongau, Bundesland Salzburg) | 997 | 1.205 | 1.388 | 1.564 | 01.03.2026 | ||||||||||||||||||
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Konfessionelle Alten- und Pflegeheime Österreichs (ohne Oberösterreich) (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.06.2026
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952 | 1.089 | 1.491 | 1.640 | 01.06.2026 | ||||||||||||||||||
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Konfessionelle Alten- und Pflegeheime OBERÖSTERREICHS (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.01.2025
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1.018 | 1.294 | 1.539 | 2.012 | 01.01.2025 | ||||||||||||||||||
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Alten- und Pflegeheimen der Gemeinden und Gemeindeverbände des Bundeslandes OBERÖSTERREICH (Gemeindebedienstete)
gültig ab 01.01.2025
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1.013 | 1.288 | 1.532 | 2.002 | 01.01.2025 | ||||||||||||||||||
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Caritas - Karitative Einrichtungen der Katholischen Kirche in Österreich (Mitgliederliste siehe im Internet unter www.vka.or.at) (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.04.2026
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966 | 1.228 | 1.460 | 1.909 | 01.04.2026 | ||||||||||||||||||
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KAGES - Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (Landeskrankenhäuser und Landespflegezentren der Steiermark) (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.04.2026
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966 | 1.228 | 1.460 | 1.909 | 01.04.2026 | ||||||||||||||||||
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Christliche Krankenhäuser Kärntens (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.01.2026
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956 | 1.095 | 1.498 | 1.648 | 01.01.2026 | ||||||||||||||||||
Betriebe/Lehrbetriebe:
Krankenhäuser, Ambulatorien, Rehabilitationseinrichtungen, Kuranstalten, Behindertenheime, SeniorInnen-Heime, Altenpflegeheime, Palliativeinrichtungen/Hospize (Sterbebegleitung), Arztpraxen, Einrichtungen der Hauskrankenpflege, selbständige Gesundheits- und KrankenpflegerInnen.
Lehrstellensituation:
Da die Pflegelehre erst ab 1.9.2023 gültig ist, kann die Lehrstellensituation nur schwer eingeschätzt werden. Seit Beginn der Pflegelehre wurden im Jahr 2023 in der 3-jährigen Pflegeassistenz bereits 37 Lehrlinge registriert, in der 4-jährigen Pflegefachassistenz noch keine; im Jahr 2024 waren es in der 3-jährigen Form bereits fast 130 Lehrlinge, in der 4-jährigen Form über 20 Lehrlinge. Im Jahr 2025 haben sich die Lehrlingszahlen in der 3-jährigen Form fast verdoppelt (236 Lehrlinge), in der 4-jährigen Form fast verdreifacht (60 Lehrlinge). Das ist noch nicht allzu viel, aber die Ausbildungseinrichtungen müssen sich wohl erst auf die Möglichkeit einer Pflegelehre für 15-Jährige einstellen. Die bisherigen Pflege-Ausbildungen gehören jedenfalls nach wie vor zu den am häufigsten nachgefragten und durchgeführten Ausbildungen. Die meisten Pflege-Lehrstellen gibt es derzeit in Tirol (40 Prozent) sowie in Oberösterreich und Vorarlberg (zusammen mehr als ein Viertel). In den anderen Bundesländern waren es bisher nur relativ wenige.
Unterschiede nach Geschlecht:
Die Gesundheits- und Krankenpflege-Berufe sowie die Pflegeassistenz-Berufe werden größtenteils von Frauen erlernt und ausgeübt; aber der Anteil der Männer in diesen Berufen hat in den letzten Jahren etwas zugenommen. Der Frauenanteil macht rund 85 Prozent aus, der Männeranteil rund 15 Prozent. Dieses Geschlechterverhältnis zeigt sich auch bei den ersten Lehrlingen im Lehrberuf "PflegeassistentIn" bzw. "PflegefachassistentIn".
Berufsaussichten: Der steigende Anteil älterer und alter Menschen an der Bevölkerung und die zunehmenden Ansprüche an das Gesundheitssystem bringen es mit sich, dass die Pflegeberufe immer bedeutender werden und sich immer mehr hin zu höchst anspruchsvollen und teils sehr spezialisierten Berufsbildern entwickeln. Es gibt hier also sehr gute Berufsaussichten mit zahlreichen beruflichen Entwicklungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten und entsprechenden Aufstiegschancen.
Beschäftigungsaussichten: Aktuell herrscht ein großer Personalmangel in der medizinischen Versorgung, Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen sowie älteren Menschen. Dieser massive Bedarf an Pflegepersonal wird künftig noch weiter zunehmen, weil der Anteil der alten Menschen an der Bevölkerung steigt und immer weniger Menschen von Familienangehörigen betreut werden. PflegeassistentInnen können daher auch in Zukunft mit guten Beschäftigungsaussichten rechnen.
Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.
Folgende Ausbildungen und berufsbildende Schulen bieten teilweise eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:
| Lehre Pflegefachassistenz (öffnen) Lehre |
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Landesberufsschule St. Pölten (öffnen) 3100 St. Pölten, Hötzendorfstraße 8 Tel.: +43 (0)2742 732 10, https://lbsstpoelten.ac.at/ |
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| Lehre Pflegefachassistenz (öffnen) Lehre |
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Berufsschule Linz 1 (öffnen) 4040 Linz, Reindlstraße 48-50 Tel.: +43 (0)732 77 20-35700, https://bs-linz1.ac.at/ |
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| Lehre Pflegefachassistenz (öffnen) Lehre |
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Landesberufsschule Bad Radkersburg (öffnen) 8490 Bad Radkersburg, Barthold-Stürgkh-Straße 7 Tel.: +43 (0)3476 25 41, Fax: +43 (0)3476 25 41-78, https://www.berufsschulen.steiermark.at/ |
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| Lehre Pflegefachassistenz (öffnen) Lehre |
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Tiroler Fachberufsschule für Ernährung, Schönheit, Chemie, Medien - Standort Lohbach (öffnen) 6020 Innsbruck, Lohbachufer 6a Tel.: +43 (0)512 284 566, https://tfbs-escm.at/ |
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| Lehre Pflegefachassistenz (öffnen) Lehre |
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|---|---|
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Landesberufsschule Feldkirch (öffnen) 6800 Feldkirch, Rebberggasse 32 Tel.: +43 (0)5522 720 29, Fax: +43 (0)5522 720 29-7, https://lbsfe1.snv.at/ |
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| PflegefachassistentIn (Lehrberuf) (inkl. Doppellehren) | ||||||||||
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Dieser Lehrberuf kann seit 1.9.2023 erlernt werden! |
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| Anz./Jahr | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| männlich | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | 0 | 3 | 7 |
| weiblich | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | 0 | 20 | 53 |
| gesamt | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | 0 | 23 | 60 |
| Frauenanteil | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | - | 87,0% | 88,3% |
| Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich | ||||||||||
| PflegefachassistentIn (Lehrberuf) | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verwandte Lehrberufe | LAP-Ersatz * | |||||||||
| PflegeassistentIn (Lehrberuf) | nein | |||||||||
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* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz |
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Alle Berufe in der Pflege erfordern ständige Weiterbildung hinsichtlich neuer pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und neuer Pflegemethoden sowie eine Spezialisierung auf den jeweiligen Einsatzbereich. PflegeassistentInnen sind daher verpflichtet, sich im Rahmen von Weiterbildungen über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege zu informieren und ihre erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen. Innerhalb von jeweils 5 Jahren müssen sie mindestens 40 Weiterbildungsstunden nachweisen.
Hier einige Beispiele von Weiterbildungsmöglichkeiten in den medizinischen Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen: Altenpflege, Basale Stimulation in der Pflege, Forensik in der Pflege, Hauskrankenpflege, Hygiene und Infektionslehre, Kinder- und Jugendlichenpflege, Kultur- und gendersensible Pflege, Pflege bei psychiatrischen Erkrankungen, Pflege von chronisch Kranken, Pflege von Menschen mit Beeinträchtigung, Validation in der Altenpflege, Pflege bei psychiatrischen Erkrankungen, Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen, Palliativpflege, wertschätzende Kommunikation mit PatientInnen.
Weiterbildungen für Pflegepersonal werden auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten angeboten. Themenbereiche sind z.B.: Demenz, Diabetes, Heimhilfe, Wundversorgung, Kinesiologie, Seniorenaktivierungstraining, Diabetische Fußpflege
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs:
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
Aufstiegsmöglichkeiten:
Aufstiegspositionen für diesen Beruf sind z.B. "StationspflegerIn" bzw. "OberpflegerIn" oder "DiplomierteR Gesundheits- und KrankenpflegerIn" (Diplomausbildung und Diplomprüfung erforderlich).
Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung besteht im Pflegebereich nur für Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen.
Hinweis: Die gezeigten Fotos stammen aus einem Berufsfeld und können daher vom beschriebenen Einzelberuf abweichen.