Start | PflegefachassistentIn (Lehrberuf)

Hinweis

Die Pflegelehre kann seit 1.9.2023 begonnen werden. Sie wird derzeit als befristeter Ausbildungsversuch geführt; der Eintritt in die Lehre ist vorläufig bis 31.12.2029 möglich.

Die Pflegelehre wird in einer 3-jährigen Form ("Pflegeassistenz", PA) und einer 4-jährigen Form ("Pflegefachassistenz", PFA) angeboten. Die 4-jährige Pflegefachassistenz umfasst mehr Pflegebereiche als die Pflegeassistenz (z.B. Pflege von Kindern und Jugendlichen, von psychisch kranken Menschen oder von chronisch Kranken) und auch eine umfassendere Ausbildung in den einzelnen Pflegebereichen. Nach Absolvierung der 3-jährigen Pflegeassistenz kann die Ausbildung zur Pflegefachassistenz weitergeführt werden (Dauer: 1 Jahr).

Mit der Einrichtung der Pflegeassistenz-/Pflegefachassistenz-Ausbildung als 3- bis 4-jähriger Lehrberuf ist es nun erstmals möglich, diese Ausbildung bereits nach Abschluss der Pflichtschule bzw. der 9. Schulstufe (also mit 15 Jahren) zu beginnen. Die bisherigen 1- bis 2-jährigen Ausbildungsformen, also die Pflegeassistenz-Lehrgänge und die Pflegeassistenz-Ausbildungen an den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege, setzen ja ein Mindestalter von 17 Jahren voraus, weil für jüngere Personen der direkte Patientenkontakt bzw. die praktische Ausbildung am Krankenbett nicht erlaubt ist (siehe Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung und Gesundheits- und Krankenpflegegesetz). In der Pflegelehre werden daher in den ersten beiden Lehrjahren neben den theoretischen Kenntnissen vor allem fächerübergreifende Lerninhalte vermittelt. Medizinisch-pflegerische Maßnahmen können in Form von "Simulationen" (z.B. mit menschenähnlichen Puppen) auch schon vor Vollendung des 17. Lebensjahres erlernt und geübt werden. Die Möglichkeit einer Ausbildung im direkten PatientInnen-Kontakt besteht auch hinsichtlich des Erwerbs sozialer und kommunikativer Fertigkeiten/Kenntnisse (Gesprächsführung, Tagesgestaltung, Beschäftigung), zum Beispiel in SeniorInnen- und Behindertenheimen.


Tätigkeitsmerkmale

PflegefachassistentInnen arbeiten in Krankenhäusern, Ambulatorien, Rehabilitationseinrichtungen, Kuranstalten, Behindertenheimen, SeniorInnen- und Pflegeheimen, Palliativeinrichtungen/Hospize (Sterbebegleitung), medizinischen Ordinationen und in Einrichtungen, die Hauskrankenpflege anbieten (z.B. Caritas, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Volkshilfe). Sie gehören meist einem Team aus PflegeassistentInnen/PflegefachassistentInnen, Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen und Ärzten/Ärztinnen an.

Die Aufgaben der PflegefachassistentInnen in der Betreuung pflegebedürftiger Menschen (PatientInnen, SeniorInnen, Behinderte) umfassen vor allem die regelmäßige Körperpflege (Reinigung, Hautpflege, Inkontinenzversorgung), das Anrichten von Mahlzeiten und die Unterstützung beim Essen/Trinken (Füttern), die sachgemäße Lagerung (um das Wundliegen zu verhindern) und das Wechseln der Bettwäsche. PflegefachassistentInnen gehen auch auf die Fragen und Wünsche/Bedürfnisse der PatientInnen und Angehörigen ein und helfen den PatientInnen beim Aufstehen, Anziehen und Gehen sowie bei der Benützung der Toilette. Eine wichtige Aufgabe ist auch, die Pflegeräumlichkeiten und die Pflegebehelfe in Ordnung zu halten und zu reinigen bzw. zu desinfizieren.

Bestimmte Tätigkeiten dürfen PflegefachassistentInnen nur auf schriftliche Anordnung von Ärzten/Ärztinnen und unter Aufsicht des diplomierten Pflegepersonals oder von Ärzten/Ärztinnen durchführen. Dazu gehören die Verabreichung von Arzneimittel, die Blutentnahme aus der Kapillare (z.B. an der Fingerspitze), die Blutentnahme aus der Vene (ausgenommen bei Kindern), die Durchführung einfacher standardisierter Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen sowie von Schnelltestverfahren, das Anlegen von Bandagen und Verbänden, die Verabreichung von Insulininjektionen und Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln oder die Durchführung einfacher Wärme- und Lichtanwendungen. Anweisungspflichtig sind auch die Überwachung der medizinischen Basisdaten (z.B. Körpertemperatur, Puls, Blutdruck, Gewicht, Atmung) und die Beobachtung der Zustandsveränderungen der PatientInnen; im Rahmen der Dokumentation tragen die PflegefachassistentInnen diese Informationen in die vorgesehenen Tabellen/Formulare ein. Wenn außergewöhnliche Entwicklungen oder Abweichungen stattfinden, teilen sie dies den Vorgesetzten mit.

HINWEIS zum Tätigkeitsunterschied zwischen PflegeassistentInnen und PflegefachassistentInnen: PflegeassistentInnen dürfen einige Tätigkeiten in der Pflege nicht dürchführen (auch nicht auf ärztliche Anweisung); diese Tätigkeiten sind den länger und spezieller ausgebildeten PflegefachassistentInnen (nach schriftlicher ärztlicher Anordnung) bzw. dem diplomierten Pflegepersonal vorbehalten und umfassen beispielsweise folgende Bereiche (Aufzählung ist nicht vollständig):

  • Durchführung standardisierter diagnostischer Programme (z.B. EKG, EEG),
  • Lungenfunktionstests,
  • Legen und Entfernen von Magensonden durch Nase oder Mund,
  • Ab- und Anschluss laufender Infusionen,
  • Anlegen von Miedern, Orthesen (Gelenksstützen) und elektrisch betriebenen Bewegungsschienen.

 

Im BERUFSBILD für den Lehrberuf "PflegefachassistentIn" sind unter anderem folgende Kompetenzbereiche festgelegt (Quelle: Pflegefachassistenz-Ausbildungsordnung 2023) - die Kompetenzbereiche, die NUR in der Pflegefachassistenz, aber nicht in der Pflegeassistenz unterrichtet werden, sind FETT dargestellt:

  1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
  2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
  3. Berufliche Identitätsentwicklung
  4. Der gesunde Mensch
  5. Der pflegebedürftige Mensch
  6. Menschen im Krankenhaus pflegen
  7. Menschen mit Behinderung in unterschiedlichen Settings pflegen
  8. Menschen im Pflegewohnheim pflegen
  9. Menschen zu Hause pflegen
  10. Berufstätig werden und bleiben
  11. Berufliche Identität als PflegefachassistentIn entwickeln und Verantwortung übernehmen
  12. Pflege von hochbetagten Menschen
  13. Pflege von Menschen mit Behinderung
  14. Pflege psychisch kranker Menschen
  15. Pflege von Kindern und Jugendlichen
  16. Pflege von Menschen mit palliativem Betreuungsbedarf
  17. Pflege von chronisch kranken Menschen
  18. Pflege von akut kranken Menschen
  19. In der Organisation zur nachhaltigen Qualitätsentwicklung beitragen
Siehe auch:

PflegefachassistentInnen arbeiten in Krankenhäusern, Ambulatorien, Rehabilitationseinrichtungen, Kuranstalten, Behindertenheimen, SeniorInnen- und Pflegeheimen, Palliativeinrichtungen/Hospize (Sterbebegleitung), medizinischen Ordinationen und in Einrichtungen, die Hauskrankenpflege anbieten (z.B. Caritas, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Volkshilfe). Sie gehören meist einem Team aus PflegeassistentInnen/PflegefachassistentInnen, Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen und Ärzten/Ärztinnen an.

Die Aufgaben der PflegefachassistentInnen in der Betreuung pflegebedürftiger Menschen (PatientInnen, SeniorInnen, Behinderte) umfassen vor allem die regelmäßige Körperpflege (Reinigung, Hautpflege, Inkontinenzversorgung), das Anrichten von Mahlzeiten und die Unterstützung beim Essen/Trinken (Füttern), die sachgemäße Lagerung (um das Wundliegen zu verhindern) und das Wechseln der Bettwäsche. PflegefachassistentInnen gehen auch auf die Fragen und Wünsche/Bedürfnisse der PatientInnen und Angehörigen ein und helfen den PatientInnen beim Aufstehen, Anziehen und Gehen sowie bei der Benützung der Toilette. Eine wichtige Aufgabe ist auch, die Pflegeräumlichkeiten und die Pflegebehelfe in Ordnung zu halten und zu reinigen bzw. zu desinfizieren.

Bestimmte Tätigkeiten dürfen PflegefachassistentInnen nur auf schriftliche Anordnung von Ärzten/Ärztinnen und unter Aufsicht des diplomierten Pflegepersonals oder von Ärzten/Ärztinnen durchführen. Dazu gehören die Verabreichung von Arzneimittel, die Blutentnahme aus der Kapillare (z.B. an der Fingerspitze), die Blutentnahme aus der Vene (ausgenommen bei Kindern), die Durchführung einfacher standardisierter Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen sowie von Schnelltestverfahren, das Anlegen von Bandagen und Verbänden, die Verabreichung von Insulininjektionen und Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln oder die Durchführung einfacher Wärme- und Lichtanwendungen. Anweisungspflichtig sind auch die Überwachung der medizinischen…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
PflegefachassistentIn (Lehrberuf)
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) - Sozial- und Gesundheitseinrichtungen, die dem Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen angehören (Angestellte)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Privatkrankenanstalten Österreichs (gilt für alle Mitglieder des Verbandes der Privatkrankenanstalten Österreichs mit 6 ausdrücklichen Ausnahmen - siehe KV) (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Konfessionelle Ordensspitäler Österreichs (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
Konfessionelle Alten- und Pflegeheime Österreichs (KAP) (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
Caritas - karitative Einrichtungen der Katholischen Kirche in Österreich (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
  • gute körperliche Verfassung: Bewegen (Heben) und Stützen der PatientInnen (bei Körperpflege und Mobilisation); Überziehen der Betten;
  • physische Ausdauer: Arbeiten im Schichtbetrieb (z.B. Nachtschicht);
  • Handgeschicklichkeit: sicheres Handhaben der medizinischen Werkzeuge und Geräte (z.B. Blutentnahme, Analysegeräte); Anlegen von Bandagen und Verbänden; Verabreichung von Injektionen;
  • Fingerfertigkeit: Eingeben von Daten in den Computer (Dokumentation);
  • Auge-Hand-Koordination: Blutentnahme;
  • Sehvermögen: genaues Erkennen von Haut-Veränderungen (z.B. Rötungen, Verfärbungen); genaues Ablesen von Messgeräten (z.B. Fiebermesser, Blutdruckmesser);
  • Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit Desinfektionsmittel und Reinigungsmitteln, Hautpflegemitteln und verschiedenen medizinischen Chemikalien;
  • Kontaktfähigkeit: Gesprächsführung mit den PatientInnen und deren Angehörigen;
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten im Team mit Ärzten/Ärztinnen und diplomiertem Pflegepersonal;
  • Sprachfertigkeit mündlich: Verwenden medizinischer Fachbegriffe; genaues/treffendes Formulieren medizinischer/pflegerischer Berichte im Gespräch mit TeamkollegInnen; kommunizieren mit PatientInnen und deren Angehörigen;
  • Sprachfertigkeit schriftlich: Formulieren von Pflegeprotokollen und von Inhalten für die Dokumentation;
  • Reaktionsfähigkeit: rasches Reagieren und Handeln in Notsituationen;
  • Selbständigkeit: Erfordernis des eigenständigen und entschlossenen Handelns in Notsituationen;
  • generelle Lernfähigkeit: ständiger Weiterbildungsbedarf hinsichtlich neuer Pflegetechniken und medizinischer Entwicklungen; laufendes Einstellen auf neue PatientInnen und neue pflegerische Herausforderungen;
  • psychische Ausdauer: Abend- und Nachtdienste; Sonntags- und Feiertagsdienst; Infektionsgefahr; Belastung durch die ständige Konfrontation mit Krankheit, Leiden und Tod.

Betriebe/Lehrbetriebe:
Krankenhäuser, Ambulatorien, Rehabilitationseinrichtungen, Kuranstalten, Behindertenheime, SeniorInnen-Heime, Altenpflegeheime, Palliativeinrichtungen/Hospize (Sterbebegleitung), Arztpraxen, Einrichtungen der Hauskrankenpflege, selbständige Gesundheits- und KrankenpflegerInnen.

Lehrstellensituation:
Da die Pflegelehre erst ab 1.9.2023 gültig ist, kann die Lehrstellensituation noch nicht eingeschätzt werden. Seit Beginn der Pflegelehre im Jahr 2023 wurden in der 4-jährigen Pflegefachassistenz noch keine Lehrlinge registriert (in der 3-jährigen Pflegeassistenz waren es immerhin schon 37 Lehrlinge). Die Ausbildungseinrichtungen müssen sich wohl erst auf die Möglichkeit einer Pflegelehre (für 15-Jährige) einstellen. Die bisherigen Pflege-Ausbildungen gehören jedenfalls zu den am häufigsten nachgefragten und durchgeführten Ausbildungen.

Unterschiede nach Geschlecht:
Die Gesundheits- und Krankenpflege-Berufe sowie die Pflegeassistenz-Berufe werden größtenteils von Frauen erlernt und ausgeübt; aber der Anteil der Männer in diesen Berufen hat in den letzten Jahren etwas zugenommen. Der Frauenanteil macht rund 85 Prozent aus, der Männeranteil rund 15 Prozent. Exakt dieses Geschlechterverhältnis zeigt sich auch bei den ersten Lehrlingen im Lehrberuf "PflegeassistentIn".

Berufsaussichten: Der steigende Anteil älterer und alter Menschen an der Bevölkerung und die zunehmenden Ansprüche an das Gesundheitssystem bringen es mit sich, dass die Pflegeberufe immer bedeutender werden und sich immer mehr hin zu höchst anspruchsvollen und teils sehr spezialisierten Berufsbildern entwickeln. Es gibt hier also sehr gute Berufsaussichten mit zahlreichen beruflichen Entwicklungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten und entsprechenden Aufstiegschancen.

Beschäftigungsaussichten: Aktuell herrscht ein großer Personalmangel in der medizinischen Versorgung, Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen sowie älteren Menschen. Dieser massive Bedarf an Pflegepersonal wird künftig noch weiter zunehmen, weil der Anteil der alten Menschen an der Bevölkerung steigt und immer weniger Menschen von Familienangehörigen betreut werden. PflegeassistentInnen können daher auch in Zukunft mit guten Beschäftigungsaussichten rechnen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "PflegefachassistentIn", dem der Beruf "PflegefachassistentIn (Lehrberuf)" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Folgende Ausbildungen und berufsbildende Schulen bieten teilweise eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

  • Lehrgang - Ausbildung zur Pflegeassistenz
  • Lehrgang - Ausbildung zur Pflegefachassistenz
  • Lehrgang für Fachsozialbetreuung
  • Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege
  • Schule für Sozialbetreuungsberufe
  • Fachschule für Gesundheit und Pflege
  • Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung
  • Höhere Lehranstalt für Sozialbetreuung und Pflege
Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
PflegefachassistentIn (Lehrberuf) (inkl. Doppellehren)
Dieser Lehrberuf kann seit 1.9.2023 erlernt werden!
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 0
weiblich k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 0
gesamt k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 0
Frauenanteil k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. -
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
PflegefachassistentIn (Lehrberuf)
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
PflegeassistentIn (Lehrberuf) nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Alle Berufe in der Pflege erfordern ständige Weiterbildung hinsichtlich neuer pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und neuer Pflegemethoden sowie eine Spezialisierung auf den jeweiligen Einsatzbereich. PflegeassistentInnen sind daher verpflichtet, sich im Rahmen von Weiterbildungen über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege zu informieren und ihre erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen. Innerhalb von jeweils 5 Jahren müssen sie mindestens 40 Weiterbildungsstunden nachweisen.

Hier einige Beispiele von Weiterbildungsmöglichkeiten in den medizinischen Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen: Altenpflege, Basale Stimulation in der Pflege, Forensik in der Pflege, Hauskrankenpflege, Hygiene und Infektionslehre, Kinder- und Jugendlichenpflege, Kultur- und gendersensible Pflege, Pflege bei psychiatrischen Erkrankungen, Pflege von chronisch Kranken, Pflege von Menschen mit Beeinträchtigung, Validation in der Altenpflege, Pflege bei psychiatrischen Erkrankungen, Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen, Palliativpflege, wertschätzende Kommunikation mit PatientInnen.

Weiterbildungen für Pflegepersonal werden auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten angeboten. Themenbereiche sind z.B.: Demenz, Diabetes, Heimhilfe, Wundversorgung, Kinesiologie, Seniorenaktivierungstraining, Diabetische Fußpflege

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs:

  • Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege

Aufstiegsmöglichkeiten:

Aufstiegspositionen für diesen Beruf sind z.B. "StationspflegerIn" bzw. "OberpflegerIn" oder "DiplomierteR Gesundheits- und KrankenpflegerIn" (Diplomausbildung und Diplomprüfung erforderlich).

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung besteht im Pflegebereich nur für Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen.

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