Start | PflegefachassistentIn

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Für die Ausübung dieses Berufs ist weiters die Registrierung im Gesundheitsberuferegister erforderlich.

Tätigkeitsmerkmale

PflegefachassistentInnen betreuen pflegebedürftige Menschen und unterstützen Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen sowie ÄrztInnen, indem sie deren Anweisungen eigenverantwortlich erfüllen. Sie überwachen Puls, Blutdruck, Atmung und Temperatur der PatientInnen, dokumentieren diese Werte und reagieren auf Veränderungen oder geben diese Information an ihre Vorgesetzten weiter. Sie sind auch dafür verantwortlich, bettlägrige Menschen richtig zu lagern und wenden dafür bestimmte Techniken an. Außerdem sorgen sie für die Mobilisierung der PatientInnen.

Weiters verabreichen PflegefachassistentInnen beispielsweise Injektionen, schließen Infusionen an oder ab, führen EKG, EEG oder Lungenfunktionstests durch oder legen Mieder und Orthesen an. Zudem versorgen sie einfache Wunden, legen Bandagen sowie Wickel an, bereiten Blutabnahmen vor und führen diese, außer bei Kindern, auch durch. Zudem beraten und unterstützen sie Angehörige, auch in Krisensituationen. Sie wirken außerdem in der Ausbildung von Pflegeassistenzkräften mit.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Gesundheitszustand der PatientInnen laufend kontrollieren
  • Medizinische Basisdaten aufnehmen, z.B. Blutdruck
  • Diagnostische Geräte bedienen, z.B. EEG
  • Injektionen verabreichen
  • Wunden versorgen und Bandagen anlegen
  • Angehörige beraten
  • Bei der Einschulung von PflegeassistentInnen mitwirken
Siehe auch:
  • Auge-Hand-Koordination
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft, in den Abendstunden zu arbeiten
  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Krankenhäuser
  • Arztpraxen
  • Pflege- und Altenheime
  • Kuranstalten
  • Rehabilitationszentren

Besonders durch die Corona-Krise wurde deutlich, dass in der medizinischen Versorgung, Pflege und Betreuung von Menschen Personalmangel herrscht, der durch die älter werdende Bevölkerung noch weiter steigen wird. Hinzu kommt eine hohe Fluktuation, auch aufgrund der teils belastenden Arbeitsbedingungen, sodass der Bedarf an Fachkräften bereits jetzt nicht gedeckt werden kann und dieser Mangel in den nächsten Jahren noch zunehmen wird. Die Berufsaussichten für PflegefachassistentInnen sind gut.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "PflegefachassistentIn", dem der Beruf "PflegefachassistentIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Grundlage für diesen Beruf bildet eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege. Sie dauert bei Vollzeitausbildung 2 Jahre und umfasst insgesamt 3.200 Stunden. Die Ausbildung schließt mit einer kommissionellen Prüfung und einem Diplom in der Pflegefachassistenz.

Für den Zugang zur Ausbildung ist ein Mindestalter von 17 Jahren sowie die erfolgreiche Absolvierung der 10. Schulstufe oder die Berechtigung zur Ausübung der Pflegeassistenz erforderlich. Für Personen mit erfolgreichem Abschluss als PflegeassistentIn verkürzt sich die Ausbildung zur PflegefachassistentIn um ein Jahr bzw. 1.600 Stunden.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Ausbildung zum Beruf PflegefachassistentIn an einer Höheren Lehranstalt für Sozialbetreuung und Pflege (5 Jahre mit Reife- und Diplomprüfung) abzuschließen oder im Anschluss an den Besuch einer Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung (3 Jahre) verkürzt zu absolvieren.

Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz kann auch im Rahmen einer Lehrausbildung absolviert werden, siehe dazu den Beruf PflegefachassistentIn (Lehrberuf) (Lehre).

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für PflegefachassistentInnen besteht eine Weiterbildungspflicht, die im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, GuKG § 104 verankert ist. Demnach müssen innerhalb von 5 Jahren Fortbildungen im Umfang von mindestens 40 Stunden absolviert werden, z.B. in Form von Seminaren, Lehrgängen oder Kongressen. Weitere Informationen finden Sie z.B. auf der Website des Sozialministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Weiterbildungen können beispielsweise beim Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Pflegedokumentation
  • Pflegemanagement
  • Gesundheitsförderung
  • Krankenhaushygiene
  • Palliativpflege

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Berufliche Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten für PflegefachassistentInnen bieten sich bei entsprechender Qualifikation etwa als LeiterIn des Pflegepersonals, als StationsleiterIn, in der Pflegedienstleitung oder im Ausbildungsbereich.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des freien Gewerbes "Personenbetreuung" möglich.

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der freien Gewerbe.

Diese Berufe könnten Sie auch interessieren ...

Uber weitere Berufsvorschläge
Weitere Berufe aus dem Bereich "Soziales, Gesundheit, Schönheitspflege" anzeigen
Suche
AMS
Suchportal