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Hinweis

Ältere Berufsbezeichnung(en): Holz- und SteinbildhauerIn

Tätigkeitsmerkmale

BildhauerInnen stellen kunsthandwerkliche und künstlerische Gegenstände aus verschiedenen Materialien (Holz, Stein, Alabaster, Gips, Kunststein, Metall, Kunststoff usw.) her. Die wichtigsten Produkte der BildhauerInnen sind Skulpturen, Grabmäler, Denkmäler, Freiplastiken, geschnitzte Holzdecken und Wandvertäfelungen, Holz- oder Steinverkleidungen, Schmuckelemente (für Möbel, Türen, Fassaden usw.), Reliefs, Modelle, Lampen, Spiegelrahmen und Souvenirs.

BildhauerInnen arbeiten sowohl handwerklich als auch maschinell. Für die Serienproduktion setzen sie eine Kopierfräse ein; bei dieser Technik ist meist eine händische Nachbearbeitung der Rohlinge erforderlich. Teilweise führen die BildhauerInnen auch Montagearbeiten durch, indem sie z.B. Figuren oder Statuen auf einem Sockel befestigen oder Verkleidungen und Schmuckelemente anbringen.

BildhauerInnen beginnen ihre Arbeit meist damit, nach gezeichneten Plänen zuerst die Modelle aus Plastilin, Ton oder Gips zu erstellen. Bei größeren Arbeiten tragen sie dabei das Material mit der Hand, mit einer Spachtel, einer Schlinge oder einem Stab auf ein Gerüst auf. Dann übertragen sie verschiedene Punkte von den Zeichnungen oder Modellen auf das Werkstück und bearbeiten es je nach Material mit den entsprechenden Werkzeugen. Die wichtigsten Werkzeuge sind Sägen, Schnitzeisen und -messer in verschiedenen Größen, Hobeln, Raspeln, Feilen, Schleifpapier, ein Kompressor mit verschiedenen Meißeln und Stemmeisen sowie Hämmer.

Wenn das Werkstück fertig ist, bearbeiten die BildhauerInnen die Oberfläche mit verschiedenen Techniken wie Imprägnieren, Beizen, Lasieren, Wachsen, Ölen oder Polieren. Besondere Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern das Bemalen und vor allem das Vergolden ("Fassen") der Gegenstände; dabei wird mit Leimtränken, Kreidestaub, Blattgold und Ölfarben gearbeitet.

BildhauerInnen führen auch Instandhaltungs- und Restaurierungsarbeiten an Möbeln, Kunstgegenständen, historischen Gebäuden und Denkmälern durch. Bei Restaurierungsaufträgen erstellen sie zunächst ein Schadensgutachten und bestimmen Art und Umfang der erforderlichen Restaurierungsarbeiten. Bei Fassaden-Restaurierungen arbeiten BildhauerInnen mit SteinmetzInnen zusammen. Sie festigen zunächst die Steinteile durch Auftragen von chemischen Festigungsmitteln; danach führen sie die erforderlichen Reinigungsarbeiten mit Wasser oder chemischen Reinigungsmitteln durch. Schadstellen schließen sie mit Kunststein. Ersatzteile für beschädigte Fassadenteile fertigen sie in der Werkstatt an. Bei der Restaurierung von Figuren, Reliefs und Möbeln ergänzen die BildhauerInnen fehlende Teile und bessern schadhafte Stellen aus. Abschließend bringen sie Imprägnierungsmittel auf, um die Gegenstände vor neuerlichen Verfall zu schützen.

BildhauerInnen stellen kunsthandwerkliche und künstlerische Gegenstände aus verschiedenen Materialien (Holz, Stein, Alabaster, Gips, Kunststein, Metall, Kunststoff usw.) her. Die wichtigsten Produkte der BildhauerInnen sind Skulpturen, Grabmäler, Denkmäler, Freiplastiken, geschnitzte Holzdecken und Wandvertäfelungen, Holz- oder Steinverkleidungen, Schmuckelemente (für Möbel, Türen, Fassaden usw.), Reliefs, Modelle, Lampen, Spiegelrahmen und Souvenirs.

BildhauerInnen arbeiten sowohl handwerklich als auch maschinell. Für die Serienproduktion setzen sie eine Kopierfräse ein; bei dieser Technik ist meist eine händische Nachbearbeitung der Rohlinge erforderlich. Teilweise führen die BildhauerInnen auch Montagearbeiten durch, indem sie z.B. Figuren oder Statuen auf einem Sockel befestigen oder Verkleidungen und Schmuckelemente anbringen.

BildhauerInnen beginnen ihre Arbeit meist damit, nach gezeichneten Plänen zuerst die Modelle aus Plastilin, Ton oder Gips zu erstellen. Bei größeren Arbeiten tragen sie dabei das Material mit der Hand, mit einer Spachtel, einer Schlinge oder einem Stab auf ein Gerüst auf. Dann übertragen sie verschiedene Punkte von den Zeichnungen oder Modellen auf das Werkstück und bearbeiten es je nach Material mit den entsprechenden Werkzeugen. Die wichtigsten Werkzeuge sind Sägen, Schnitzeisen und -messer in verschiedenen Größen, Hobeln, Raspeln, Feilen, Schleifpapier, ein Kompressor mit verschiedenen Meißeln und Stemmeisen sowie Hämmer.

Wenn das Werkstück fertig ist, bearbeiten die BildhauerInnen die Oberfläche mit verschiedenen Techniken wie Imprägnieren, Beizen, Lasieren, Wachsen, Ölen oder Polieren. Besondere Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern das Bemalen und vor allem das Vergolden ("Fassen") der Gegenstände; dabei wird mit Leimtränken, Kreidestaub, Blattgold und Ölfarben gearbeitet.

BildhauerInnen führen auch Instandhaltungs- und Restaurierungsarbeiten an Möbeln, Kunstgegenständen, historischen Gebäuden und Denkmälern durch. Bei Restaurierun…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
BildhauerIn
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Steinmetzgewerbe (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2024
01.05.2024
Holz und Kunststoff verarbeitendes Gewerbe, Lohnschema für das Bildhauer-, Binder-, Bürsten- und Pinselmacher-, Drechsler-, Korb- und Möbelflechter- sowie Spielzeugherstellergewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2024
01.05.2024
  • Körperliche Wendigkeit: Restaurierungsarbeiten an Gebäuden und Denkmälern
  • Gleichgewichtsgefühl: Restaurierungsarbeiten an Gebäuden und Denkmälern
  • Handgeschicklichkeit: Schnitzen von Ornamenten, Gestalten von Figuren
  • Fingerfertigkeit: genaues Durchführen von Detailarbeiten
  • Tastsinn: exaktes Ausführen der Oberflächengestaltung der Werkstücke
  • Auge-Hand-Koordination: Arbeiten mit Handwerkzeugen
  • Sehvermögen: Holzschnitzen, Bearbeiten der Steine
  • räumliche Vorstellungsfähigkeit: plastisches Gestalten
  • gestalterische Fähigkeit: Herstellen und Restaurieren von kunsthandwerklichen Gegenständen

Betriebe/Lehrbetriebe:
BildhauerInnen arbeiten in kleinen und mittleren Bildhauer- und Restaurationsbetrieben, in öffentlichen Institutionen sowie in Betrieben, die Souvenirs herstellen. Viele sind selbstständig beschäftigt.

Lehrstellensituation:
In diesem Lehrberuf werden nur wenige Lehrlinge ausgebildet. Die jährliche Gesamtzahl der BildhauerIn-Lehrlinge ist in den letzten Jahren fast immer unter 5 Personen geblieben. Vereinzelte Lehrstellen hat es zuletzt nur in Wien und der Steiermark gegeben. Relativ häufig sind in diesem Lehrberuf Doppellehren, z.B. mit den Lehrberufen "VergolderIn und StaffiererIn" oder "TischlerIn".

Unterschiede nach Geschlecht:
Da im Lehrberuf "BildhauerIn" nur sehr wenige Lehrlinge ausgebildet werden, ist es schwierig, Aussagen über allfällige Unterschiede nach dem Geschlecht zu treffen. Aber bei längerfristiger Betrachtung kann festgestellt werden, dass der Anteil der weiblichen und männlichen Lehrlinge ziemlich ausgeglichen ist, wobei allerdings in den letzten Jahren wesentlich mehr Frauen als Männer den Lehrberuf erlernt haben.

Berufsaussichten:
Die Berufsaussichten von BildhauerInnen sind von der Entwicklung des Fremdenverkehrs und Aufträgen für den Denkmalschutz abhängig. Die besten Berufsaussichten haben BildhauerInnen in Gebieten mit viel Tourismus wie in Tirol, Salzburg, Kärnten oder Wien.

Beschäftigungsaussichten:
Die Nachfrage nach BildhauerInnen ist gering. Die Beschäftigungsaussichten sind jedoch stabil und können durch Weiterbildungen im Bereich Grafik verbessert werden.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "BildhauerIn", dem der Beruf "BildhauerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
BildhauerIn (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 5 3 2 1 0 2 3 2 1 1
weiblich 2 1 2 3 2 1 1 5 3 4
gesamt 7 4 4 4 2 3 4 7 4 5
Frauenanteil 28,6% 25,0% 50,0% 75,0% 100,0% 33,3% 25,0% 71,4% 75,0% 80,0%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
BildhauerIn
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
SteinmetzIn nein
SteinmetztechnikerIn nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Folgende berufsbildende Schulen bieten eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

Fachschule für Kunsthandwerk, Ausbildungszweig Bildhauerei (Hallstatt, Hallein, Elbigenalp, Innsbruck); Fachschule für Kunsthandwerk, Ausbildungszweig Drechslerei (Hallstatt); Fachschule für Kunsthandwerk, Ausbildungszweig Kunstschmiede und Metallplastiker (Steyr); Höhere Lehranstalt für Kunst und Design, Ausbildungszweig Plastisches Design (Graz); Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung, Ausbildungsschwerpunkt Gestaltung und Ausstattung (Linz); Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung, Ausbildungsschwerpunkt Plastisches Gestalten (Wien 16).

Weiterbildungsmöglichkeiten für BildhauerInnen sind Restaurierungskurse, Kurse zu Themen wie Gestaltung, Design, Ausstattung usw. sowie künstlerische Symposien, Sommerakademien und Ähnliches.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs sind vor allem die Bauhandwerkerschule für Steinmetze (3 Wintersemester) in Hallein/Salzburg und die Meisterschule für Kunst und Gestaltung, Ausbildungszweige "Bildhauerei", "Keramische Formgebung" oder "Metallgestaltung" (Dauer: 2 Jahre; Standort: Graz).

Aufstiegsmöglichkeiten:

Die Unternehmen des Bildhauergewerbes sind meist kleine Handwerksbetriebe, so dass es hier kaum Aufstiegsmöglichkeiten gibt. Es besteht aber die Möglichkeit zur selbständigen Berufsausübung bzw. zur Gründung eines eigenen Betriebes (Voraussetzung: Meisterprüfung).

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für BildhauerInnen in folgenden reglementierten Gewerben (Befähigungsnachweis erforderlich):

  • BildhauerIn (verbundenes Handwerk)
  • SteinmetzmeisterIn einschließlich Kunststeinerzeugung und TerrazzomacherIn

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