KerammalerIn
Berufsbereiche: Bergbau, Rohstoffe, Glas, Keramik, Stein / Medien, Grafik, Design, Druck, Kunst, KunsthandwerkAusbildungsform: Lehre
Infos zur Lehrlingsentschädigung (Lehrlingseinkommen)
Tätigkeitsmerkmale
Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)
KerammalerIn | |||||
---|---|---|---|---|---|
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) | |||||
Keramikergewerbe (gilt für alle Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen des keramischen Gewerbes, sofern sie sich ausschließlich mit der Erzeugung keramischer Gegenstände befassen (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2020
|
|||||
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres | 01.05.2020 | ||||
Porzellanwarenerzeuger in WIEN (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2020
|
|||||
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres | 01.05.2020 | ||||
Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie, Zierkeramische Industrie BURGENLAND, OBERÖSTERREICH, TIROL, WIEN (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2020
|
|||||
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres | 01.05.2020 |
- Handgeschicklichkeit: Dekorarbeiten, z.B. Glasieren
- Fingerfertigkeit: Dekorarbeiten, z.B. Malen feiner Muster
- Auge-Hand-Koordination: Dekorarbeiten, z.B. Malen nach Mustervorlage
- Sehvermögen: genaues Ausführen von Mustern und Motiven
- räumliche Vorstellungsfähigkeit: Entwerfen von Dekoren, Einteilen der Muster auf den Werkstücken, Bemalen
- gestalterische Fähigkeit: Entwerfen und Malen von Mustern
Betriebe/Lehrbetriebe: KerammalerInnen sind vor allem in der keramischen Industrie und in Keramikbetrieben beschäftigt.
Lehrstellensituation: Die Zahl der Ausbildungsbetriebe ist gering. Im Jahr 2017 stand kein Lehrling in Ausbildung.
Unterschiede nach Geschlecht: Der Lehrberuf KerammalerIn wird überwiegend von Frauen erlernt.
Berufsaussichten: Die feinkeramische Industrie verzeichnete zuletzt Umsatzrückgänge, wodurch die Zahl der angestellten Fachkräfte tendenziell sinkend ist. Keramikbetriebe befinden sich vor allem in Oberösterreich, Niederösterreich, der Steiermark und in Wien.
Beschäftigungsaussichten: KerammalerInnen werden je nach Fachkräftebedarf ausgebildet und meist nach dem Lehrabschluss in den Betrieb übernommen. Daher sind die Beschäftigungsaussichten trotz der sinkenden Zahl an Keramikbetrieben gut.
Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "KeramikerIn", dem der Beruf "KerammalerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.
- Steiermark
-
-
Lehre KerammalerIn (öffnen)
LehreLandesberufsschule Graz 4 (öffnen)
8010 Graz, Hans-Brandstetter-Gasse 2
Tel.: +43 (0)316 / 472 235, Fax: +43 (0)316 / 472 235 -7, http://www.lbs-graz4.steiermark.at/
-
KerammalerIn (inkl. Doppellehren) | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Anz./Jahr | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
männlich | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
weiblich | 1 | 0 | 0 | 2 | 3 | 1 | 0 | 1 | 1 | 0 |
gesamt | 1 | 0 | 0 | 2 | 3 | 1 | 0 | 1 | 1 | 0 |
Frauenanteil | 100,0% | - | - | 100,0% | 100,0% | 100,0% | - | 100,0% | 100,0% | - |
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich | ||||||||||
KerammalerIn | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Verwandte Lehrberufe | LAP-Ersatz * | |||||||||
HohlglasveredlerIn - Glasmalerei | nein | |||||||||
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz |
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
Aufstiegsmöglichkeiten:
In größeren Gewerbebetrieben und in Industriebetrieben bestehen Aufstiegsmöglichkeiten zu VorarbeiterInnen und AbteilungsleiterInnen. Insgesamt gesehen ist die Zahl der Aufstiegspositionen jedoch gering.
Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für KerammalerInnen im reglementierten Gewerbe "KeramikerIn" (verbundenes Handwerk, Befähigungsnachweis erforderlich).
Weiters können KerammalerInnen das freie Gewerbe "Erzeugung von kunstgewerblichen Zier- und Schmuckgegenständen aus unedlen Metallen, Draht, Gips, Beton, Holz, Horn, Kunststoff, Leder, textilen Materialien, Stroh, Papier und Glaselementen, Gemüse und Obst sowie durch Fädeln von Edelsteinen, Silber-, Glas-, Kunststoff- und Filzelementen und das Bemalen und das Verzieren von Holz, Keramik, Porzellan, Seide, Textilien, Billets und Wachswaren" ausüben.
Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.
KerammalerInnen können auch freiberuflich, als freischaffende KunsthandwerkerInnen, tätig sein.