Start | HeimhelferIn

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

Der Aufgabenbereich von HeimhelferInnen umfasst die Haushaltsführung und die Pflege von älteren oder hilfsbedürftigen Personen sowie Menschen mit Behinderungen. Dabei übernehmen sie nach Absprache mit ÄrztInnen auch die Pflege von Menschen in deren Zuhause, in Wohn- und Pflegeheimen, in Tageszentren, in Behinderteneinrichtungen oder in betreuten Wohngemeinschaften.

HeimhelferInnen sorgen für Sauberkeit und Ordnung in der unmittelbaren Umgebung ihrer KlientInnen und unterstützen diese bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens. Zu ihren Tätigkeiten zählen die Zubereitung von einfachen Mahlzeiten, das Waschen und Bügeln der Wäsche, einfache Reinigungsarbeiten, die Kontrolle der Medikamenteneinnahme sowie die Unterstützung der betreuten Personen bei der Körperpflege und beim An- und Ausziehen. HeimhelferInnen sind oftmals wichtige Bezugspersonen für ihre KlientInnen, sodass Gespräche mit den betreuten Personen ein wesentlicher Teil ihrer Arbeit sind.

Der Einsatz der HeimhelferInnen erfolgt stundenweise, entweder täglich oder zwei- bis dreimal wöchentlich. Meist betreuen sie während eines Arbeitstages mehrere Personen. Die geleisteten Arbeiten werden laufend in einem Arbeitsbuch schriftlich festgehalten.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Einkäufe und Arbeiten im Haushalt erledigen
  • Haushaltsbuch führen
  • Bei Arzt- und Behördenterminen begleiten
  • Rezepte abholen und einlösen
  • Zur Beschäftigung anregen
  • Kontakte im sozialen Umfeld fördern
  • Allgemeinzustand ihrer KlientInnen beobachten
  • Informationen mit ÄrztInnen und Angehörigen austauschen
  • Fahrtendienste und Rettungsdienste organisieren
Siehe auch:
  • Bereitschaft, an unterschiedlichen Orten zu arbeiten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Soziales
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Physische Ausdauer
  • Psychische Belastbarkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Sauberkeit und Hygiene
  • Unempfindlich gegen Gerüche sein
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Einrichtungen und Institutionen:

  • Öffentliche, religiöse oder private Institutionen, wie z.B. Caritas, Volkshilfe oder Rotes Kreuz
  • Pflegeheime
  • Seniorenwohnheime
  • Behinderteneinrichtungen

Besonders durch die Corona-Krise wurde deutlich, dass in der Betreuung von pflegebedürftigen bzw. älteren Menschen Personalmangel herrscht, der durch die älter werdende Bevölkerung noch weiter steigen wird. Zudem werden weniger Menschen von Familienangehörigen betreut, wodurch die Nachfrage nach Betreuungs- und Heimhilfedienstleistungen ebenfalls zunimmt. Daher sind die Berufsaussichten für HeimhelferInnen sehr gut. Der Besitz eines Führerscheines wird meist vorausgesetzt, da HeimhelferInnen häufig an unterschiedlichen Orten eingesetzt werden. Zudem kann ein eigenes Autos von Vorteil sein.

Gleichzeitig ist der Sozialbereich allgemein stark durch Einsparungen geprägt. Hinzu kommt, dass die Löhne in diesem Sektor vergleichsweise gering sind und die fachlichen Herausforderungen steigen. In manchen Sozialberufen sind unregelmäßige Arbeitszeiten üblich.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "HeimhelferIn", dem der Beruf "HeimhelferIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine im Jahr 2005 in Kraft getretene Rechtsvorschrift für Sozialbetreuungsberufe regelt Ausbildung, Berufsbild und Tätigkeitsfeld der Sozialberufe österreichweit einheitlich. Bei den Sozialbetreuungsberufen wird unterschieden zwischen:

  • 1. HeimhelferInnen
  • 2. Fach-SozialbetreuerInnen
  • 3. Diplom-SozialbetreuerInnen

Diplom-SozialbetreuerInnen können sich in ihrer Ausbildung je nach Zielgruppe im Bereich Altenarbeit (A), Familienarbeit (F), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB) spezialisieren; Fach-SozialbetreuerInnen im Bereich Altenarbeit (A), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB).

Die Ausbildung zum/zur HeimhelferIn erfolgt an Schulen für Sozialbetreuungsberufe oder an landwirtschaftlichen Fachschulen. Sie beinhaltet 200 Unterrichtseinheiten Theorie sowie 200 Stunden Praxis im Rahmen von Praktika. Der praktische Teil ist mit 120 Stunden im ambulanten Bereich und 80 Stunden im (teil-)stationären Bereich zu absolvieren. Aufnahmevoraussetzungen sind in der Regel die Vollendung des 18. Lebensjahres, die gesundheitliche Eignung sowie der positive Abschluss der 9. Schulstufe. Weitere wichtige Kriterien sind körperliche und psychische Belastbarkeit und teilweise auch der Führerschein der Klasse B.

Zudem berechtigt eine Ausbildung als Fach-SozialbetreuerIn oder als Diplom-SozialbetreuerIn zur Berufsausübung als HeimhelferIn. Darüber hinaus kann dieser Beruf durch Kurse und Lehrgänge bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI oder WIFI erlernt werden, siehe auch den Beruf HeimhelferIn (Kurz-/Spezialausbildung).

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

HeimhelferInnen sind gesetzlich verpflichtet, im Zeitraum von 2 Jahren mindestens 16 Stunden an Fortbildung zu absolvieren.

Eine gute Weiterbildungsmöglichkeit bilden Ausbildungen in Sozialbetreuungsberufen auf Fach- oder Diplomniveau. Weiters bestehen Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen beispielsweise in der Ablegung einer Studienberechtigungsprüfung oder der Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Universitäten. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Seniorenanimation
  • Beschäftigungstherapie
  • Sterbebegleitung
  • Soziale Arbeit
  • Sozialmanagement
  • Konfliktmanagement
  • Gebärdensprache

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Berufliche Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten vor allem Positionen im Sozialmanagement und in der Sozialverwaltung. Zudem besteht die Möglichkeit, durch Absolvieren einer Ausbildung in Sozialbetreuungsberufen (Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung, Familienarbeit oder Altenarbeit) auf Fach- oder Diplomniveau aufzusteigen.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des freien Gewerbes "Personenbetreuung" möglich. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der freien Gewerbe.

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