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Tätigkeitsmerkmale

ReisebüroassistentInnen erstellen Reiseangebote und organisieren Reisen für ihre KundInnen. In der persönlichen Kundenberatung informieren und beraten sie die KundInnen über mögliche Reiseziele, Verkehrsmittel und Unterkünfte sowie über Reisebestimmungen und Sehenswürdigkeiten vor Ort.

Sie buchen nach Absprache mit ihren KundInnen Hotels und Flüge, organisieren Führungen, kalkulieren die anfallenden Kosten und stellen auf Wunsch individuelle Reiseangebote zusammen. In manchen Reisebüros gehören auch Besichtigungsreisen in Hotels und Pensionen zu den Aufgaben von ReisebüroassistentInnen. Bei diesen Reisen kontrollieren sie die Qualität des Reiseangebots, wie z.B. die Sauberkeit und den Service von Hotels.

Neben der Beratungstätigkeit gehören auch kaufmännische Tätigkeiten, wie Buchhaltung oder Schriftverkehr, zu den Aufgaben von ReisebüroassistentInnen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Kundengespräche führen
  • Reiseangebote erstellen und verkaufen
  • Über Pass- und Visabestimmungen informieren
  • Reiseinformationen zusammenstellen
  • Reiseversicherungen abschließen
  • Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten
  • Buchungen stornieren
  • Rechnungen ausstellen
  • An der betrieblichen Buchführung mitwirken
Siehe auch:
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Englischkenntnisse
  • Freude am Beraten
  • Interesse für Tourismus
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Organisationstalent
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Reisebereitschaft
  • Überzeugungsfähigkeit

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Reisebüros
  • Reiseveranstalter
  • Verkehrsunternehmen
  • Fremdenverkehrsbüros
  • Tourismusverbände
  • Kurverwaltungen

Die Tourismus- und Freizeitbranche zählt zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen Österreichs. Die Corona-Krise hat diese Branche allerdings stark getroffen. Ein verfrühtes Ende der Wintersaison, Reisebeschränkungen sowie die Schließung von Gaststätten und Nächtigungsbetrieben über viele Wochen hinweg haben viele Betriebe vor existenzielle Probleme gestellt. Als Folge dieser Entwicklungen mussten viele Betriebe MitarbeiterInnen kündigen oder in Kurzarbeit schicken. Trotz der Öffnung vieler Grenzen zu europäischen Ländern und des bestehenden Wunsches der Menschen nach Ausflügen und Urlaubsreisen sind viele Gäste aufgrund der latenten Gefahr gesundheitlicher Folgen verunsichert. Hinzu kommt die Absage von Geschäftsreisen, Kongressen, Events und Kulturveranstaltungen. Die Berufsaussichten sind derzeit noch nicht abschätzbar, jedoch werden in diesen Branchen noch für längere Zeit schwierige Arbeitsmarktbedingungen erwartet.

Viele Reisen werden heute über Online-Portale gebucht, jedoch wird das Beratungsangebot von Reisebüros weiterhin genutzt, da diese Unterstützung und Sicherheit bei Buchungen bieten. Daher wird die Nachfrage nach kompetenten ReisebüroassistentInnen auch nach der Corona-Krise bestehen bleiben. Zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "ReisebüroassistentIn", dem der Beruf "ReisebüroassistentIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Grundlage für diesen Beruf sind wirtschaftliche und kaufmännische Ausbildungen an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, z.B. im Bereich Tourismus. Eine weitere Zugangsmöglichkeit sind Lehrausbildungen im Bereich Tourismus, siehe z.B. den Beruf ReisebüroassistentIn (Lehre). Die Ausbildung an Tourismusschulen beinhaltet oftmals das Erlernen von mehreren Fremdsprachen sowie Qualifikationen in den Bereichen Reisemanagement, Tourismusmarketing und Kundenmanagement. Zudem werden im Rahmen von Betriebspraktika erste berufliche Erfahrungen gesammelt.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs und Universitäten, z.B. im Bereich Tourismus. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive.

Große Reiseveranstalter und Reisebüros bieten zudem oftmals innerbetriebliche Weiterbildungskurse an. Weitere Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für ReisebüroassistentInnen finden Sie auf der Website des Österreichischen Reisebüroverbands.

Zudem können Weiterbildungen bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Tourismusmanagement
  • Freizeitmanagement
  • Städtetourismus
  • Nachhaltige Regional- und Destinationsentwicklung
  • Fremdsprachen
  • Betriebswirtschaft
  • Marketing
  • Rechnungswesen
  • Bilanzierung

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in vielen Bereichen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, z.B. in der Reiseleitung, als FremdenführerIn, im Eventmanagement oder im Tourismusmarketing.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des reglementierten Gewerbes "FremdenführerIn" oder der freien Gewerbe "Reisebetreuung", "Vermittlung von Privatzimmern an Reisende zu vorübergehendem Aufenthalt" und "Kartenbüros" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe und der Liste der freien Gewerbe.

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