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Tätigkeitsmerkmale

PyrotechnikerInnen im zivilen Bereich sind für die Planung und Durchführung von Feuerwerken und pyrotechnischen Spezialeffekten, z.B. bei Events, Silvesterfeiern sowie Film- und Fernsehproduktionen, verantwortlich. Sie beraten ihre AuftraggeberInnen, führen Ortsbesichtigungen durch, legen Sicherheitszonen fest und kümmern sich um die Absperrung der Sprengstelle. Weiters kümmern sie sich um die Beschaffung sowie den sicheren An- und Abtransport der erforderlichen Sprengstoffe und Materialien. Sie legen die Abbrennfolge der Feuerwerkskörper fest, installieren die erforderlichen Abschuss- und Zündvorrichtungen und zünden die Feuerwerkskörper sowie pyrotechnisch gesteuerte Explosions- oder Schießerei-Effekte. PyrotechnikerInnen müssen über explosive Stoffe und Löschtechniken Bescheid wissen und mit dem geltenden Pyrotechnikgesetz sowie Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen vertraut sein.
 

  • Bereitschaft in den Abendstunden zu arbeiten
  • Fingerfertigkeit
  • Gerne bei jedem Wetter im Freien arbeiten
  • Gutes räumliches Vorstellungsvermögen
  • Interesse für Chemie und Physik
  • Technisches Verständnis
  • Unempfindlichkeit der Haut
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Feuerwerkereien und Herstellerfirmen von Feuerwerkskörpern
  • Freizeiteinrichtungen, z.B. Kuranstalten, Clubs, Freizeitparks
  • Unternehmen der Unterhaltungsbranche, z.B. Konzert- und Festivalveranstalter, Theater- und Opernhäuser oder Casinos
  • Film- und Fernsehproduktionsgesellschaften
  • Eventagenturen
  • Hotels und Gastronomiebetriebe

Feuerwerke sind in Österreich vor allem bei Silvesterfeiern und kulturellen Großveranstaltungen weit verbreitet. Laut Umfragen von Meinungsforschungsinstituten sind zudem immer mehr Menschen bereit, Feuerwerke auch bei anderen Anlässen einzusetzen, z.B. bei Hochzeiten oder Firmenjubliäumsfeiern. Das Veranstaltungswesen spielt in Österreich eine wichtige Rolle, die sich unter anderem an steigenden Gesamtumsätzen, hohen Abgaben- und Steuerleistungen sowie der Sicherung von über hunderttausend Arbeitsplätzen zeigt. Insbesondere die steigenden Umsätze von Eventagenturen lassen für PyrotechnikerInnen weiterhin eine gute Auftrags- und Beschäftigungslage erwarten. Um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt noch weiter zu verbessern, empfiehlt es sich, zusätzliche Qualifikationen zu erwerben und z.B. eine Ausbildung zum/zur Sprengbefugten abzuschließen.

Viele PyrotechnikerInnen arbeiten selbstständig, z.B. im Rahmen des freien Gewerbes "Aufstellen und Abbrennen von Feuerwerken für Dritte".
 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "SprengbefugteR", dem der Beruf "PyrotechnikerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur PyrotechnikerIn ist gesetzlich durch das Pyrotechnikgesetz 2010 geregelt. Darin wird unter anderem festgelegt, dass Ausbildungslehrgänge und Abschlussprüfungen in diesem Bereich durch staatlich anerkannte Ausbildungseinrichtungen erfolgen müssen.

Feuerwerkskörper werden nach ihrer Verwendungsart, dem Lärmpegel und dem Grad ihrer Gefährlichkeit in verschiedene Kategorien unterteilt:

  • Kategorie F1: besitzt einen minimalen Lärmpegel, stellt eine geringe Gefahr dar und ist zur Verwendung in Wohngebäuden vorgesehen
  • Kategorie F2: besitzt einen geringen Lärmpegel, stellt eine geringe Gefahr dar und ist zur Verwendung im Freien vorgesehen
  • Kategorie F3: besitzt einen Lärmpegel, der die menschliche Gesundheit nicht gefährdet, stellt eine mittlere Gefahr dar und ist zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen
  • Kategorie F4: besitzt einen Lärmpegel, der die menschliche Gesundheit gefährdet, stellt eine große Gefahr dar und ist nur zur Verwendung durch Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen vorgesehen.

Daneben gibt es noch unterschiedliche Kategorisierungen für pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater und sonstige pyrotechnische Gegenstände.

PyrotechnikerInnen müssen, um in Österreich ein Feuerwerk durchführen zu dürfen und pyrotechnische Gegenstände überhaupt beziehen zu können, eine behördliche Bewilligung von der zuständigen Sicherheitsbehörde beantragen. Diese wird nur dann erteilt, wenn folgende persönliche Bedingungen erfüllt werden:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres (für Feuerwerke der Kategorie F3 und F4, pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater und sonstige pyrotechnische Gegenstände)
  • Verlässlichkeit
  • Nachweis über die erforderlichen pyrotechnischen Fach- und Sachkundekenntnisse

 

Die erforderlichen pyrotechnischen Fachkenntnisse können in Kurz- und Spezialausbildungen erworben werden, die zum Beispiel von Erwachsenenbildungseinrichtungen angeboten werden. Jedoch muss für die Ausbildung in Kategorie F3 oder F4 eine Verlässlichkeitsbescheinigung bei der Wohnsitzbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion) eingeholt und der Ausbildungseinrichtung vorgelegt werden.

  • WIFI: "Sachkunde über pyrotechnische Gegenstände F3 und Fachkenntnis über F4 inklusive Übungsfeuerwerke"
    Dauer: 96 Lehreinheiten
  • Akademie der Österreichischen Theatertechnischen Ges. m.b.H.: "Pyrotechnik Lehrgang Kategorie F3"
    Dauer: 3 Tage
  • Europäische Detektiv-Akademie: "Pyrotechnik Klasse F3"
    Dauer: 3 Tage + Praxis + Prüfung oder 5 Wochen lang 1 Tag pro Woche

 

Nach Abschluss einer Ausbildung kann ein Pyrotechnikausweis für die entsprechende Kategorie bei der zuständigen Wohnsitzbehörde beantragt werden.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

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