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Tätigkeitsmerkmale

HeilmasseurInnen führen klassische Massagen, Packungsanwendungen, Thermotherapie, Ultraschalltherapie und Spezialmassagen zu Heilzwecken durch. Sie arbeiten nach ärztlicher Anordnung, sind bei der Durchführung der Behandlung aber eigenverantwortlich (Durchführungsverantwortung). Mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation können HeilmasseurInnen auch Elektrotherapien – Anwendungen von elektrischem Strom zu Heilzwecken – oder Wasserheil- und Bäderheilbehandlungen (Hydro- und Balneotherapie) durchführen.

Im Unterschied zu Medizinischen MasseurInnen können HeilmasseurInnen ihre Behandlungen freiberuflich durchführen.

  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gepflegtes Erscheinungsbild
  • Interesse für Gesundheit
  • Körperliche Fitness
  • Physische Ausdauer
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Sauberkeit und Hygiene
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Krankenhäuser, Rehabilitationszentren, Kuranstalten, Heilbäder
  • Physiotherapeutische Institute
  • Arztpraxen

Eine Vielzahl an AbsolventInnen verschiedener Massageausbildungen und erfahrenen MasseurInnen stehen am Arbeitsmarkt in Konkurrenz zueinander. Die Nachfrage nach Medizinischen MasseurInnen, HeilmasseurInnen und Gewerblichen MasseurInnen ist gesättigt. Eine Chance geht vom steigenden Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung aus: Mehr Menschen sind bereit, für Massageleistungen privat zu bezahlen.

HeilmasseurInnen können auch freiberuflich tätig sein. Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung besteht außerdem im reglementieren Gewerbe "Massage".

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "MedizinischeR MasseurIn", dem der Beruf "HeilmasseurIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur "HeilmasseurIn" ist gesetzlich geregelt. Voraussetzung ist eine Ausbildung zum/zur "Medizinischen MasseurIn". Die Ausbildung erfolgt in Aufbaukursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen, wie z.B. bfi, WIFI und privaten Aus- und Weiterbildungseinrichtungen (siehe Bundesverband der Heilmasseure und Medizinischen Masseure – BHÖ) angeboten werden:

  • WIFI: "Aufschulung zum Heilmasseur"
    Dauer: 800 Lehreinheiten
  • bfi: "Ausbildung zum/zur Heilmasseur/in – Aufschulungsmodul"
    Dauer: 800 Stunden

HeilmasseurInnen sind zu regelmäßiger Fortbildung verpflichtet.
 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

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