Start | GewerblicheR MasseurIn

Tätigkeitsmerkmale

Gewerbliche MasseurInnen führen Massagen zur Gesundheitsförderung, Krankheitsvorbeugung sowie zur Steigerung des Wohlbefindens und der Leistungsfähigkeit durch. Dabei werden die Muskeln entspannt und gelockert und einer Versteifung des Körpers und damit zusammenhängender Schmerzen und Einschränkungen wird vorgebeugt. Die Techniken, die MasseurInnen dabei zur Verfügung stehen, umfassen eine große Bandbreite von der klassischen händischen Massage über die apparative Massage mit technischen Hilfsmitteln bis hin zu alternativen, fernöstlichen Techniken, wie z.B. Shiatsu.

Gewerbliche MasseurInnen massieren nur körperlich gesunde Menschen. Sie dürfen keine Heilbehandlungen vornehmen.

  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gepflegtes Erscheinungsbild
  • Interesse für Gesundheit
  • Körperliche Fitness
  • Physische Ausdauer
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Sauberkeit und Hygiene
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Massage-Gewerbebetriebe
  • Sport- und Fitnesscenter
  • Thermen, Bäder, Saunen
  • Tourismusbetriebe, z.B. Wellnesshotels

Eine Vielzahl an AbsolventInnen verschiedener Massageausbildungen und erfahrenen MasseurInnen stehen am Arbeitsmarkt in Konkurrenz zueinander. Die Nachfrage nach Medizinischen MasseurInnen, HeilmasseurInnen und Gewerblichen MasseurInnen ist gesättigt. Eine Chance geht vom steigenden Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung aus: Mehr Menschen sind bereit, für Massageleistungen privat zu bezahlen.

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung besteht im reglementieren Gewerbe "Massage".

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "GewerblicheR MasseurIn", dem der Beruf "GewerblicheR MasseurIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur "Gewerblichen MasseurIn" ist gesetzlich geregelt. Neben der Lehre "MasseurIn" werden die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten durch einschlägige Kurzausbildungen an Massageschulen oder Erwachsenenbildungseinrichtungen vermittelt, z.B.:

  • WIFI: "Ausbildung zum Gewerblichen Masseur"
    Dauer: ca. 700 Stunden
  • WIFI: "Ausbildung zum Gewerblichen und Medizinischen Masseur"
    Dauer: ca. 1800 Stunden
Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

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