Start | MedizinischeR MasseurIn

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

Medizinische MasseurInnen führen verschiedene Massagetechniken durch. Beispiele dafür sind klassische Massagen, Packungsanwendungen, Thermotherapien, Ultraschalltherapien und Spezialmassagen zu Heilzwecken. Der Fokus liegt auf der Rehabilitation und dem Wohlbefinden der PatientInnen. Medizinische MasseurInnen arbeiten nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht von ÄrztInnen oder PhysiotherapeutInnen.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit wenden Medizinische MasseurInnen Lymphdrainagen, Bindegewebsmassagen und Akupunkturmassagen an und legen Wickel und Kompressen aus Moor und Fango an. Weiters bereiten sie Kältepackungen aus Lehm oder Topfen vor und führen Bestrahlungen mit Heißluft, Rotlicht und Blaulicht durch. Mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation können Medizinische MasseurInnen auch Elektrotherapien, also Anwendungen von elektrischem Strom zu Heilzwecken, oder Wasserheil- und Bäderheilbehandlungen, sogenannte Hydro- und Balneotherapien, durchführen.

 

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Ärztliche Befunde und Verschreibungen entgegennehmen
  • Art der Massage besprechen
  • Bedürfnisse und Wünsche der PatientInnen feststellen
  • Verschiedene Massagetechniken anwenden
  • Verspannungen und Verhärtungen von Muskeln ertasten und lösen
  • Lymphdrainagen durchführen
  • Wickel und Kompressen aus Moor und Fango vorbereiten und anlegen
  • Elektrotherapien durchführen
Siehe auch:
  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gepflegtes Erscheinungsbild
  • Interesse für Gesundheit
  • Körperliche Fitness
  • Physische Ausdauer
  • Sinn für Sauberkeit und Hygiene
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationszentren
  • Kuranstalten
  • Physiotherapeutische Institute
  • Arztpraxen
  • Pflegeeinrichtungen

Eine Vielzahl an AbsolventInnen verschiedener Massageausbildungen und erfahrenen MasseurInnen stehen am Arbeitsmarkt in Konkurrenz zueinander. Die Nachfrage nach Medizinischen MasseurInnen, HeilmasseurInnen und Gewerblichen MasseurInnen ist gesättigt. Positive Impulse gehen vom steigenden Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung aus, da mehr Menschen bereit sind, für Massageleistungen privat zu bezahlen.

Durch die Auswirkungen der Corona-Krise ist die Anzahl der PatientInnen in Praxen vorübergehend deutlich zurückgegangen. Da medizinische MasseurInnen häufig in Arztpraxen angestellt sind, wirkt sich die sinkende Zahl an PatientInnen somit auch auf ihre Beschäftigung aus. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie waren medizinische MasseurInnen in der Durchführung ihrer Arbeit vorübergehend eingeschränkt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sie ihre Tätigkeiten nach Stabilisierung der Pandemie wie gewohnt ausüben können.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "MedizinischeR MasseurIn", dem der Beruf "MedizinischeR MasseurIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur Medizinischen MasseurIn ist im Rahmen des Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetzes (MMHmG) geregelt.

Die Ausbildung erfolgt in verschiedenen Ausbildungszentren und kann auch bei privaten Aus- und Weiterbildungseinrichtungen absolviert werden. Weiters bieten Erwachsenenbildungseinrichtungen wie WIFI oder BFI Ausbildungen zum/zur medizinischen MasseurIn an.

Die Ausbildung zum/zur medizinischen MasseurIn ist in zwei Module gegliedert und umfasst insgesamt 1690 Stunden. Sie beinhaltet einen theoretischen Teil einschließlich praktischer Übungen im Ausmaß von 815 Stunden sowie einen praktischen Teil im Ausmaß von 875 Stunden. Im Zuge der Ausbildung werden z.B. Kenntnisse in den Bereichen Packungsanwendung, Thermo- und Ultraschalltherapie, Hygiene, Anatomie, Grundlagen der Kommunikation und Massagetechniken zu Heilzwecken vermittelt.

Folgende Voraussetzungen gelten für die Aufnahme zur Ausbildung:

  • Mindestalter von 17 Jahren
  • Positive Absolvierung der 9. Schulstufe
  • Körperliche und geistige Eignung
  • Positives Bewerbungsgespräch

Weiters kann eine Aufschulung zum/zur HeilmasseurIn absolviert werden. Dadurch ist eine selbstständige Berufsausübung im Rahmen des freien Berufs "HeilmasseurIn" möglich.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

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