Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.
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BordtechnikerInnen sind für die technische Betreuung von Flugzeugen verantwortlich. Sie kommen vor allem in militärischen Luftfahrzeugen sowie in Spezialflugzeugen zum Einsatz. Gemeinsam mit den PilotInnen überwachen sie während des Fluges technische Systeme und stellen sicher, dass Triebwerke, Navigationsanlagen und weitere Systeme fehlerfrei funktionieren. Bei Abweichungen oder technischen Problemen reagieren sie rasch und unterstützen die sichere Durchführung des Fluges.
Vor und nach jedem Einsatz kontrollieren BordtechnikerInnen alle Systeme des Flugzeugs, führen Funktionsprüfungen durch und dokumentieren den Zustand. Festgestellte Mängel werden erfasst und an die zuständigen Wartungsteams weitergeleitet oder notwendige Reparaturen veranlasst. Dabei arbeiten sie eng mit PilotInnen, dem Bodenpersonal und anderen Fachkräften zusammen, um die Einsatzbereitschaft und Sicherheit des Flugzeugs zu gewährleisten.
Typische Tätigkeiten sind z.B.:
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:
Die Berufsaussichten sind schwierig. In Folge einer starken Arbeitsbelastung, vor allem durch Nachtdienste und hohe Verantwortung, werden jedoch immer wieder Stellen frei. Vor allem Multitasking ist eine wichtige Voraussetzung für die Ausübung des Berufs: BordtechnikerInnen müssen in der Lage sein, gleichzeitig mit mehreren elektronischen Geräten und EDV-Programmen umgehen zu können.
Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.
Die Ausbildung zum/zur BordtechnikerIn ist gesetzlich geregelt. Voraussetzung ist entweder ein Lehrabschluss oder Schulabschluss im Fachbereich. Die weitere Ausbildung erfolgt intern bei der jeweiligen Luftfahrtgesellschaft oder beim Bundesheer. Nach 2-jährigem praktischen Dienst im Wartungsbereich und mindestens 50 Flugstunden (davon 20 während der letzten 2 Jahre) unter Aufsicht eines/einer BordtechnikerIn kann der Bordtechnikerschein beantragt werden. Bei SchulabsolventInnen verkürzt sich die anschließende Praxis auf 1 Jahr. Anschließend erfolgt die praktische und theoretische Prüfung.