Start | KrankenhausapothekerIn

Tätigkeitsmerkmale

Der Aufgabenbereich von KrankenhausapothekerInnen umfasst den wirtschaftlichen und qualitätsgesicherten Einsatz von Arzneimitteln in Krankenanstalten und Kliniken. In einer Krankenhausapotheke werden die Präparate für den Krankenhausbedarf produziert, geprüft, eingekauft und abgegeben.

KrankenhausapothekerInnen organisieren den Arzneimittelverkehr und geben Informationen an ihre KundInnen. Sie planen den Einkauf, die Herstellung und die Abgabe an die einzelnen Stationen. Außerdem kontrollieren sie die Arzneimittelvorräte auf den Stationen des Krankenhauses und sorgen dafür, dass ausreichend Vorräte für Not- und Krisenfälle vorhanden sind. Typische Tätigkeiten sind z.B:

  • Beratung von KundInnen, ÄrztInnen und Pflegepersonal
  • Herstellung und Analyse von Arzneimitteln
  • Prüfung der Rohstoffe
  • Kontrolle der Arzneimittelvorräte auf den Stationen des Krankenhauses
  • Herstellung von Einzelrezepturen z.B. für Infusionen und Dialyselösung
  • Einkauf und Lageroptimierung
  • Fachgerechte Entsorgung von Arzneimitteln
  • Führung der Arzneimittelliste

 

Siehe auch den Kernberuf ApothekerIn.

Siehe auch:

Im Beruf sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse und soziale Kompetenzen und Beratungskompetenz nötig.

  • Kommunikationskompetenz
  • Wochenendarbeit, Nachtarbeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Technisches Verständnis: Handhabung von Apparaten
  • Umgang mit verschiedenen Stoffen: Anmixen von Tinkturen
  • Gutes Sehvermögen und Geruchsvermögen

 

Dieser Beruf unterliegt der regelmäßigen Fortbildungspflicht!

Als allgemein berufsberechtigte Apothekerin bzw. Apotheker in einer öffentlichen Apotheke oder Anstaltsapotheke eigenverantwortlich arbeiten.

FH-AbsolventInnen mit pharmazeutischem Wissen sind hauptsächlich in pharmazeutischen und Biotechnologie-Unternehmen, in der Forschung und im Labor tätig.

Für die Ausübung des Berufes Apotheker bzw Apothekerin in Österreich ist ein abgeschlossenes Masterstudium und eine allgemeine Berufsberechtigung erforderlich, die von der Österreichischen Apothekerkammer erteilt wird - Voraussetzungen:

  • Staatliches Apothekerdiplom oder ein anerkannter Ausbildungsnachweis
  • Zuverlässigkeit (keine strafrechtliche Verurteilung aufgrund einer Vorsatztat zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe, kein Berufsverbot)
  • die für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Erfolgreicher Abschluss eines Pharmaziestudiums und eines Praxisjahres mit anschließender Prüfung für den Beruf.

 

Nach mehrjähriger Tätigkeit als allgemein berufsberechtigte ApothekerInnen ist man berechtigt, sich selbständig zu machen und eine Konzession für eine neue Apotheke zu erwirken oder die Konzession einer bestehenden Apotheke zu übernehmen.

Die Hälfte aller Apotheken in Österreich befindet sich in kleineren Städten und Ortschaften, dort werden die meisten neuen Apotheken eröffnet.

Karriereaussichten bestehen grundsätzlich in unterschiedlichen Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens, teilweise auch in Drogerien, Reformhäusern und Kosmetikgeschäften. Berufliche Möglichkeiten bieten auch Großhandelsbetriebe, die mit pharmazeutischen Produkten handeln.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "ApothekerIn", dem der Beruf "KrankenhausapothekerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Für die Ausübung des Berufes Apotheker bzw Apothekerin in Österreich ist ein abgeschlossenes Masterstudium der Pharmazie erforderlich.

Zusätzlich ist eine einjährige fachliche Ausbildung (Aspirantenjahr) in einer öffentlichen Apotheke oder Anstaltsapotheke sowie die Prüfung vor der Prüfungskommission der Österreichischen Apothekerkammer zu absolvieren.

Anmerkung: FH-AbsolventInnen mit pharmazeutischem Wissen sind dem Mag.pharm. bei der Arbeit in der nicht gleichgestellt, und daher hauptsächlich in pharmazeutischen und Biotechnologie-Unternehmen, in der Forschung und im Labor tätig (vgl. Broschüre, Ausgabe 2019 "Gesundheitsberufe in Österreich" auf der Website des Bundesministeriums: sozialministerium.at).

 

Tagesaktuelle rechtliche Infos bitte bei der Apothekerkammer und beim österreichischen Rechtsinformationssystem - RIS einholen!

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Dieser Beruf unterliegt der regelmäßigen Fortbildungspflicht!

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten bieten in der Regel die entsprechenden Berufsverbände an. Es gibt verschiedene Angebote in Form von Fachseminaren, Universitätslehrgängen und Zertifikatskursen zur Fortbildung, z.B.

  • Toxikologie
  • Pharmamanagement
  • Pharmazeutisches Qualitätsmanagement
  • Risikomanagement
  • EU Regulatory Affairs
  • Medikationsanalyse
  • Anti-Doping und Dopingprävention (Zertifikatskurs)
  • Medikamententherapie bei AltenpflegeheimbewohnerInnen (Zertifikatskurs)
  • Medizinische Aromatherapie (Zertifikatskurs)
  • Klinische Pharmazie-Medikationsanalyse für PharmazeutInnen (Zertifikatskurs)

 

Über tagesaktuelle akkreditierte Fortbilungsprogramme informiert die Apothekerkammer.

PharmazeutInnen können die Leitung in einer Apotheke bzw. Krankenhausapotheke übernehmen. Sie können als Filialleiterin, z.B. einer Drogeriekette, tätig sein oder sich mit Weiterbildungslehrgängen auf weitere berufliche Tätigkeiten spezialisieren.

Mit der Übernahme oder Gründung einer Apotheke bietet der Beruf auch die Möglichkeit zur Selbstständigkeit.

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