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Tätigkeitsmerkmale

FahrschullehrerInnen vermitteln den FahrschülerInnen jene Kenntnisse, die für den gefahrlosen Betrieb eines Kraftfahrzeuges Voraussetzung sind, und sind in erster Linie für den theoretischen Unterricht zuständig.

FahrschullehrerInnen vermitteln in der Fahrschule die notwendigen rechtlichen und technischen Fähigkeiten und bereiten die FahrschülerInnen auf die EDV-gestützte amtliche theoretische Lenkerprüfung vor. Außerdem sind FahrschullehrerInnen berechtigt, ebenfalls praktischen Fahrunterricht zu erteilen.

  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Didaktische Fähigkeiten
  • Interesse für Autos
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Reaktionsfähigkeit
  • Technisches Verständnis
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Fahrschulen
  • Autofahrerclubs

Die Nachfrage nach FahrschullehrerInnen ist saisonal schwankend und auch abhängig vom städtischen oder ländlichen Raum. In der Stadt ersetzen öffentliche Verkehrsmittel oft das Auto. Viele Menschen machen den Führerschein oft später im Leben, wenn es z.B. eine berufliche Notwendigkeit dafür gibt.

Zusatzqualifikationen wie Lehrberechtigungen in den Führerscheinklassen C, D und E verbessern die Arbeitsmarktschancen von FahrschullehrerInnen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "FahrlehrerIn", dem der Beruf "FahrschullehrerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausübung des Berufs FahrschullehrerIn ist gesetzlich geregelt. Voraussetzung ist die Absolvierung einer einschlägigen Ausbildung und die erfolgreiche Ablegung der Lehrbefähigungsprüfung. Die Ausbildung für FahrschullehrerInnen darf nur durch behördlich ermächtigte Ausbildungsstätten erfolgen.

 

Voraussetzungen für die Aufnahme zur Ausbildung sind:

  • Lenkerberechtigung für die angestrebte Gruppe von Kraftfahrzeugen seit mindestens 3 Jahren
  • Mindestens 3 Jahre Lenkpraxis mit den entsprechenden Fahrzeugen
  • Keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen Verkehrsvorschriften
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Matura oder mindestens 5 Jahre Praxis als FahrlehrerIn
  • Fahrlehrertätigkeit im vergangenen Jahr oder 5 Jahre während der vergangenen 8 Jahre

Die Lehrbefähigungsprüfung für FahrschullehrerInnen umfasst eine theoretische und eine praktische Prüfung, wobei allerdings die theoretische Prüfung nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich abzulegen ist.

 

Kurzausbildungen sind z.B.:

  • bfi: "Ausbildung Fahrschullehrer/-in, Theorie- und Praxisunterricht in der Fahrschule"
    Dauer: 45 Unterrichtseinheiten

 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

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